Wir haben schon früher beiläufig bemerkt, wie falsch die Aussprüche und Lehren Jesu häufig von den Christen verstanden wurden. Es entspannen sich über deren Auslegung bald Streitigkeiten, und schon im zweiten Jahrhundert finden wir, dass sich mehrere Gemeinden vereinigten, um dieselben durch gemeinschaftliche Besprechungen auszugleichen. Als diese Streitigkeiten sich mit der Zeit vermehrten, fühlte man die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit solcher schiedsrichterlichen Versammlungen und ordnete sie für die Gemeinden eines bestimmten Bezirks oder Landes regelmäßig und wenigstens einmal im Jahr an. So entstanden die Provinzial-Kirchenversammlungen. Die Gemeinden wurden auf denselben durch Abgeordnete vertreten, welche aus den Bischöfen, Presbytern, Diakonen und einigen anderen Gemeindemitgliedern bestanden.
So bedeutend nun auch der Einfluss der Bischöfe auf die Beschlüsse dieser Kirchenversammlungen war, so standen ihnen noch immer die große Anzahl der anderen Abgeordneten der Gemeinde entgegen, und es wurde vorerst die Aufgabe der Bischöfe, diese von den Kirchenversammlungen zu entfernen. Zuerst gelang es ihnen mit den nicht priesterlichen Mitgliedern der Gemeinde, dann mit den Diakonen und endlich auch mit den Presbytern, so dass die Gesamtheit der christlichen Gemeinden auf den Synoden einzig und allein durch die Bischöfe vertreten wurde.
Dies war zwar ein bedeutender Gewinn, denn nun konnten diese beschließen, was sie in ihrem Interesse für nötig hielten; aber noch immer bedurften die gefassten Beschlüsse der Zustimmung der Gemeinde. Um diesen lästigen Zwang zu entfernen, erfand man ein eigentümliches Mittel, welches wir einen plumpen und ungeschickten Betrug nennen würden, wenn er - nicht gelungen wäre.
Es war nämlich bei den Christen Gebrauch geworden, jede Versammlung mit der Bitte an Gott zu eröffnen, dass er die Anwesenden durch seinen Geist erleuchten und bei ihren Beratungen leiten möge. Diese Sitte wurde auch bei der Eröffnung von Kirchenversammlungen beobachtet, und nun erzeugten die Bischöfe bei den nur zu gläubigen Christen den Wahn, dass durch dieses Gebet der Heilige Geist auch stets veranlasst werde, bei der Synode gleichsam den Vorsitz zu führen, so dass alle ihre Beschlüsse als Aussprüche des Heiligen Geistes, also Gottes selbst, zu betrachten wären, die der Bestätigung nicht bedürften! Durch diese List waren die christlichen Gemeinden um den letzten Rest ihrer Freiheit gebracht und der eigennützigen Willkür der Bischöfe preisgegeben.
Nachdem diese einmal so weit gekommen waren, gingen sie in ihren Anmaßungen immer weiter, und es kam bald eine Zeit, wo die vor kurzem noch so ehrwürdigen Vorsteher der christlichen Gemeinden größtenteils die eigennützigsten, schamlosesten und verworfensten Menschen waren. "Aus den hölzernen Kirchengefäßen wurden goldene, aber aus den goldenen Bischöfen wurden hölzerne."
Als Kaiser Konstantin die christliche Religion zur Staatsreligion machte, erlitten alle Verhältnisse der christlichen Kirche eine bedeutende Veränderung. Die Kaiser betrachteten sich selbst als Oberhäupter derselben; sie beriefen nicht nur nach ihrem Gefallen Kirchenversammlungen, leiteten die Wahlen der Bischöfe oder ernannten diese geradezu, sondern entschieden auch theologische Streitigkeiten nach ihrem Gutdünken. Dadurch gingen freilich viele der angemaßten Rechte der Bischöfe für den Augenblick verloren; aber die Vorteile, welche sie auf der anderen Seite gewannen, waren so groß, dass sie sich ganz außerordentlich demütig und fügsam zeigten, und so geschah es, dass alles in der Kirche nach dem Wink der Kaiser ging.
Der Kaiser war der Gnadenborn, aus dem auf seine Günstlinge Ehren und Reichtümer strömten, und die Bischöfe und Geistlichen wetteiferten in niedriger Schmeichelei, um deren möglichst viel zu schnappen. Die Armut der Kirche und ihrer Diener hatte ein Ende. Schon Kaiser Konstantin bestimmte einen Teil der Staatseinkünfte zum Unterhalte der Geistlichen und begnadigte sie mit wichtigen Vorrechten. Das allereinträglichste war aber das Gesetz, durch welches er sie für berechtigt erklärte, Schenkungen anzunehmen, welche ihnen durch testamentarische Verfügungen gemacht wurden, was nach dem Gesetz des Kaisers Diokletian keinem Verein gestattet war.
Nun war der Habgier der Geistlichkeit ein weites Feld geöffnet. Die niedrigsten und verächtlichsten Mittel wurden angewandt, um die bereits in Aberglauben aller Art versunkenen Christen zu reichen Schenkungen zu bewegen, und bereits nach zehn Jahren wagte niemand mehr zu sterben, ohne der Geistlichkeit ein Legat zu vermachen. Diese betrieb ihr Geschäft auf so schamlose Weise, dass nicht sehr lange darauf die Kaiser Gratian und Valentinian sich gezwungen sahen, durch Gesetze der Erbschleicherei der Geistlichen Einhalt zu tun.
Hieronymus, der Geheimschreiber des römischen Bischofs Damasus, der Zeuge war von dem nichtswürdigen Treiben der Pfaffen, rief bei der Bekanntmachung des Gesetzes: "Ich bedaure nicht des Kaisers Verbot, sondern mehr das, dass meine Mitbrüder es notwendig gemacht haben!" Diese Mitbrüder schildert er auf wenig schmeichelhafte Weise, indem er sagt: "Sie halten kinderlosen Greisen und alten Matronen den Nachttopf hin, stets geschäftig um ihr Lager; mit eigenen Händen fangen sie ihren Auswurf auf, und Witwen heiraten nicht mehr; sie sind weit freier, und Priester dienen ihnen um Geld." Selbst der Bischof des Hieronymus, Damasus, hatte sich den Beinamen Ohrenkrabbler der Damen erworben.
Als Julianus (361 n. Chr.) zur Regierung kam, geriet der ganze Pfaffenschwarm in große Bestürzung, denn dem gebildeten, mit der Philosophie seiner Zeit bekannten und darin aufgezogenen Kaiser erschien das bereits durch Aberglauben und Fabeln aller Art entstellte Christentum abgeschmackt und lächerlich. Er "fiel daher vom Glauben ab", wie die Kirchenphrase heißt, und erwarb dafür von den christlichen Geschichtsschreibern den Beinamen Apostata (Abtrünniger).