Fußnoten:
[1] Das Verhältnis von 2 zu 3 ist für die Randbreiten das angenehmste; kleiner als das Verhältnis von 3 zu 4 darf der Unterschied der Breiten nicht sein; d. h. wenn der innere und der obere Rand 2 cm mißt, soll der äußere und untere Rand nicht über 3 cm breit, und wenn der innere und obere Rand 3 cm mißt, der äußere und untere nicht unter 4 cm breit sein. Paßt sich der Spiegel des Bildes (die Bildfläche) dem Formate nicht an, so wird der obere Rand schmäler bez. breiter als der innere Rand werden müssen; es ist dann aber immerhin darauf zu achten, daß der innere Rand wenigstens um ¼ schmäler ist als der äußere und der obere um ebensoviel schmäler als der untere.
Anm. d. Verlegers.
[2] Wir behalten diese in der Wissenschaft einmal eingeführte Bezeichnung bei, obwohl sie nicht ganz zutreffend ist. Unter Mönchsbänden pflegt man sonst auch wohl die gewöhnlichen Leder- und Pergamentbände des späteren Mittelalters zu verstehen, die von Mönchen für die Klosterbibliotheken gefertigt wurden.
[3] Einen ganz ähnlichen Band besitzt das Museum zu Düsseldorf, der aber mit dem Namen Groliers bezeichnet ist. Auch dieser führt das Wappen Heinrichs II. im Mittelfelde.
[4] Außer den glatten Vollstempeln gab es auch schraffierte, die vorzugsweise in Frankreich verwendet und fers azurés genannt wurden.
[5] Unsere der Gazette des Beaux-Arts entlehnte Abbildung ([Fig. 156]) zeigt das Signet im Gegensinne.
[6] Ein Clovis Eve und dessen Sohn Robert führten denselben Titel unter Heinrich IV. und Ludwig XIII. — Das Wappen de Thous, das sich im Mittelfelde seiner Bücher befindet, ist ein silberner Schild mit blauem Sparren und drei Fliegen.