Verläßt das Präsidium seinen Platz, so hat es ein Substitut zu ernennen und falls es Insignien trägt, sie zu übergeben.
§ 20.
Das Präsidium der Exkneipe wird vom Präsidium der vorhergehenden offiziellen Kneipe aus der Reihe der Burschen bestimmt.
§ 21.
Das Fuchsmajorat resp. Kontrapräsidium der Exkneipe wird vom Präsidium derselben bestimmt; dazu können auch Brandfüchse genommen werden.
§ 22.
Für die Fidulität wird meist kein Präsidium ernannt; gegebenen Falles wird es durch Acclamation erwählt.
2. Verbum.
§ 23.
Hat jemand irgend etwas vorzubringen, so bittet er das Präsidium um die Erlaubnis dazu mit den Worten: » Verbum peto « oder »Bitte ums Wort.« Dieses giebt seine Zustimmung mit den Worten: » habes,« andernfalls sagt es: » non habes.«