* 101. Stirbt Jemand in der Marterwoche, so machen die Gewitter im Laufe des Jahres keinen Schaden (Mildenau), vgl. [125], [420] u. [532]. — * 102. Die in dieser Woche getauften Kinder sind unglücklich (Mildenau), vgl. [397] u. [480]. — * 103. Man nehme keinen Aus- oder Einzug vor (Lauter), vgl. 397. — † 104. Man fahre keinen Dünger (Raschau), vgl. [13] u. [397]. Nach Wuttke, § 27, gilt dasselbe in Hessen zur Fastnacht. — † 105. Man wasche keine Wäsche; geschieht es mit der Wäsche eines Bergmanns, so verunglückt derselbe (Sosa); auch hänge man kein gewaschenes Bettzeug in’s Freie (Lauter), vgl. [397] u. [530]. Aehnlich nach Wuttke, § 17, in Mecklenburg am Johannistage: „man lasse keine Wäsche im Freien, weil der, welcher sie dann auf dem Leibe trägt, den Krebsschaden bekommt.“
b. Gründonnerstag. Der Name rührt von der altdeutschen Sitte her, an diesem Tage einen Muß aus neunerlei frischen Kräutern (Bachbungen veronica beccabunga, Brunnenkresse sisymbrium nasturtium, Schlüsselblumen primula veris, Hollundersprossen sambucus nigra, Gierenblätter sium sisarum, Frauenmantel alchemilla, Lauch allium, Nessel urtica, Kukuksmus oxalis) zu essen. Als Sinnbilder der Fruchtbarkeit opferte und aß man Eier mit den Farben der Sonne gelb und roth bemalt. — † 106. Man sammle Kräuter, diese helfen gegen dicke Hälse; gilt auch vom Charfreitag, vgl. [122] u. [435]. — † 107. Wenn man Weizen vor Sonnenaufgang säet, so gedeiht er gut (Raschau), vgl. [468.] — † 108. Die ersten Kartoffeln muß man am Gründonnerstag legen (Frohnau, Raschau), vgl. [468.] — * 109. Wenn es am Gründonnerstag während der Nacht gefroren hat, so friert es vierzig Nächte hindurch. Friert es aber auch am Charfreitag ([128]), so gehen von den vierzig Nächten zwanzig zurück und die anderen sind für das Feld nicht gefährlich (Raschau).
110. Ostereier (vgl. [§ 10]): Es werden hart gesottene Eier, meist bunt gefärbt, gegessen (allg.), vgl. [398] u. [445]. Man versteckt dieselben und läßt sie von den Kindern suchen (Marienberg). — † 111. Die Männer müssen vor Sonnenaufgang ein gestoßenes Gänseei essen, so nehmen sie bei schweren Arbeiten keinen Schaden (vgl. [123]), bekommen keine Kreuzschmerzen (Raschau, vgl. [399]), es sticht sie kein giftiger Wurm (Zschopau), es begegnet ihnen überhaupt kein Unfall (Lauter). Letztere Wirkung hat auch das Ei einer schwarzen Henne (Annaberg).
112. Osterwasser wird geholt (vgl. [92]), sowie Osterbrödchen (Raschau) gegessen, vgl. [99].
c. Charfreitag: † 113. Charfreitag, Nachts 12 Uhr, soll man sich mit Bachwasser waschen, dann bekommt man keinen Ausschlag (Sosa), vgl. [90], [92] u. [399]. — † 114. Fingerringe aus Eisen geschmiedet, welches man am Charfreitag, Nachts 12 Uhr von Särgen geholt hat, schützen gegen Gespenster (Sosa), vgl. [407]. Aehnliches berichtet die illustrirte Zeitung, 1860, Nr. 875 aus Schwaben: „Am Charfreitag muß der Zauberschlüssel aus den Nägeln eines Todtensarges geschmiedet werden, mit dem man den Teufel bannen kann.“ Vgl. auch Wuttke § 156. — * 115. Man fange vor Sonnenaufgang eine Kröte (vgl. [§ 38 s.]), schlachte und dörre sie. Das daraus gestoßene Pulver sichert vor allen Nachstellungen und Ertapptwerden (Annaberg), vgl. [407]. — * 116. Man fange einen Raben, schlachte ihn und dörre das Herz. Das daraus gestoßene Pulver unter das Schießpulver gemischt, macht, daß man sicher trifft (Marienberg), vgl. [§ 38 r.] [407] und [474]. — * 117. Der Rahmtopf muß leer sein, dann kommen keine Hexen hinein (Sosa), vgl. [408]. — * 118. Man verkaufe nach 6 Uhr Abends keine Milch, sonst kommen Hexen in den Stall (Raschau, Sosa). Gilt auch Walpurgis und Andreas; ähnlich in den zwölf Nächten, vgl. [51], [132], [171], [389] u. [397]. Wuttke führt dasselbe § 17 für Lausitz und Schlesien vom Johannistage an. — † 119. Wenn man am Charfreitag an Stellen kommt, wo Schätze liegen, so thuen sich dieselben auf (Sosa), vgl. [460]. Nach Wuttke § 18 gilt dieser Aberglauben in der Mark Brandenburg und Tirol am Johannistage. — † 120. Man schneide früh ein Stück Rasen aus der Erde, hauche in das Loch und decke es schnell mit dem Rasen wieder zu; hilft gegen Zahnschmerzen (Markneukirchen), vgl. [328], [§ 42] und [434], Wuttke § 266. — † 121. Man schneide die Nägel an Händen und Füßen kreuzweiß, d. h. erst die Nägel der rechten Hand, dann die des linken Fußes u. s. w.; die Abschnitte werden in Papier gewickelt und in fließendes Wasser geworfen; schützt vor Zahnschmerzen (Mildenau), vgl. [8] u. [399]. — * 122. Kräuter am Charfreitag gesammelt, helfen gegen dicke Hälse (Geier), vgl. [106] u. [435]. — * 123. Ein Gänseei vor Sonnenaufgang gegessen, schützt gegen Bruchschaden, vgl. [111] u. [399]. — * 124. Ein Eschenzweig vor Sonnenaufgang von sich abgewendet geschnitten, hilft, wenn man sich damit im Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes streicht, gegen das Reißen (Lengefeld), vgl. [§ 38 A. f.] [§ 42] und [434]. — * 125. Ist Charfreitag ein Begräbniß, so schlägt in dem Jahre in dem betreffenden Ort der Blitz nicht ein (Geier), vgl. [101], [420] u. [532]; gilt auch Sylvester (Ehrenfriedersdorf). — * 126. Vor Sonnenaufgang kann man Erlen- und Eschenzweige, sowie andere spröde Holzarten, drehen wie Weidenholz; sie bleiben das ganze Jahr hindurch gedreht (Sayda). — * 127. Wenn man am Charfreitag Asche auf das Feld streut, so wächst viel Klee (Raschau, Geier), vgl. [§ 38 A. e.] u. [466]. — 128. Wenn es Charfreitag friert, so müssen noch vierzig Fröste heraus, die aber den Feldfrüchten nicht schaden (Annaberg, Raschau), vgl. [109] u. [736] ff.
§ 12 (23). Walpurgis: Die erste Mainacht begingen die alten Deutschen als Fest des aufblühenden Frühlings, dessen Feier aber, als das Christenthum Platz griff und hier kein einfallendes christliches Fest zur Uebertragung sich darbot, als Teufelswerk und Hexenunfug dargestellt und verpönt wurde. — Gerade die Feier des Walpurgisabends (30. April) ist im oberen Erzgebirge noch sehr lebendig.
a. Hexenschutz: 129. Knaben und junge Leute begeben sich mit wergumwickelten und pech- oder harzgetränkten Besen auf die benachbarten Höhen und am Abend leuchten und tanzen ringsumher die kunstlosen Fackeln. Dazu werden Pistolen, Schlüsselbüchsen etc. losgeschossen und Zündhütchen zerschlagen, Feuerräder und Pulverfrösche angebrannt, mit Peitschen geknallt und Breter („Schwarten“) zusammengeschlagen, es wird geschrieen und getobt, kurz ein möglichst großer Lärm gemacht, um, wie Einige sagen, den Hexentanz darzustellen oder, wie allgemeiner behauptet wird, um die zum Blocksberg ziehenden Hexen zu vertreiben. Vgl. [333] u. [407].
130. Um den Hexen den Eingang in die Ställe und Häuser zu wehren, werden vor Sonnenuntergang mit Kreide drei Kreuze an die Stall- und Hausthüren, häufig auch an die Fensterladen gemacht (allg.), vgl. [§ 38 D. b.], [409], [413], [427] u. [464]. — 131. Hie und da legt man auch noch einen alten Besen oder ein Stück frischen Rasen vor die Thürschwellen, damit die Hexen nicht herein- oder eine etwa darin schon befindliche Unholdin nicht wieder heraus kann, vgl. [341], [413] u. [427]. — * 132. Ebenfalls um das Vieh vor dem Behexen zu behüten, wird kein Stück am Abend aus dem Stall gezogen (Raschau) und nach 6 Uhr Abends keine Milch mehr verkauft (Geier), vgl. [51], [118], [171], [389] u. [397]. — * 133. Auch werden aus demselben Grunde die Düngerhaufen mit Hollunder- (sambucus nigra), mit Ahlert- (prunus padus) oder mit Weidenruthen besteckt (Annaberg, Geiersdorf, Grünstädtel), oder in jede Ecke des Düngerhaufens ein aus Weichselkirschbaumzweigen zusammengebundenes Kreuz befestigt (Annaberg), vgl. [§ 38, A. h.] und [414]. — † 134. Auch auf die Klöppelsäcke steckt man Weidenruthen (Grünstädtel), vgl. [409], Wuttke § 231.
b. Zauberhilfe: Auch finden sich noch Spuren, daß man die an diesem Tage der Erde nahen Zaubermächte sich nutzbar machen kann: † 135. Um eine in’s Feld gesteckte Stange binde man Werg, dann geräth der Flachs (Sehma). Nach Wuttke, § 322, steckt man in Mecklenburg beim Säen des Flachses den Rechen senkrecht in die Erde, dann wird der Flachs so hoch wie der Rechen, vgl. [153] u. [471]. — * 136. Man buttere Nachts 12 Uhr, dann erhält man viel Butter (Zöblitz), vgl. [462].
c. Viehaustreiben: Am 1. Mai ist es auch im Obergebirge, wie anderwärts, Sitte, das Vieh zum erstenmal auf die Weide zu treiben (vgl. [618]). † 137. Man legt dann als Schutz gegen das Beschreien innerhalb des Stalles vor die Thürschwellen einen Schlüssel, vgl. [340] u. [464] (nach Wuttke, § 24, ist in der Altmark statt dessen ein Beil, d. i. Thor’s Hammer, gebräuchlich), und ein Ei, bedeckt beides mit frischem Rasen und läßt das Vieh darüber schreiten (allg.). — * 138. An der Stallthüre steht der „Kühjunge“ und bespritzt jedes Thier mit Wasser (Annaberg, Elterlein). — * 139. Man läßt eine Katze vorangehen, damit nicht die Kühe, sondern die Katze behext werde (Sehma), vgl. [397] u. [427]. — * 140. Man vermeidet, eine schwarze Kuh voranzutreiben, denn dies bedeutet Unglück, mindestens schlechtes Wetter (Marienberg). — * 141. Dem Hirt wird ein gekochtes Ei mitgegeben, das er auf dem Felde verzehrt und die Schalen vergräbt, damit die Heerde hübsch beisammen bleibe (Sehma). Oder: der Hirt hat mitgegebene hartgesottene Eier unter den Kühen herum zu „kaulern“ (kollern), bis sie von diesen zertreten werden. Die Schalen sind dann ebenfalls zu vergraben (Saida), vgl. [328] u. [427]. — * 142. Der Hirt darf sich während des ersten Austreibens nicht niedersetzen (Saida), vgl. [397]. — * 143. Kehren die Leute Abends vom Felde zurück, so werden sie mit Eiern gespeist, und namentlich der Kühjunge dabei reichlich bedacht (Annaberg), vgl. [427].