Hier bestehen von der gesamten landwirtschaftlich benutzten Fläche etwa drei Viertel aus Betrieben von 5 bis 100 ha, d. h. aus Mittelbetrieben, unter denen wiederum die kleineren überwiegen. Sobald die Größe von 20 ha überschritten ist, kann der Besitzer fremder Arbeitshilfe nicht mehr entbehren. Diese gewinnt er, wenn auch neuerdings mit Schwierigkeiten, meist in der Form von Knechten und Mägden, die der Hausgemeinschaft angehören. Dazu kommen im Osnabrückischen und in Minden-Ravensberg seit dem siebzehnten Jahrhundert die sogenannten Heuerlinge deren der einzelne Hof zwei oder auch mehr hat. Die Entstehung des Heuerlingswesens ist wohl darauf zurückzuführen, daß die während des Dreißigjährigen Krieges heruntergekommenen Bauern das Bedürfnis empfanden, einzelne Teile ihres Besitztums zu verpachten, um sich so eine wenn auch bescheidene Rente zu sichern. Die Heuerlinge sind Landwirte nur im Nebenberuf. Früher waren sie meist Leinweber und haben sich, nachdem sie beim Niedergang der westfälischen Handleinenweberei eine furchtbare wirtschaftliche Krise durchgemacht hatten, zum Teil anderer industrieller Arbeit, u. a. auch der Zigarrenmacherei zugewendet. Ihr eigentümliches Verhältnis zum Hofbesitzer besteht darin, daß ihnen das Häuschen nebst 1½ bis 2 ha Land, worauf sie zwei Kühe halten können, zu äußerst geringem Pachtzins überlassen wird, wogegen sie wieder für einen sehr niedrigen Tagelohn arbeiten müssen, sobald der Bauer ihrer Hilfe bedarf. Niedersachsen kennt keine eigentlichen Heuerlinge. Wohl aber gibt es auch dort wie in Westfalen Industriearbeiter, die, um etwas Landwirtschaft zu treiben, einiges Land mit einem Häuschen gekauft oder gepachtet haben; aber sie treten zu dem ursprünglichen Besitzer in kein anderes als ein lockeres geschäftliches Verhältnis.

Abb. 35. Bauer aus Hahlen bei Minden, Vater der vorigen. (Zu Seite [54].)

Siedelungsformen.

Ein anderer Unterschied zwischen beiden Gebietsteilen betrifft die Form der bäuerlichen Ansiedelung selbst. Es ist ja bekannt, daß die Höfe in Westfalen meist zerstreut liegen, in Niedersachsen aber mehr in geschlossenen Dörfern. Eine scharfe Grenzscheide läßt sich freilich nicht ziehen. Denn im sogenannten Einzelhofgebiet gibt es auch geschlossene Ortschaften und umgekehrt im Dorfgebiet Weiler und vereinzelte Höfe. Zwar herrscht östlich von der Linie Porta Westfalica-Externsteine das Dorf vor und westlich von ihr der Hof. Das hindert aber nicht, daß der ganze Nordfuß des Wiehengebirges von Dörfern umsäumt ist. Unerklärt ist bisher der Ursprung dieser verschiedenen Siedelungsformen. Denn Meitzens Annahme, daß der Einzelhof keltischen, das Dorf aber germanischen Ursprungs sei, hat fast allenthalben Widerspruch gefunden. Jedenfalls verrät sich das Dorf als eine gemeinsame Gründung einer beschränkten Zahl von Stammesgenossen. Als sie das Bedürfnis empfanden, von einer nomadisierenden Lebensweise, bei der der Ackerbau gegenüber der Viehzucht nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen konnte, zur Seßhaftigkeit überzugehen, da nahmen sie nach und nach einzelne Landstücke, Gewanne genannt, unter den Pflug, indem sie sie gegen den Einbruch des Wildes und des Weideviehes einzäunten und in Streifen unter sich aufteilten. Durch allmähliche Hinzunahme neuer Gewanne wuchs die Dorfflur auf durchschnittlich 300 bis 400 ha. Gemeinsam aber blieb für Weide und Holznutzung der Wald, die Mark zwischen den Dörfern.

Abb. 36. Münden und das Fuldatal. Nach einer Photographie von Carl Thoericht in Münden. (Zu Seite [63] bis 67.)

Abb. 37. Das Rathaus in Münden.
Nach einer Photographie von Karl F. Wunder in Hannover. (Zu Seite [64].)

Dieser Zustand kettete in seiner Wirtschaftsordnung den einen Bauern an den andern und schuf den Flurzwang, wonach je ein Gewann von allen Besitzern zur gleichen Zeit und mit derselben Frucht bestellt werden mußte. Dies hatte für die alten Wirtschaftsweisen gewiß seine Vorteile, für die neue aber fast nur Nachteile. Bekanntlich ist dieses System erst im neunzehnten Jahrhundert durch die sogenannte Verkoppelung ganz beseitigt worden.