Unter den Gästen befand sich auch der Diakon, der sich als Freund und Liebhaber choreographischer Künste zeigte, weshalb er es unternahm, den Festtag mit „festlichen Reimen“ zu feiern und schließlich, um auch seinen Teil zur Unterhaltung der Gäste beizutragen, anfing, den „Trepak“[2] zu treten, wodurch alle Anwesenden in das höchste Entzücken gerieten.
Nur der Vikariatsvorstand (Kircheninspektor), welcher als Gast anwesend war, fand das Vorgehen des Diakons als mit der geistlichen Würde unvereinbar, höchst unzeitgemäß, und erstattete diensteifrig eine Anzeige an den Erzbischof.
Erzbischof Ignatius schrieb, nachdem er die Klage des Vikarius gelesen, unter dieselbe folgende Resolution:
Diakon N. den Trepak trat.
Trepak hat aber nicht geklagt.
Warum der Inspektor klagt?
Sei er zu rufen und deswegen gefragt.
Die Sache endete damit, daß der Inspektor im Winter, etwa anderthalb hundert Werst zu fahren und nicht wenig Geld zu verausgaben hatte, um mit der Bemerkung nach Hause geschickt zu werden, „es wäre jedenfalls angezeigter gewesen, den Diakonus an Ort und Stelle sofort auf das unpassende und unanständige seiner Handlungsweise aufmerksam zu machen, statt Klage zu führen, wegen eines und dabei noch ausnahmsweise vorgekommenen Falles.“
Nach Beendigung der Vorlesung waren alle darüber einig, daß die Resolution des Erzbischofes nicht nur originell, sondern auch zeitgemäß war, doch einer unter uns, welcher besonders viel in Verbindung mit Geistlichen stand, und dem das Leben derselben, sowie viele auf dasselbe bezughabenden Anekdoten bekannt waren, meinte:
Wahr ist wahr, der Inspektor hatte keinen Grund gehabt zu klagen und Angeberei zu treiben wegen eines ausnahmsweise vorgekommenen Falles; aber ein Fall ist nicht gleich dem anderen, und das, was ich eben hörte, erinnert mich an einen anderen Fall, in welchem der Vikarius seinem Erzbischof eine viel schwierigere Aufgabe zu lösen gab, die jedoch der letztere zur Zufriedenheit aller Beteiligten, den Vikarius ausgenommen, löste.