8. Ein Mensch mit einem solchen Apparate im Gesamtgewicht von cirka 90 kg besäße pro Kilogramm 1/9 qm Flugfläche, was dem Flugflächenverhältnis der größeren Vögel entspricht.
9. Sache des Versuches wird es sein, ob die breite Form der Raub- und Sumpfvogelflügel mit gegliederten Schwungfedern, oder die langgestreckte und zugespitzte Flügelform der Seevögel als vorteilhafter sich herausstellt.
10. In kurzer, breiter Ausführung würden die Flügel eines Apparates von 10 qm Tragefläche eine Klafterbreite von 8 m bei 1,6 m größter Breite nach [Fig. 79] erhalten.
Fig. 79.
11. Bei Anwendung einer schlanken Flügelform ergäbe eine Flugfläche von 10 qm nach [Fig. 80] eine Klafterbreite von 11 m bei einer größten Breite von 1,4 m.
Fig. 80.