Es ist also notwendig, daß den Frauenklöstern Mönchsklöster zur Seite stehen, und daß die äußeren Angelegenheiten der Frauen von Männern besorgt werden, welche durch das gleiche Gelübde gebunden sind. Dieser Brauch bestand schon in den Anfangszeiten der Kirche zu Alexandria unter der Leitung des Evangelisten Markus. Und ich glaube, daß in den Nonnenklöstern die Ordensregel strenger gehalten wird, wenn dieselben der Sorgfalt und Leitung geistlicher Männer unterstellt sind und für Schafe und Widder ein und derselbe Hirte eingesetzt wird, so daß derjenige, der über die Männer gebietet, auch über die Frauen die Aufsicht führe und die apostolische Verordnung bestehen bleibe: „Der Mann ist des Weibes Haupt, wie Christus des Mannes Haupt ist, Gott aber ist Christi Haupt“.
So wurde auch das Kloster der heiligen Scholastica, das auf dem Grund und Boden eines Mönchsklosters lag, durch ihren Bruder geleitet, und seine oder der anderen Brüder häufige Besuche dienten den Frauen zur Belehrung und zum Trost. Die Regel des heiligen Basilius giebt an irgend einer Stelle über eine derartige Oberleitung folgende Verhaltensmaßregeln: „Frage: Darf außer der Äbtissin auch der Abt eines benachbarten Mönchsklosters mit den Nonnen seelsorgerliche Gespräche führen? Antwort: Ja, wenn dabei die Vorschrift des Apostels bewahrt wird: ‚lasset alles ehrlich und ordentlich bei euch zugehen‘“. Ebenso im folgenden Kapitel: „Frage: Darf ein Abt mit einer Äbtissin häufig reden, besonders wenn einige von den Brüdern daran Ärgernis nehmen? Antwort: Der Apostel sagt zwar: ‚Warum sollte ich meine Freiheit lassen urteilen von eines andern Gewissen‘ — aber es ist gut, sich nach seinen folgenden Worten zu richten: ‚Wir haben solcher Macht nicht gebraucht, damit wir nicht dem Evangelium Christi eine Hindernis machten‘. Man soll die Frauen so selten wie möglich besuchen und die Unterredung möglichst kurz machen.“
Daher auch der Beschluß des Konzils von Hispalis: „Einstimmig haben wir beschlossen, daß die Frauenklöster in der Provinz Bätica von Mönchen bedient und verwaltet werden sollen. Denn wir glauben für das Wohl der Christo geweihten Jungfrauen zu sorgen, wenn wir geistliche Väter für sie erwählen, nicht bloß um ihnen durch eine solche Oberleitung einen Schutz zu verschaffen, sondern auch damit sie von ihnen belehrt und erbaut werden. Doch soll in Betreff der Mönche die Einschränkung gelten, daß sie in kein näheres Verhältnis zu den Nonnen treten, auch keinen Zutritt in den Vorraum des Kloster haben sollen. Auch soll der Abt, oder wer sonst die Oberaufsicht hat, nicht mit Umgehung der Äbtissin den Nonnen Anweisung über ihr sittliches Verhalten geben. Auch mit der Äbtissin selbst soll er nicht zu oft und nicht unter vier Augen reden, sondern in Gegenwart von zwei oder drei Schwestern; sein Besuch soll selten sein, und die Unterredung kurz“.
Ferne sei es von uns, zu wollen, was auch nur auszusprechen schon eine Sünde wäre, daß die Mönche mit den Jungfrauen Christi in vertrauten Umgang kämen, sondern sie sollen gemäß den Bestimmungen der Regeln und Vorschriften in strenger Geschiedenheit von ihnen leben. Wir stellen die Frauenklöster nur unter die Oberleitung von Mönchen und bestimmen, daß aus den Mönchen ein besonders erprobter Mann erwählt werde, dessen Sorge es sein soll, ihre Güter auf dem Lande oder in der Stadt zu überwachen, die nötigen Bauten auszuführen und für die sonstigen Bedürfnisse des Klosters zu sorgen, damit die Dienerinnen Christi allein mit dem Heil ihrer Seele beschäftigt ausschließlich dem Dienste des Herrn leben und frommen Werken obliegen können. Auch soll, wer von seinem Abte zu solchem Amte vorgeschlagen wird, die Bestätigung des Bischofs einholen.
Die Nonnen aber sollen den Mönchen, deren Schutz sie erwarten, die nötigen Kleider anfertigen, wofür sie dann wiederum die Früchte ihrer Arbeit und die helfende Fürsorge derselben zu genießen haben sollen.
Dieser weisen Einrichtung folgend wollen wir, daß die Frauenklöster allezeit Männerklöstern unterstellt werden, damit die Brüder für die Schwestern sorgen und beide Ein gemeinsames väterliches Oberhaupt haben, auf dessen Fürsorge beide Klöster angewiesen sind: so wird dann Eine Herde und Ein Hirte im Herrn sein. Eine solche brüderliche geistige Genossenschaft ist darum vor Gott und Menschen so angenehm, weil sie den Bedürfnissen beider Geschlechter, soweit sie sich dem Klosterleben weihen, entgegenkommt. Die Mönche sollen Männer, die Nonnen Frauen aufnehmen, und so wird jede Seele, die um ihr Heil bekümmert ist, finden, was ihr not thut. Und wenn einer zugleich mit seiner Mutter oder Schwester oder Tochter oder einer Pflegebefohlenen sich dem Klosterleben weihen will, so wird er hier vollen Trost finden. Solche Mönchs- und Nonnenklöster werden um so liebevoller miteinander verbunden und füreinander besorgt sein, je mehr unter den Insassen derselben Freunde und Verwandte sich befinden, welche nun dieses neue Band noch enger umschlingt.
Wir wollen aber, daß der Vorgesetzte der Mönche, den man Abt nennt, die Aufsicht über die Nonnen in der Weise führe, daß er in ihnen, die Gottes Bräute sind — und er ist Gottes Diener — seine Herrinnen erblicke, über die er nicht gebieten, sondern denen er nur nützen soll. Er soll sein wie der Kämmerer im königlichen Palaste, der auch nicht durch sein Regiment die Fürstin belästigt, sondern nur auf ihr Wohl bedacht ist. Was sie braucht, wird er ihr ohne Widerrede beschaffen; für das, was ihr nachteilig sein könnte, wird er kein Ohr haben; alle äußeren Angelegenheiten wird er so erledigen, daß er niemals das Innere ihrer Gemächer betritt, außer wenn er befohlen wird.
In dieser Weise soll — das ist unser Wille — der Knecht Christi Sorgen tragen für die Bräute Christi und ihnen an des Herrn Statt ein treuer Haushalter sein. Alle ihre Bedürfnisse soll er mit der Diakonisse besprechen und ohne sie zu Rat gezogen zu haben, soll er über die Dienerinnen Christi und ihre Angelegenheiten keine Bestimmung treffen, auch soll er keiner von ihnen etwas vorschreiben und mit keiner reden ohne die Vermittlung der Äbtissin. So oft ihn die letztere ruft, soll er bereitwillig kommen und soll das, was die Äbtissin selbst oder ihre Untergebenen nötig haben, unverzüglich und so gut wie möglich erledigen. Wird er von der Äbtissin gerufen, so soll er stets nur öffentlich und in Gegenwart erprobter Personen mit ihr reden, nicht allzu nahe zu ihr hintreten und sie nicht mit langer Rede hinhalten.
Alles, was an Mundvorräten, Kleidern, auch an Geld vorhanden ist, soll bei den Dienerinnen Christi niedergelegt und aufbewahrt werden, und von dem, was den Schwestern übrig bleibt, soll den Brüdern mitgeteilt werden. Das, was draußen zu holen ist, sollen die Brüder beschaffen, und die Schwestern sollen nur das thun, was im Innern des Klosters passenderweise von Frauen besorgt werden kann: den Brüdern Kleider anfertigen oder reinigen, Brot bereiten, zum Backen einliefern und das Gebackene wieder in Empfang nehmen. Ihnen liegt auch die Milchwirtschaft, sowie die Hühner- oder Gänsezucht ob, überhaupt alle Verrichtungen, die besser für Frauen passen als für Männer.
Der Abt selbst soll nach seiner Einsetzung in Gegenwart des Bischofs und der Schwestern schwören, daß er ihnen ein treuer Haushalter im Herrn sein und sie vor aller Befleckung des Fleisches sorglich behüten wolle. Und wenn er, was ferne sei, vom Bischof über der Vernachlässigung der übernommenen Pflichten betroffen werden sollte, so soll er alsbald als ein Meineidiger abgesetzt werden. Auch alle Brüder sollen bei Ablegung ihres Gelübdes sich den Schwestern gegenüber eidlich verpflichten, daß sie dieselben in keiner Weise werden belästigen lassen und daß sie zur Erhaltung ihrer Keuschheit ihr möglichstes beitragen werden.