Den 2. September 1838 wurde Lydia Kámakaehá, Schwester des gegenwärtigen Königs, Kalakaua I., geboren.

Den 10. Juli 1839 in Folge der Schritte des Capitäns Du-Petit-Tours und in Folge späterer Nachrichten über die bedrängte Lage der katholischen Gemeinde des Königreiches von Hawaii erschien die Corvette „l’Artemise“ unter Commando des Capitän Laplace vor Honolulu. Der Capitän überreichte seine Legitimationen und forderte im Namen der französischen Regierung über die Gründe der Ausstossung der katholischen Priester eine Erklärung, und nachdem er dieselbe erhalten, verlangte er vom Könige eine sofortige Proklamation der religiösen Toleranz im Königreiche, die sofortige Befreiung der nur ihres Glaubens wegen gefangen gehaltenen Glieder der katholischen Gemeinde, die sofortige Einräumung gleicher Rechte derselben mit der protestantischen und zum Aufbau einer katholischen Kirche in Honolulu einen dazu geeigneten Platz. Zur Sicherstellung der Erfüllung dieser Forderungen sollte die Regierung bei dem Capitän resp. der französischen Regierung den Betrag von 20,000 Dollar deponiren. Diese Forderungen waren als Ultimatum gestellt mit dem Hinweis, dass der Nichterfüllung derselben eine sofortige Beschiessung der Stadt und die Besitznahme der Insel erfolgen würde.

Es blieb natürlich dem Könige nichts Anderes übrig als die nicht übertriebenen, jedoch energisch gestellten Forderungen anzunehmen. Der Gouverneur der Insel, Kékuanaóa, überbrachte dem Capitän Laplace die geforderte Caution von 20,000 Dollar, und der König unterzeichnete einen laut der Forderungen der französischen Regierung gestellten Vertrag, durch welchen der römisch-katholischen Kirche für ewige Zeiten die freie Ausübung ihres Cultus genehmigt wurde. Zu bemerken ist hier, dass gegenwärtig die Zahl der römisch-katholischen Bevölkerung gleich der der protestantischen im Inselreiche ist.

Im Januar 1840 starb ein wahrer Verfechter des Guten, der Gouverneur von Maui, Hoapíli. Zu gleicher Zeit wurde die adelige Schule in Honolulu unter Leitung eines Mr. Cooke eröffnet. Im Mai 1840 landete wieder der Bischof Maigret nebst zwei Priestern auf der „Clementine“ und legte den Grundstein zu der aus Korallensteinen erbauten Kathedrale in Honolulu. Zur Messe und namentlich zu seinen Predigten strömte das Volk und trat in Massen zum katholischen Glauben über.

Den 10. Mai 1840 erschien die erste gedruckte Ausgabe der Bibel in Hawaiier Sprache.

Im August des Jahres, missmuthig über die Erfolge der katholischen Kirche, verliess der Hauptagitator gegen dieselbe und die rechte Hand der verstorbenen Kinau, Mr. Bingham, nebst Familie für immer das Inselreich, um sich in den Vereinigten Staaten niederzulassen, was den protestantischen Missionären zu grossem Verlust und den katholischen zu grossem Vortheil gereichte.

Kámehámehá III., gefesselt durch den Einfluss der Missionäre, war eigentlich glücklich, durch einen unübertriebenen Zwang der französischen Regierung von dem Verfolgen der römisch-katholischen Kirche befreit worden zu sein. Von Herzen gut, liebevoll, gerecht und liberal hasste er diese grundlose Verfolgung und hatte nie die Ansicht der verstorbenen Kinau getheilt und hatte sich, wie schon gesagt, nur durch den Trieb nach Handlungen und überhaupt Beschäftigung, um seine Leidenschaften zu bekämpfen, der antikatholischen Tendenz hingegeben. Nach der Beseitigung dieser jahrelangen Calamität des Landes ging er mit doppeltem Eifer an die Effectuirung eines von ihm jahrelang überdachten Planes, nämlich: dem Lande auf Grundlage der Bibel eine constitutionelle Verfassung zu geben.

Den 8. October 1840 wurde die Verfassung vom Könige unterschrieben, besiegelt und proklamirt. Durch diesen Akt erschwerte Kámehámeha III. bedeutend die Erfüllung der sich gewaltig regenden Gelüste einiger Grossstaaten und einiger Fürsprecher im Lande, die Inseln zu annektiren.

Die Hauptpunkte der Constitution waren in das sogenannte „blaue Buch“ eingetragen, in welchem ausserdem sämmtliche „Penal-Gesetze“ über Verbrechen im Allgemeinen und „Strafengesetze“ der Gerichtshöfe beider Instanzen, „Gesetze der Geschworenengerichte“, die „Regulationen der Landrechte“, „des Fischereirechtes“, „die Regulationen der Gesetze über Vermögensverfügungen“, „Gesetze über Schuldencollekten“, „Gesetze über Interessen, Gewichte, Maasse u. s. w.“, kurzgesagt die Regulirung sämmtlicher in einem civilisirten Staate erforderlichen Gesetze verzeichnet waren. Es fehlten nur die Handelsgesetze, deren Ausarbeitung noch nicht beendet war.

Die Hauptpunkte der constitutionellen Verfassung bestanden in: