Alle Rechte vorbehalten.
Herrn Geh. Oberregierungsrat
Professor Dr. F. von Martitz
in dankbarer Verehrung
gewidmet.
Inhaltsübersicht.
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| Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur | [X–XIII] |
| Erster Abschnitt. Die völkerrechtlichen Rechtsfolgen der Piraterie in ihrer Bedeutung für den Tatbestand. | |
| § 1. Die Rechtsfolgen der Piraterie | [1–17] |
| Die Aufgabe. [S. 1]. — I. a) Staatloses Gebiet ([Anm. 1, S. 2]. Kriminaljurisdiktion in herrenlosen Gebieten). b) Das Meer. Internationale Seepolizei. [S. 1]. — II. Internationale Bekämpfung der Piraterie. 1. Recht der Festnahme von Piratenschiffen. Die Ansicht Zorns. Die rechtliche Denationalisierung ist Rechtsfolge, nicht Tatbestandsmerkmal (v. Liszt). 2. Pflicht zur Festnahme. 3. Durchsuchungsrecht wegen Piraterieverdacht. 4. Flaggenlose Schiffe. [S. 4]. — III. Völkerrechtliche Rechtsfolgen der Piraterie im Bereiche des internationalen Strafrechts ([Anm. 4, S. 15]. Zuständigkeit der Staaten zur Bestrafung piratischer Akte, Übersicht der Landesgesetzgebungen). [S. 14]. | |
| § 2. Prinzipielles über die Piraterie im englisch-amerikanischen Rechte | [17–23] |
| I. Das Territorialitätsprinzip. [S. 17]. — II. Offences against the law of nations; piracy. [S. 19]. — III. Bedeutung der Besonderheit des englischen Rechtes für die Gewinnung des Tatbestandes. [S. 21]. — IV. Das amerikanische Recht. [S. 22]. | |
| § 3. Die Rechtsfolgen der Piraterie und die grundsätzliche Auffassung des Tatbestandes | [23–25] |
| § 4. Anhang zum ersten Abschnitte. Heutiges Vorkommen der Piraterie ([Anm. 7, S. 26]. Verträge Chinas mit fremden Mächten) | [25–27] |
| Zweiter Abschnitt. Der Tatbestand der Piraterie nach geltendem Völkerrecht. | |
| § 5. Vorläufige Definition. Quellen; insbesondere die Landesstrafgesetzgebungen | [28–35] |
| I. Vorläufige Definition. [S. 28]. — II. Quellen. Die Instruktionen für die Kriegsflotten (Zusammenstellung in [Anm. 3, S. 29]). [S. 29]. — III. Das Landesstrafrecht als Erkenntnisquelle [pg VIII](Anmerkungen [S. 32]–33. Übersicht der landesstrafrechtlichen Bestimmungen). [S. 31]. — IV. Terminologie. [S. 34]. — V. Bestimmungen des Landesstrafrechts ohne völkerrechtliche Bedeutung. [S. 35]. | |
| § 6. Die Piraterie in der Rechtsgeschichte; Nachwirkungen früherer Anschauungen; Folgerungen für den Tatbestand im geltenden Rechte | [35–53] |
| I. Einleitung. [S. 35]. — II. Piraterie unter staatlicher Autorität. Altertum. Altgermanische Zeit. Christliche Friedensordnung des Mittelalters. Christenheit und mohammedanische Staatenwelt; die Barbareskenstaaten. [S. 37]. — III. Die private Piraterie. Römisches Recht. Seerecht des Mittelalters: der Pirat ist nicht rechtlos; kriegsrechtliche Bestandteile des Piraterierechtes. [S. 41]. — IV. Reste kriegsrechtlicher Auffassung im geltenden Rechte. Behandlung des Schiffes nach Prisenrecht. Zuständigkeit der Militärgerichte. Härte der Strafen. Es besteht keine „völkerrechtliche“ Befugnis der Handelsschiffe, Piraten festzunehmen oder zu bestrafen; die Landesgesetzgebungen sind nicht einheitlich. [S. 46]. — V. Folgerungen für den Tatbestand. [S. 52]. | |
| § 7. Die grundsätzliche Auffassung des Tatbestandes in der Literatur | [53–57] |
| Die rein kriminalistische Auffassung. [S. 53]. — Die seepolizeiliche Auffassung. I. Ihre Anhänger. [S. 54]. — II. Aufnahme einzelner Elemente der seepolizeilichen bei Anhängern der kriminalistischen Auffassung. [S. 55]. | |
| § 8. Der seepolizeiliche Charakter des Tatbestandes | [57–63] |
| I. Wert einer richtigen Bestimmung des Charakters des Tatbestandes. [S. 57]. — II. Nachweis des seepolizeilichen Charakters. Die Marineinstruktionen. Die Landesstrafgesetzgebungen. [S. 58]. — III. Die Piraterie, ein „Unternehmen gegen das Völkerrecht“. [S. 62]. — IV. Orientierung über den Inhalt des Tatbestandes. [S. 63]. | |
| § 9. Der objektive Tatbestand | [63–67] |
| I. Benutzung eines Schiffes. [S. 63]. — II. Die Besatzung. [S. 64]. — III. Beziehung zur hohen See. „Piraterie terrestre.“ Flußpiraterie und Strandraub. Stand der Ansichten über die Art der Beziehung zur hohen See. Entscheidung. [S. 64]. | |
| § 10. Der subjektive Tatbestand. a) Die Richtung des Unternehmens gegen prinzipiell alle Nationen | [67–72] |
| I. Vorfragen. Raub, verübt von Mitgliedern der Besatzung untereinander. Wegnahme des Schiffes durch die Mannschaft (Meuterei); sie ist nicht Piraterie. [S. 67]. — II. Notwendigkeit der Richtung des Unternehmens gegen prinzipiell alle Nationen. [S. 70]. | |
| § 11. b) Der Inhalt der piratischen Akte | [72–80] |
| I. Gewalt, das notwendige Mittel piratischer Akte. [S. 73]. — II. Das Objekt der piratischen Akte. 1. Bedeutung der Kontroverse, ob Gewalthandlungen aller Art oder nur räuberische Akte in Frage kommen. 2. Landesgesetzgebungen und Literatur. 3. Entscheidung. [S. 73]. — III. Nähere juristische Formulierung [pg IX](Objekt und Mittel). [S. 77]. — IV. Erfordernis der Gewerbsmäßigkeit. [S. 77]. | |
| § 12. c) Mangel eines politischen Zweckes. Piraterie unter staatlicher Autorität. Heimatstaat und Piratenschiff | [80–86] |
| I. Begriff des politischen Zweckes. [S. 80]. — II. Piraterie unter staatlicher Autorität (Raubstaaten). 1. Völkerrechtsgemäße Handlungen. 2. Handlungen und Autorisierungen nicht anerkannter politischer Verbände. 3. Einzelne völkerrechtswidrige Handlungen und Autorisierungen. 4. Raubstaaten. [S. 81]. — III. Heimatstaat und Piratenschiff. 1. Das Verhältnis des Staates zu seinen Nationalschiffen nach Völkerrecht ([Anm. 2, S. 84]. Grund der Haftung des Staates für Delikte der Untertanen); Interventionsrecht. Nichtanwendbarkeit der gewöhnlichen Grundsätze auf das Verhältnis zu einem Piratenschiff. 2. Für Kriegsschiffe gelten keine Sonderregeln. [S. 84]. | |
| Dritter Abschnitt. Folgerungen. | |
| § 13. Ausdehnungen des Pirateriebegriffs in Landesrecht und Literatur | [87–88] |
| 1. Landesstrafrechtliche Ausdehnungen. 2. Die Quasipiraterie der völkerrechtlichen Literatur. [S. 87]. | |
| § 14. Kriegsschiffe und Kaper aufständischer Parteien | [88–96] |
| I. Skizzierung des Rechtszustandes. [S. 88]. — II. Die Literatur. Insbesondere Hall. [S. 90]. — III. Die Staatenpraxis ([Anm. 4, S. 94]. Huascar; Crête à Pierrot). [S. 94]. | |
| § 15. Illegale Kaperei | [97–108] |
| I. Quellen. [S. 97]. — II. Der Rechtszustand. 1. Piraterie und Kaperei. Beutefahrt in Kriegszeiten ohne Autorisation. Kommissionierung durch beide kriegführenden Mächte. 2. Völkerrechtswidrige Autorisierung. Formlose Autorisierung. Kaperei in Verletzung der Pariser Seerechtsdeklaration. 3. Völkerrechtswidriges Verhalten des Kapers. Insbesondere Wegnahme neutraler Schiffe; Fortsetzung der Beutefahrt nach Beendigung des Krieges; Annahme von Kaperbriefen mehrerer Nationen. [S. 97]. — III. Kommissionierung nicht staatsangehöriger Kaper. Gegensatz der Ansichten. Unabhängigkeit der Entscheidung von der Frage, ob der Staat, der seinen Untertanen die Annahme fremder Kaperbriefe gestattet, sich einer Neutralitätsverletzung schuldig macht (Beantwortung dieser Frage in Anm. 2–3, [S. 103]). Das für die Entscheidung verbleibende Material. Entscheidung: das Schiff ist weder Pirat noch ist die Autorisierung fremder Kaper überhaupt völkerrechtswidrig. [S. 102]. | |
| § 16. Der Handel mit Negersklaven | [108–110] |
| § 17. Verletzung unterseeischer Telegraphenkabel | [110] |
| Quellenregister | [111–117] |