Die hygienische Forderung der Luftbäder besteht für jeden Beruf zu Recht, für Reich und Arm, für Mann und Weib, für Kind, Jüngling und Greis, für Turner, Soldaten und für alle, welche irgend einem Sport huldigen.
So ergeben sich die sozialen Vorteile von selbst.
Ein abgehärtetes, seuchenfestes Volk, das seine Freude in natürlichen Genüssen sucht, den Luft- und Naturgenuß eintauscht gegen die so zweischneidigen Freuden des Alkohols, Nikotins, der geschlechtlichen Exzesse und anderer Genüsse, ist der Gefahr der Rasseentartung erheblich weniger ausgesetzt als eine immer mehr und mehr verweichlichende, genußsüchtige Bevölkerung.
Die Wehrfähigkeit des deutschen Volkes würde nicht unerheblich durch die Einrichtung von Luftbädern erhöht werden.
Die praktische Reformierung des Gasthauswesens würde durch Luftbäderanlagen wesentlich gefördert und erleichtert.
Das deutsche Turnwesen, alle Arten des Sports, das Schul-, Sport- und militärische Training würden gesundheitlich und ästhetisch gestaltet.
Die sozialen Gegensätze würden gemildert. Denn dem nackten Körper fehlen die Insignien von Reich und Arm, und das gemeinsame Ziel, den Körper im gemeinsamen, wagemütigen Spiel gesund und schön zu gestalten, wozu der Luftgenuß den unbekleideten Körper einladet, erhöht das Gefühl der Zusammengehörigkeit aller Volksgenossen.
Die wenigen Luftbadeanstalten, die bisher im Reiche bestehen, haben praktisch bewiesen, daß dieselben stark besucht werden, daß die Besucher, je länger sie den Luftgenuß hatten, desto gesunder wurden, daß sie mehr und mehr im steigenden Kraftgefühl den frischen Wagemut fanden, den nur das Vertrauen auf die eigene Kraft und Gesundheit schaffen, daß sie an Stelle der Genußsucht die Mäßigkeit setzten.
Die Luftbadeanstalten sind schließlich nicht nur eine hygienische und soziale Forderung, sondern auch eine Forderung der Aesthetik.