Noch bei zwei weiteren Gelegenheiten wurde Rousseau zur Teilnahme an praktischen politischen Fragen aufgefordert, und wenn es ihm auch nicht vergönnt war, mit seinen Vorschlägen zu einer Verfassung für Korsika und Polen, die er auf den Wunsch patriotischer Männer dieser Länder unternahm, denselben Erfolg zu erzielen wie bei seinem Eingreifen in die Genfer Wirren, so zeigen doch beide Entwürfe so interessante Einzelheiten, daß sie hier noch kurz erwähnt werden mögen. Der Heldenkampf der Korsen gegen ihre genuesischen Bedrücker hatte Rousseaus ganzes Interesse erregt. Die Aufforderung, die an ihn erging, für das befreite Land eine Verfassung zu entwerfen, war ihm höchst willkommen. Denn ihre Liebe zur Freiheit, die wesentliche Voraussetzung eines Rechtsstaates, hatten die Korsen ja zur Genüge bewiesen, und ihre kräftigen Bauern und Hirten, das Fehlen aller großen Städte, die Einfachheit der Lebenshaltung ließen erhoffen, daß freiheitliche Institutionen, einmal eingeführt, sich auch erhalten würden. Ganz charakteristisch ist nun in Rousseaus Entwurf sein stetes Bemühen, das Entstehen größerer Städte und Hafenplätze und namentlich das Aufkommen einer Hauptstadt des Landes zu verhüten. Er geht hierin sogar so weit, daß er den Sitz der Regierung nicht an einen bestimmten Ort festlegen, sondern nach einem festen Turnus in die verschiedenen Distrikte verlegt wissen will. Wie abschreckend für ihn das Beispiel von Paris gewesen war, das damals wie heute alle geistigen und materiellen Kräfte des Landes in sich zu zentralisieren und seine augenblicklichen Stimmungen für das ganze Land maßgebend zu machen wußte, das sehen wir zur Genüge aus dem Eifer, mit dem Rousseau die Korsen vor einem ähnlichen Schicksal zu bewahren suchte.

Höchst merkwürdig ist nun auch der Entwurf einer Verfassung für die Adelsrepublik Polen, welche den Versuch machen sollte, die dort herrschende verfassungsmäßige Anarchie des liberum veto, welche Polen an den Rand des Abgrundes geführt hatte, durch geordnete Zustände zu ersetzen. Uns interessiert hier namentlich die leidenschaftliche Weise, in der Rousseau für die Stärkung und rücksichtslose Entfaltung des polnischen Nationalgefühls, ja des nationalen Hochmuts eintritt. Von früh auf soll der Knabe durch Eltern und Erzieher darauf hingewiesen werden, daß es eine Ehre und ein Glück ist, als Pole geboren zu sein, und daß er sich dieses Glückes als würdig zu erweisen habe. Kunde von fremden Ländern und Völkern soll er nur haben, um daraus zu lernen, wieviel besser und herrlicher das eigene Vaterland ist. Schon durch seine Tracht soll er sich so kenntlich wie möglich von den übrigen Völkern absondern. Vor allem aber schärft Rousseau den Polen die Liebe zu ihrer Muttersprache ein. Diese sich zu erhalten, ist die erste Pflicht eines jeden Polen; solange die nationale Sprache lebt, ist die nationale Existenz nicht zerstört. Auf diese Ausführungen hinzuweisen, hat schon deshalb Interesse, weil man häufig Rousseau als reinen Kosmopoliten darzustellen liebt. Daran ist so viel richtig, daß Rousseau in jedem Menschen die Anlage zur Freiheit geachtet wissen wollte, daß er keine geborenen Sklaven kannte und alles, was Menschenantlitz trägt, auch mit denselben unveräußerlichen Rechten ausgestattet sich dachte. Aber es war ihm unmöglich, ein Gemeinwesen sich anders vorzustellen, denn auf nationaler Grundlage. Durch Sprache, durch Sitte, durch Anhänglichkeit an die heimische Scholle, durch gemeinsame Hoffnungen auf ein Jenseits sollten seine Bürger geeint sein, um in den gemeinsamen Gesetzen den Ausdruck des eigenen Wollens wiederfinden zu können. Die Bauernrepublik, die sich frei von den Verführungen großer Städte, dem Sirenengesang der Kultur, hält, das ist der Boden, auf welchem Rousseau wie einst der greise Plato allein für die Verwirklichung seines Ideals eine irdische Stätte finden zu können glaubt.

Wir haben zu zeigen versucht, daß Rousseau in seinem Contrat social den Begriff einer neuen Wissenschaft, der Rechtsphilosophie aufgestellt hat. Die Grundsätze des natürlichen Rechtes, die er aufstellt, sind nicht der rekonstruierte Rechtskodex, der in einem Naturzustand einmal gegolten hat, sie sind die Normen, an denen jedes geltende Recht gemessen werden soll, um seinen Anspruch, auch richtiges Recht zu sein, nach dem Erfolg dieser Prüfung bestimmen zu können. Es ist ganz richtig und hängt mit dem geschichtsphilosophischen Pessimismus Rousseaus zusammen, daß er glaubte, der Weg der Kultur mache die Menschen immer unfähiger dazu, diese Normen zu den wirklichen Grundlagen ihrer staatlichen Gemeinschaft zu machen. Aber für die Rechtsphilosophie ist diese Privatmeinung Rousseaus gänzlich irrelevant. Mag sich das Menschengeschlecht dauernd in der Richtung auf das Schlechtere entwickeln, oder mag es sich zeigen, daß die Kurve seiner Entwickelung eine aufsteigende ist: die Normen der Beurteilung für das geltende Recht bleiben davon ganz unberührt. Mit Recht hat Fester darauf hingewiesen, wie doch erst durch die Arbeit Rousseaus der entwickelungstheoretische Optimismus der deutschen Geschichtsphilosophie möglich wurde, und durch diese Umbildung konnte nun auch dies Naturrecht Rousseaus in eine neue Beleuchtung treten. Es wurden die Grundsätze des Naturrechts aus Beurteilungsnormen für das bestehende Recht zu idealen Vorbildern für neu zu schaffendes Recht. Auch hierfür waren die Ansätze schon bei Rousseau vorhanden; namentlich in seinen Verfassungsentwürfen hatte er Beispiele davon gegeben, wie man einen bestehenden historischen Gesellschaftsverband zur möglichsten Annäherung an das Vernunftideal des Rechtes führen könne. Danach stellt sich jede gesetzgeberische Tätigkeit als ein Kompromiß zwischen der augenblicklichen historischen Lage und den sich ewig gleichbleibenden Forderungen der Vernunft dar. Aber eine Norm zur Beurteilung des historischen Rechtes braucht auch jeder Rechtshistoriker, der sich nicht bloß darauf beschränkt, zu registrieren, daß diese oder jene Bestimmung zu dieser oder jener Zeit geltendes Recht gewesen sei; geht er dazu über, die Entwickelung des Rechtes zu schildern, so braucht er die Beziehung auf Werte, um die Kurve dieser Entwickelung zeichnen zu können. Ja, es muß ihm, wenn er auf die Rechtsphilosophie Verzicht leistet, überhaupt unverständlich sein, wie eine solche Entwickelung stattfinden konnte. Savigny, der seiner Zeit den Beruf zur Rechtsbildung absprach, hätte konsequenterweise noch viel weiter gehen müssen. Er hätte es unverständlich finden müssen, wie zu irgendeiner Zeit aus schlechterem Recht besseres sich bilden konnte. Daß er diese Konsequenz nicht zog, hatte seine Ursache darin, daß er nicht nur Rechtshistoriker, sondern auch Rechtsphilosoph war. Für ihn war eine einzelne unter den verschiedenen historischen Rechtsgestaltungen, das römische Recht, zu gleicher Zeit auch das absolute und vernünftige Recht. Nach der Gestalt, welche die Begriffsbildung in diesem System erhalten hatte, maß er – bewußt oder unbewußt – die Rechtssysteme der anderen Zeiten und Völker. Beurteilungen dieser Art kommen in jeder rechtshistorischen Untersuchung vor, und sie bleiben Beurteilungen, auch wenn sie naiv vollzogen werden. Das Verdienst Rousseaus ist es aber, hier eine echt philosophische Tat vollbracht zu haben, indem er das bisher Selbstverständliche zum Problem machte, diese naiven Beurteilungen vor die Existenzfrage stellte und sie als berechtigt nur dann anerkennen wollte, wenn sie ihren Zusammenhang mit den letzten allgemeinsten Wertgesichtspunkten für die Beurteilung des Rechtes überhaupt nachzuweisen in der Lage waren.

Viertes Kapitel.
Erziehungslehre.

Fast gleichzeitig mit dem Contrat social erschien Rousseaus Erziehungsroman Emile. Verschieden wie das Thema der beiden Bücher war auch ihr äußerer Erfolg und die Rückwirkung, die sie auf die Gestaltung der Lebensschicksale Rousseaus hatten. Der Erfolg des Contrat social blieb weit hinter dem leidenschaftlichen Interesse zurück, das die Geschichtsphilosophie erregt hatte. Er hätte kein anderes Schicksal gehabt, auch wenn Rousseau den methodologischen Fehler der Vermengung historischer und normativer Gesichtspunkte vermieden hätte. Die eigentliche Bedeutung des Contrat social trat erst nach dem Tode des Autors hervor, als eine neue Generation heranwuchs, die gelernt hatte, die Dinge nach Rousseauschen Prinzipien zu beurteilen. Vielleicht läßt es sich aus der für den Augenblick relativ geringen Wirkung des Buches erklären, daß die Verfolgung, die sich von seiten der kirchlichen und staatlichen Behörden auf Rousseau richtete, das eigentlich »revolutionäre« Buch, den Contrat social nur in zweiter Linie traf. Auch war es nicht der ganze Inhalt des Emile, welcher dieses Einschreiten der Autoritäten gegen Rousseau veranlaßte, sondern hauptsächlich war das Glaubensbekenntnis des savoyischen Vikars, das die Religionsphilosophie Rousseaus enthält, die Ursache dieser Stellungnahme, in welche dann der Contrat social mehr der Vollständigkeit halber mit hineingezogen wurde. Dem Erfolg des Emile aber konnten diese Angriffe nicht schaden. In Frankreich und fast noch mehr in Deutschland wurde es mit Enthusiasmus aufgenommen. Wie mächtig es hier auf die Gemüter wirkte, mag die Tatsache zeigen, daß im fernen Königsberg der pünktliche Magister Kant, in die Lektüre des Buches vertieft, es vergaß, seinen gewohnten Nachmittagsspaziergang zu machen.

Man hat es lächerlich finden wollen, daß Rousseau, der als Hauslehrer keinen nennenswerten Erfolg gehabt hatte, der seine Kinder dem Findelhaus überließ, ein Buch über Erziehung zu schreiben unternahm. Daß solchen Ausstellungen eine Verwechslung von Theorie und Praxis zugrunde liegt, ist deutlich. Rousseau wußte selber sehr wohl, daß er zum praktischen Pädagogen nicht geboren sei, und er hat in der Schilderung der Eigenschaften, die ein wahrer Erzieher haben müsse, kenntlich genug auch diejenigen hervorgehoben, von denen er wußte, daß sie ihm mangelten. Namentlich war es ihm sehr deutlich, daß er niemals die gleichmäßige Ruhe und das Freisein von aller Empfindlichkeit erreichen würde, welche er mit Recht für eine unerläßliche Eigenschaft des Pädagogen ansah. Ernster zu nehmen ist ein anderer Einwurf, der sich auf die Stellung der Gesellschaftslehre Rousseaus zu seiner Erziehungslehre bezieht. Wir haben gesehen, wie Rousseau von Anfang an die Erziehung als vom Staate geleitet und als das sicherste Mittel betrachtet, um die Zöglinge zum Patriotismus zu führen. Öffentliche gemeinsame Erziehung ist die Grundvoraussetzung dafür, daß aus den Knaben tüchtige Bürger werden. Rousseau lobt es, daß in Sparta die Kinder von früh auf der privaten Erziehung und ihren Gefahren entzogen wurden. Doch im Emile sehen wir davon nichts. Emile besucht keine Schule, er wird allein erzogen; wie stimmt das zusammen? Die Antwort ist einfach die, daß die lakedämonische Erziehung für Knaben, welche in einem freien und relativ sittenreinen Gemeinwesen aufwachsen, die beste ist. Hier aber handelt es sich nicht um Lakedämon, sondern um das Frankreich des achtzehnten Jahrhunderts. Hier soll gezeigt werden, ob und inwieweit es überhaupt möglich ist, eine junge Menschenblüte, die unter so verzweifelten Bedingungen heranwächst, vor dem Verderben zu schützen. Daher ist es ganz selbstverständlich, daß damit an Stelle der größten Publizität, welche die Erziehung da haben muß, wo überwiegend günstige Einflüsse von seiten der menschlichen Umgebung die Kinder treffen werden, hier, wo die ganze gesellschaftliche Sphäre voll von sittlichem und intellektuellem Peststoff ist, eine strenge Isolierung des Kindes Vorbedingung für das Gelingen des Erziehungswerkes ist.

Somit ist nicht nur die private Erziehung durchaus durch den Plan des Buches gefordert, sondern es ist damit auch gegeben, daß das Erziehungswerk nicht in der Stadt sich vollziehen darf. Die Städtefeindschaft Rousseaus tritt hier wieder einmal charakteristisch hervor. Will man einen Menschen, wie ihn Gott gewollt hat, sich bilden lassen, so darf er nicht in den schnöden Steinkästen heranwachsen, mit welchen die Menschen unter dem Namen der Städte sich von der Natur ausschließen, wo den Kindern Luft, Licht und Freiheit der Bewegung grausam verkümmert werden, wo ihre Anlagen oft im Keim vergiftet werden, noch ehe sie sich zur Blüte entfaltet haben. So muß denn Emile, der als Kind vornehmer Eltern gedacht ist, auf das Land hinaus und damit ist es zugleich gegeben, daß er der Obhut seiner Eltern entzogen und der Aufsicht eines Erziehers anvertraut wird, denn Rousseau findet es unmöglich, einem vornehmen Ehepaar seiner Zeit zuzumuten, daß es sich dauernd zugunsten der Erziehung der Kinder auf das Land exiliere und allen Freuden der Großstadt entsage. Um es verständlich zu finden, daß dies in der Tat für den Franzosen des achtzehnten Jahrhunderts eine Verbannung bedeutet haben würde, erinnere man sich an das ungläubige Entsetzen aller Pariser Freunde Rousseaus, als dieser tatsächlich den ganzen Winter in seiner Eremitage in Montmorency zubringen wollte. Dieser Entschluß erschien ihnen beinahe pervers und nur durch einen schlechten Charakter oder durch Geisteszerrüttung zu erklären.

So sind denn also die Eltern eliminiert und der Erzieher tritt an ihre Stelle. Was die Eltern zu tun nicht in der Lage waren, von dem Erzieher darf es verlangt werden. Seine ganze Zeit, sein ganzes Leben gehört dem Zögling, das Erziehungswerk ist sein Lebenswerk. Daß er nicht um materieller Vorteile willen dies Werk übernimmt, ist selbstverständlich. Seine Aufgabe muß ihm Selbstzweck sein, es muß ihm stets vor Augen stehen, daß ihm etwas unendlich Wertvolles und Kostbares, ein Mensch, anvertraut ist, und daß dieses Vertrauens sich würdig zu erweisen, die übernommene Pflicht treulich zu erfüllen, sein größter Stolz sein werde. Vor allem aber muß er die seltene Gabe haben, sich selber auszuschalten und immer das Gefühl in sich rege zu erhalten, daß es einen Erzieher gibt, der selbst den liebevollsten und sorgfältigsten menschlichen Erzieher übertrifft: die Natur.

Dieser Begriff der negativen Erziehung scheidet vielleicht am deutlichsten die Lehre Rousseaus von der im achtzehnten Jahrhundert allgemein befolgten Praxis, die sich namentlich in den damals einflußreichen und beliebten Jesuitenschulen zu einer planmäßigen und andauernden Beeinflussung der Zöglinge durch die Lehrer ausgebildet hatte. Hier war alle Tätigkeit in den Erzieher verlegt, die Zöglinge sollten in seinen Händen wie bildsames Wachs werden, welches mit Leichtigkeit die gewünschte Form annimmt und behält. Es ist dies vielleicht das beste Mittel, die jungen Seelen zur Aufnahme eines herrischen und komplizierten Kultursystems fähig zu machen. Daß auch unter dieser Methode große Erfolge erzielt werden können, das zeigen die Beispiele Descartes und Voltaires, welche beide ihren Lehrern ein dankbares Andenken bewahrt haben. Aber dies waren nicht die Erfolge, die Rousseau für seinen Zögling wünschte. Nicht zu einem Kulturheros wollte er seinen Emile gebildet sehen, sondern die volle Frische und Ursprünglichkeit des Naturmenschen sollte ihm nach Möglichkeit gewahrt bleiben. Daher konnte es nicht die Aufgabe des Erziehers sein, das ganze Schwergewicht einer ausgebildeten Kultur auf den Zögling wirken zu lassen, sondern vielmehr, soweit dies irgend möglich war, die Einwirkungen dieser Kultur und damit seine eigenen von Emile fernzuhalten, ihn so heranwachsen zu lassen, als ob die Menschheit den verhängnisvollen Schritt zur Kultur nicht gemacht hätte. Daß dies mitunter zu künstlichen Veranstaltungen und ausgeklügelten Situationen führen muß, daß Rousseau hier gelegentlich den Fehler selber begeht, den er gerade vermeiden wollte, an Stelle gegebener Situationen künstlich herbeigeführte zu setzen und mit Emile eine Komödie zu spielen, das ist ohne weiteres zuzugeben, beweist aber nur, wie schwierig die Anwendung eines richtigen Grundsatzes in der Praxis sich gelegentlich gestaltet.

Eng mit der Forderung, das Kind nicht zu früh in den Bannkreis der Kultur eintreten zu lassen, hängt eine andere zusammen, mit der Rousseau gleichfalls in einen bewußten Gegensatz zu den herrschenden Ansichten sich stellte. Denn dieses frühe Heranbringen komplizierter Kulturverhältnisse an die kaum erwachte Seele des Kindes konnte nur durch den Hinweis gerechtfertigt werden, daß später einmal der erwachsene Mensch doch mit diesen Verhältnissen zu rechnen, sich in ihnen zu bewegen haben würde. Daher müsse das Kind schon möglichst früh für diese seine spätere Bestimmung herangebildet werden und es sei daher unumgänglich, daß es schon als Kind die Fähigkeiten und Kenntnisse erwerbe, welche unsere Verhältnisse von Erwachsenen fordern. Diese Lehre sah also in dem Knaben nur den zukünftigen Mann; das Kind als solches hatte keinen Eigenwert, es war nicht Selbstzweck. Deshalb scheute sie sich nicht, dem Knaben Entbehrungen und Verzichte zuzumuten, deren Frucht erst der zum Mann Herangereifte genießen konnte. Nichts konnte Rousseau verhaßter sein, als diese Ansicht. Das warme Gefühl, das er für die Anmut und Eigenart des Kindes besaß, die tiefe Überzeugung von dem Wert einer jeden menschlichen Seele, seine Gewohnheit, im Augenblick zu leben und den Augenblick zum Selbstzweck zu gestalten, hinderten ihn in gleicher Weise, diese verhängnisvollen Gesichtspunkte der herrschenden Erziehungslehre zu den seinigen zu machen. Es ist nicht richtig, daß das Kind nur der kommende Mann ist. Es ist zuerst und vor allen Dingen Kind, und es hat das Recht auf eine Erziehung, welche diese Gegenwart berücksichtigt und sie nicht bloß einer fernen, vielleicht nie erreichten Zukunft opfern will. Die Jahre, die ein Kind seiner späteren Bestimmung als Mann geopfert hat, bleiben ein Opfer unter allen Umständen, auch wenn das Kind zum Mann heranwächst; es ist sicher niemals im eigentlichen Sinne Kind gewesen, es ist sicher um einen Teil seines Lebensglücks betrogen worden. Wie aber, wenn es dieses Ziel überhaupt nicht erreicht? Was sollen Eltern und Erzieher gegen die Anklagen ihres früh dahingeschiedenen Lieblings sagen, den sie um das Glück seiner Kindheit betrogen haben zugunsten einer Zukunft, die ihm nie beschieden war? Aber die ganze Voraussetzung überhaupt ist in Rousseaus Augen grundfalsch. Wer nie ein richtiges Kind gewesen ist, hat auch wenig Aussicht dafür, ein richtiger Mann zu werden. Es ist klügelnde Voraussicht, das Kindesalter dem Mannesalter zu opfern und, was schlimmer, gerade durch dies Opfer wird der Zweck, um dessentwillen es dargebracht war, vereitelt.