§ 3.
Die Leitung des Kneippersonals liegt in der Hand:
- 1. des Präsidiums,
- 2. des Fuchsmajors oder Kontrapräsidiums.
§ 4.
Dem Präsidium liegt vor allem die Handhabung des Comments auf der Kneipe ob; es hat – selbst unter dem Comment stehend – auf dem Kneipabend unumschränkte Gewalt, Stoffmangel beschränkt seine Rechte nicht. Es eröffnet und schließt den Kneipabend zu bestimmter Zeit und überwacht die Bierskandale.
§ 5.
Die Gewalt des Fuchsmajors ist der des Präsidiums untergeordnet und erstreckt sich nur auf die Füchse, während sich die Gewalt des Kontrapräsidiums so weit erstreckt, als es das Präsidium vor Beginn der Kneipe bestimmt.
§ 6.
Burschen sind die Mitglieder der Kneiptafel, die nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen den herkömmlichen Fuchsenritt gemacht haben und dann als vollberechtigte Glieder der Kneiptafel aufgenommen worden sind.