Charakteristisch für den Standpunkt des Verfassers sind sogleich die ersten Worte. Ein heutiges politisches Handbuch würde etwa beginnen: „Die Verfassungen der Völker im staatsbürgerlichen Vereine“. Dagegen heißt es hier: „Die Gewalten, welche Herrschaft über die Menschen ausüben“. Dieser Herrschaft setzt Macchiavelli die Freiheit entgegen, wie die Griechen und Römer Tyrannei und Republik einander entgegensetzten. Aber in seinen Betrachtungen über die Republik (Discorsi sul Livio) ist eben sowol als im Buche vom Fürsten nur von der Befriedigung des Ehrgeizes und der Herrschsucht, hier des Einzelnen, dort der Partei, die im Staate regiert, und den äußern Verhältnissen die Rede. Nach einer von Simonde Sismondi am Schlusse seiner Geschichte der italienischen Republiken vortrefflich ausgeführten Bemerkung sind in diesem Gemeinwesen des Mittelalters, wie in den griechischen und römischen, die Ideen von Freiheit und Unabhängigkeit nur auf diese äußern Verhältnisse und nicht auf den einzelnen Bürger angewandt, auch nur der herrschenden Mehrzahl zu Gute gekommen; während dagegen der Genuß der Freiheit und des Vermögens jedes Einzelnen, so weit dies Alles mit der Ordnung des Ganzen vereinbar ist, den Hauptgegenstand der politischen Speculation unserer Zeit ausmacht. An dieser für das menschliche Geschlecht sehr wohlthätigen Veränderung hat die Neigung zu metaphysischen Spekulationen unverkennbar großen Antheil, und das darf bei der Beurtheilung des Zeitgeistes im achtzehnten Jahrhunderte nicht übersehen werden. Die Entwickelung abstracter Begriffe über die Rechte der Menschen in der bürgerlichen Gesellschaft erregt meistentheils bei denen, die die [pg 126]wirkliche Welt im Auge haben, nur ein mitleidiges Lächeln. Allerdings gehen aus dem Spiele mit abstracten Begriffen oft Theorien hervor, die auf Nichts anwendbar sind, und diese haben unsinnige und verderbliche Unternehmungen erzeugt. Aber die Versuche wesentlicher Verbesserungen der rechtlichen Verhältnisse im Staate, mit denen sich unser Zeitalter so ernstlich beschäftigt, erhalten durch die sorgfältige Prüfung und Sonderung allgemeiner Begriffe eine bestimmte Richtung. Wir verdanken daher der Metaphysik wirklich weit mehr, als diejenigen glauben, welche sich mit der Verbesserung der Gesetze beschäftigen und sich des Einflusses der ihnen verhaßten oder von ihnen verachteten Systeme abstracter Begriffe auf ihre eignen Arbeiten nicht bewußt sind.

2.

Dies Kapitel zeigt kurz die Vortheile, die es dem gebornen Fürsten so leicht machen, sich zu erhalten, so lange nicht ein Sturm von außen sich erhebt, der alle Berechnungen der Politik zu Schanden macht. Betrachten wir kurz die Ursachen, welche solche Katastrophen herbeizuführen im Stande sind.

Wenn es den erblichen Regenten so leicht ist, sich gegen innere Gefahren zu sichern, warum werden sie so oft ein Raub äußerer Feinde, denen zu widerstehen die Kräfte des Staates doch noch wol zureichten? – Weil sie diese Kräfte so wenig gebrauchen. Eben weil es so leicht scheint, und wirklich so leicht ist, eine angeerbte Herrschaft zu behaupten, so schläfert das Bewußtsein dieser Sicherheit ein. Die Fürsten werden sorglos, indem sie sehen, wie das Volk ihnen anhängt, und daß es ihnen anhängen muß. Ihre Rathgeber wissen es nur zu gut, daß Alles, was den Menschen werth ist, die Sicherheit des Eigenthums und die Erhaltung aller gewohnten Verhältnisse, mit demjenigen steht und fällt, der das oberste Glied der Kette in der Hand hält. Hierauf verlassen sie sich. Aber alle moralischen Bande unter den Menschen sind gegenseitig. Das Volk erkennt mit seinem geraden Sinne und unverdorbener Empfindung, daß es seiner Obrigkeit unterthan sein müsse, um [pg 127]frei zu leben und das Seinige sicher zu genießen. Die Religion heiligt dieses Verhältniß durch die Lehre, daß alle Ordnung von Gott kommt, der diejenigen eingesetzt hat, die sie handhaben. Aber die Großen und ihre Rathgeber, welche nichts empfinden, was der rechtlichen Denkungsart des Volks entspricht, verkennen ihren Gehalt. Sie halten die Anhänglichkeit desselben, worin ihre eigne größte Stärke liegt, für Eigennutz, und verachten sie als Beweise einer knechtischen Gemüthsart. Daher dürfen sie es denn auch nicht wagen, ihre Unterthanen in der Gefahr mit Bewegungsgründen aufzufordern, die ihr eignes Betragen für leere Worte erklärt hat.

Die Anhänglichkeit eines Volkes an das Haus seiner Fürsten beruht auf Ueberlieferungen der Ahnen: sie ist mit der Liebe zu alten ererbten Einrichtungen zu der Verfassung und den Maximen der Verwaltung, die dem ganzen Stamme des Volkes und seiner Häupter eigen sind, innigst verwebt. Wer mit diesen tief gegründeten Verhältnissen willkürlich spielt, zerstört den Grund, auf dem die Sicherheit des Staates und der regierenden Familie beruht. Es kann der Eitelkeit schmeicheln, Einrichtungen des Staates nach Gefallen abzuändern und seinen eignen Willen an die Stelle alles dessen zu setzen, was auf die Einsichten und die Autorität einer Reihe von Geschlechtern gegründet war. Wenn aber der Sinn des ganzen Volkes widerstrebt, so entstehen Schwierigkeiten, die der Kraft des mächtigsten Herrschers unüberwindlich sind. Bricht der allgemeine Unwille in offenbaren Widerstand aus, so ist die größte Kriegsmacht nicht immer vermögend, ihn zu überwältigen. So verlor Joseph der Zweite Belgien, als er die alten politischen und religiösen Ordnungen mit einem Schlage vernichten und einen neuen Staat nach seinen Ideen an die Stelle setzen wollte. Kommt es nicht so weit, so ist der bloße unthätige Widerstand der Untergebenen, die alle Mitwirkung verweigern, und das, was ihr guter Wille leisten sollte und könnte, den Dienern höhere Befehle überlassen, schon hinreichend, die Anschläge der Allgewalt zu vereiteln, die sich ohnmächtig fühlt, wenn sie von den eignen Dienern verlassen wird, welche nichts mehr ausrichten können. Eben so wenig ver[pg 128]mag der Eigensinn des mächtigsten Regenten, der an ererbten Gewohnheiten festhält, welche mit dem Bedürfnisse der Zeiten und der veränderten Denkart des lebenden Geschlechts in Widerspruch gerathen. Man hat gesehen, daß Regierungen, die Recht und Macht auf ihrer Seite zu haben schienen, in solchen Unternehmungen bei der ersten Erschütterung gefallen sind; und wenn sie bestehen bleiben, so vergeht dennoch das, was sie festzuhalten vermeinten, ohne daß sie es merken, unter ihren eignen Augen und Händen.

Das persönliche Betragen, wodurch ein Erbfürst sich bei seiner Würde behauptet, ist z. B. von Haller in seinem „Handbuch der Staatenkunde“ vortrefflich dargestellt. Wenn dieser Autor aber hinzufügt, daß Macchiavelli sich viel vergebliche Mühe damit gemacht habe, Mittel auszudenken, wie die Herrschaft aufrecht erhalten werden könne, da dieses doch aus ihren natürlichen Gründen ganz von selbst erfolgen müsse, so vergißt er, daß Macchiavelli nur von den Mitteln redet, eine neue Herrschaft zu gründen und zu erhalten, die nicht, wie sein Tadler von aller Regierung voraussetzt, aus natürlichen Verhältnissen erwachsen, sondern von Einem Manne willkürlich geschaffen ist. Und damit hat er sich so wenig eine vergebliche oder überflüssige Mühe gegeben, daß vielmehr oft ein Zweifel entsteht, ob der Schriftsteller, der doch Alles geleistet hat, was die Kräfte des menschlichen Verstandes in dieser Absicht vermögen, genug gethan habe. Denn es liegt, wie die Folge dieser Betrachtungen zeigen wird, in der Sache selbst, daß aller Aufwand von Verstand, und sogar die Ueberspannung aller Mittel, die sich aus demselben ziehen lassen, oftmals nicht zureicht, eine aus bloßer Selbstsucht errungene Herrschaft zu befestigen.

3.

Dies Kapitel behandelt also die Mittel, ein fremdes Land zu unterjochen, nicht den Zweck selbst. Davon sagt der Autor nur vorsichtig: „Solche Unternehmungen werden immer bewundert“ – nicht: „Sie verdienen bewundert zu werden“.