Die Art und Weise, wie der heilige Hieronymus die Ehe bekämpfte, fand indessen wenig Beifall, wenn auch sehr viele mit ihm in der Hauptsache übereinstimmen, und er sah sich genötigt, sich zu verteidigen.

"In Streitschriften", sagte er, "habe man mehr Freiheit als im Lehrvortrag und könne sich in ihnen selbst einer Art von Vorstellung bedienen, um seinen Feind desto besser zu Boden zu stürzen."

So schreibt er gegen einen Mönch, der ihn in Verdacht bringen wollte, dass er die Ehe überhaupt verdamme, ganz in der alten Art, und schließt: "Weg mit dem Epikur, weg mit dem Aristippus! Sind die Sauhirten nicht mehr da, dann wird auch die trächtige Sau nicht mehr grunzen. Will er nicht gegen mich schreiben, so vernehme er mein Geschrei über so viele Länder, Meere und Völker hinweg: Ich verdamme nicht das Heiraten! Ich verdamme nicht das Heiraten! Ich will, dass jeder, welcher etwa wegen nächtlicher Besorgnisse nicht allein liegen kann, sich ein Weib nehme."

Im ersten Kapitel habe ich angegeben, wie sich die Republik der christlichen Gemeinde allmählich in eine Despotie verwandelte. Diese Veränderung, in Verbindung mit dem mächtigen Einfluss des Mönchswesens, wirkte für die Priesterehe sehr nachteilig. Ihre Gegner traten immer entschiedener auf, und von der öffentlichen Meinung unterstützt, folgten immer mehr Konzilien dem Beispiel der von Elvira.

Ein allgemeines Verbot der Priesterehe war indessen bis zum Ende des vierten Jahrhunderts noch nicht gegeben worden; aber dessen ungeachtet verdankte sie ihr Fortbestehen weniger der Anerkennung ihrer Rechtmäßigkeit als vielmehr einer teils auf besonderen Ansichten, teils auf dem Gefühl der Unausführbarkeit der strengen Grundsätze begründeten Nachsicht von Seiten der Bischöfe, während fortdauernd das Bestreben dahin gerichtet war, ihr völlig ein Ende zu machen.

Einen sehr bedeutenden Anteil an der Unterdrückung der Priesterehen von Seiten der Machthaber der Kirche hatten der Geiz und die Geldgier derselben. War es den Priestern erlaubt zu heiraten, so fiel auch ihr Nachlass an ihre rechtmäßigen Kinder, und alles, was mit List und Betrug zusammengescharrt war, ging der Kirche verloren.

Da ich keine Geschichte der Kämpfe um die Priesterehe schreiben, sondern mehr das Verderbliche des Zölibats zeigen will und auch dargetan habe, wie die Idee von der Verdienstlichkeit der Ehelosigkeit unter den Christen Eingang gewann, so kann ich mich in Bezug auf den ersten Punkt umso kürzer fassen, als ich im Verfolg des zweiten noch genötigt sein werde, auf jene Kämpfe zurückzukommen.

Die griechische Kirche hatte die Überzeugung gewonnen, dass ein so unnatürliches Gesetz wie das Zölibat ohne die größten Nachteile nicht durchführbar sei, und auf einer unter Justinian II. im kaiserlichen Palast Trullum gehaltenen Synode (692) wurde beschlossen, dass die Geistlichen nach wie vor heiraten und mit ihren Weibern leben könnten. Dieser vernünftige Beschluss behielt in der griechischen Kirche bis auf den heutigen Tag seine Geltung.

Die Trullanische Synode begnügte sich aber nicht allein damit, die Priesterehe stillschweigend zu gestatten, wie es die von Nicäa tat, denn dies würde am Ende wenig geholfen haben, sondern sie verordnete: dass ein jeder, der es wagte, den Priestern und Diakonen nach ihrer Ordination die eheliche Gemeinschaft mit ihren Weibern zu untersagen, abgesetzt werden sollte. Ferner, dass diejenigen, welche ordiniert werden und unter dem Vorwand der Frömmigkeit nun ihre Weiber fortschicken, exkommuniziert werden sollten.

Die Päpste Konstantin und Hadrian I. waren vernünftig genug, die Beschlüsse der Trullanischen Synode zu billigen, und Papst Hadrian II. (867-871) war selbst verheiratet. Noch am Anfang des elften Jahrhunderts kann man es als Regel an nehmen, dass überall der bessere Teil der Geistlichen in einer rechtmäßigen Ehe oder doch wenigstens in einem Verhältnis lebte, welches der Ehe gleichgeachtet wurde.