Den Beweis, wie früh sich schon die verderblichen Folgen des Vorurteils gegen die Priesterehe zeigten, liefern die Beschlüsse der ersten Konzilien. Das zu Elvira sah sich schon genötigt, Strafen festzusetzen gegen unzüchtige Geistliche. "Wenn ein im Amt befindlicher Bischof, Priester oder Diakon", heißt einer ihrer Beschlüsse, "erfunden worden ist, dass er Unzucht getrieben habe, so soll er auch am Ende seines Lebens nicht zur Kommunion gelassen werden."

Das Konzil zu Neu-Cäsarea bestimmte, dass ein solcher Geistlicher abgesetzt werde und Buße tun solle. Ja, diese Beschlüsse redeten auch schon von Knabenschändungen und Sodomiterei mit Tieren.

Doch was nützen alle strengen Strafbestimmungen, wenn sie gegen eine Sache gerichtet sind, welche der Natur durchaus entgegen ist; sie können höchstens bewirken, dass sich die mit der Strafe Bedrohten mehr Mühe geben, ihre Handlungen zu verheimlichen; und schon die hier genannten Kirchenversammlungen reden von Frauen der Geistlichen, die ihre im Ehebruch erzeugten Kinder umbrachten.

Gar viele Geistliche, die sich nach ihrer Ordination nicht von ihren Frauen trennen wollten, gelobten sich ihrer zu enthalten; aber der heilige Bernhard sagt: "Eine Frau haben und mit dieser nicht sündigen ist mehr als Tote erwecken." - Wie oft wurde nicht dieses Gelübde gebrochen, und wie oft wurde es nicht eben mit dieser Absicht geleistet! War ein Geistlicher gewissenhaft, so hatte er den größten Schaden davon, denn die mit der Enthaltsamkeit ihres Mannes unzufriedene Frau suchte sich einen Stellvertreter, und zeigten sich die Folgen dieses Umgangs, dann kam der unschuldige Mann in Verdacht, sein Gelübde gebrochen zu haben.

Dass die Frauen der Geistlichen sich gar häufig auf solche Weise und manchmal selbst mit der Erlaubnis oder mit Wissen ihrer Männer entschädigten, beweisen abermals die Bestimmungen des schon oft genannten Konzils von Elvira. Eine derselben lautet: "Wenn die Frau eines Geistlichen hurt und ihr Mann dies weiß und sie nicht sogleich verstößt, so soll er auch nicht am Ende des Lebens die Kommunion empfangen."

Doch nicht allein die Ehe der Geistlichen, ja sogar die der Laien wurde von der Kirche auf das sorgfältigste überwacht. Ich finde augenblicklich dafür keinen früheren Beweis als in dem Buch von den Kirchenstrafen, welches Regino, Abt von Prüm, im Jahr 909 auf Befehl des Erzbischofs Rathbod von Trier schrieb. Dort heißt es: "Der Verehelichte, der sich 40 Tage vor Ostern und Pfingsten oder Weihnachten, an jeder Sonntagsnacht, am Mittwoch oder Freitag, von der sichtbaren Empfängnis bis zur Geburt des Kindes von der Frau nicht enthält, muss, wenn ein Sohn geboren wird, 30 Tage, wenn eine Tochter geboren wird, 40 Tage Buße tun. Wer in der Quadragesima (der vierzigtägigen Fastenzeit vor Ostern) seiner Frau beiwohnt, muss ein Jahr Buße tun, oder 16 Solidos an die Kirche bezahlen oder unter die Armen verteilen. Tut er es in der Besoffenheit und zufällig, so darf er nur 40 Tage Buße tun. - Jeder muss sich vor Empfang des Abendmahls der Frau sieben, fünf oder drei Tage enthalten."

Die Kirche verdankt das große Licht St. Iso in St. Gallen nur dem Umstand, dass er von seinen vornehmen Eltern - in der Osternacht erzeugt wurde, welche darüber Gewissensskrupel hatten und ihn der Kirche widmeten.

Schon früher bemerkte ich, dass der Eigennutz der Bischöfe großen Anteil an der Verdammung der Priesterehe hatte. Bekam ein verheirateter Priester keine Kinder, - nun dann sah man durch die Finger. Die Folge davon war, dass sie die Schwangerschaft ihrer Weiber entweder verhinderten, wie Onan, oder dass sie zu gefährlichen Mitteln ihre Zuflucht nahmen.

Ein südamerikanischer Indianerstamm soll ein ganz unschädliches Mittel besitzen, die Empfängnis der Weiber zu verhindern, was oft von solchen Frauen angewendet wird, die nicht gleich eine Familie haben wollen. Mich wundert, dass noch niemand dasselbe aufgefunden und nach Europa gebracht hat; er könnte sich große Verdienste um die römische Kirche und sonst erwerben.

Den Beweis dafür, wie es der Kirche ganz hauptsächlich darauf ankam, dass die Geistlichen keine Kinder bekommen, die sie beerben konnten, liefert ein Konzilium, welches Erzbischof Johann von Tours im Jahr 1278 in London hielt.