Im Jahre 1846 brachte der französische Admiral Hamelin die im Jahre 1839 den 10. Juli von der Regierung von Hawaii dem Capitän Laplace eingehändigte Caution von 20,000 Dollar in einem zu damaliger Zeit versiegelten und ungeöffneten Packet der Regierung wieder, mit dem Dank der französischen Regierung für das treue Einhalten der damaligen Vereinbarung und für den gerechten Schutz, den die römisch-katholische Kirche im Inselreiche seitdem genossen hatte und der Versicherung ihrer Freundschaft.

Den 11. Februar 1846 erwählte der König eine Commission zur Regelung der Besitztitel des Reiches, — eine Massregel, die unter die wichtigsten und erfolgreichsten Thaten des gerechten, für das Wohl seines Landes stets besorgten Königs zu stellen ist. Für das selbstlose Wirken und Handeln, für das Streben, das Interesse des Volkes wahrzunehmen und den Wohlstand des Landes zu heben, erhielt der König den lohnenden Nachruf seines Volkes als Kamehámehá III., der Gute.

Die Arbeiten der erwähnten Commission — Arbeiten, die 9 Jahre in Anspruch nahmen — bestanden in der systematischen Prüfung, definitiven Feststellung und endlichen Bestätigung der Besitztitel, in der Gewährung von Besitztiteln an Arme, in Austheilung von Besitzen und Besitztiteln an Besitzlose, und in der Ausarbeitung von Entwürfen zur Hebung des Grund und Bodens, mit einem Worte des Wohlstandes des Landes.

1847 verlor das Land durch den Tod zwei treue Mitarbeiter der Commission in Mr. Richards und dem Gouverneur von Oahú Koakíni.

In selbigem Jahre kam die früher erwähnte Streitfrage Charltons vor die Commission — eine Streitfrage, die dem Lande den unvergesslichen Trauertag des 25. Februar 1843 und den nationalen Befreiungstag des 31. Juli 1843 hervorgerufen hatte. Die Commission, durch Beweise überzeugt, dass Charlton im Unrecht, hatte ihm seine Besitztitel verweigert. Diesem Urtheil zufolge reichte er eine neu bearbeitete Klageschrift der Commission ein, in welcher er angab, von einem gewissen Kalaímokú den werthvollen Landcomplex, auf welchem augenblicklich die „Núuanú-“, die „Merchant-“, die „Káahúmanú-“ und die „Queen-“ Strasse der Stadt Honolulu gelegen, käuflich erworben zu haben. Documentarische Beweise lagen jedoch vor, dass dieser Landcomplex das Eigenthum der Káahúmanú und ihrer Erben seit undenklicher Zeit gewesen und weder von ihr noch von ihren rechtmässigen Erben verkauft worden war. Daher waren der König, die Häuptlinge, die Richter und die Glieder der Commission der Ueberzeugung, dass Kalaímokú kein Recht zum Verkaufe desselben hatte und dass Charlton in jedem Fall ungesetzlich gehandelt, indem er zwanzig Jahre den angeblichen Kauf geheim gehalten hätte, während er deutlich sehen konnte, dass man den Besitz des Landstriches — als das Eigenthum der Káahúmanú betrachtend — durch Anlage von Strassen und Häuserbau benutzte und dass im Allgemeinen bei Kauf oder Verkauf eines Landstriches — besonders eines so werthvollen, dem öffentlichen Verkehr erforderlichen, — eine sofortige Publikation zur Sicherstellung des Kaufes oder Verkaufs stattfinden musste.

Also 20 Jahre hatte Charlton den erwähnten Kaufvertrag geheim gehalten, und als er 1843 sein Besitzrecht geltend machte und dasselbe von der Regierung nicht anerkannt wurde, war der vermeintliche Verkäufer Kalaimokú, als auch sämmtliche auf dem Dokumente verzeichnete Zeugen gestorben. Dieses so langjährige Geheimhalten des Kaufes bis zu der Zeit, wo der Verkäufer und sämmtliche Zeugen des Aktes nicht mehr am Leben waren, rief an und für sich ein gerechtes Misstrauen hervor, und warf auf den ganzen Hergang der Sache ein sonderbares Licht. Abgesehen hiervon lagen jedoch so viele faktische Beweise gegen das vermeintliche Recht Charltons vor, dass die Commission und der König sein Recht nicht anerkennen konnten und dass der König den 18. Februar 1843 nur in Folge der drohenden Forderungen Lord Paulets und zwar nur provisorisch das Dokument Charltons unterzeichnet hatte.

Als nun 1847 die Klage Charltons der Commission von Neuem vorgelegt, dieselbe aber wieder zurückgewiesen wurde, und Charlton hierauf an die englische Regierung zu appelliren drohte, so entschloss sich der König zur Vereinfachung der Sache, in der Ueberzeugung, dass überall, wo eine wahrhafte Gerechtigkeit existirt, Charlton mit seiner illegalen Forderung zurückgewiesen werden müsse, die Entscheidung dem schiedsrichterlichen Ausspruche der englischen Regierung vorzulegen. Leider wie so oft in den brittischen Landen wirkten auch hier die Nationalitätsberücksichtigung und das liebe Geld, indem die Entscheidung Englands zum grossen Erstaunen und Leidwesen des Königs zu Gunsten Charltons ausfiel. Er blieb Besitzer eines Landstriches, welches heute der belebteste Theil der Residenz ist, und so wird durch das Besitzrecht Charltons die Entwicklung der Stadt bedeutend gehemmt.

1848 traf die 12. Compagnie amerikanischer Missionäre ein und verstärkte die immer mehr und mehr an Kraft zunehmende Tendenz ihrer Mitglieder für die Cession des Inselreichs. In dieser Richtung fand ihr Einfluss eine bedeutende Unterstützung durch die schiedsgerichtliche Entscheidung Englands in Sachen Charltons, die im Könige das bis dahin hohe Vertrauen für die Gerechtigkeit der englischen Regierung verminderte und im Allgemeinen ihn entmuthigte. Diese Entmuthigung wurde noch erhöht durch den Ausbruch einer bösartigen Epidemie der Masern, der sogenannten „mai-pu-pu-úla“, die verheerend sich unter der Bevölkerung verbreitete. Dieser Landplage folgte noch im selbigen Jahre, 1848, im Inselreiche das importirte „Californische Goldfieber“; in dessen Folge Massen der Bevölkerung, in der Hoffnung mit Schätzen wieder heimzukehren, in die Goldfelder Californiens sich begaben und von denen 1849 nur wenige — und zwar enttäuscht — zurückkehrten, da die meisten durch den zu schroffen, klimatischen Wechsel, die veränderte Lebensweise und durch Verführungen zur Depravation in der Fremde umkamen. Diesen die Bevölkerung decimirenden, die Entwickelung des Landes hemmenden Prüfungen folgte noch unmittelbar eine — quasi — Wiederholung des Auftrittes Lord Paulets durch den französischen Admiral Tromelin.

Das geschäftlich günstige Resultat, das Charlton durch seine Klage gegen die Regierung erzielt, hatte natürlich andere Abenteurer ermuthigt, ihr Glück auf gleichem Wege zu versuchen.

Der im Lande verhasste französische Consul Dillon reichte nämlich bei der Ankunft des Admirals Tromelin mit der Corvette „Poursuvant“ demselben mehrere meist frivole Klagen gegen die Regierung von Hawaii mit der Bitte um sofortigen Beistand und energische Hülfe ein. Der Admiral hatte nichts Eiligeres zu thun, als ohne jegliche Voruntersuchung dem Könige als Ultimatum die sofortige Erfüllung sämmtlicher Forderungen des Consuls Dillon zu stellen. Der König konnte, ohne ungerecht zu sein, hierauf nicht eingehen, wovon die Folge war, dass der Admiral ohne Weiteres seine Mannschaft mit zwei Kanonen landen hiess und mit Trommelwirbel und fliegender Fahne auf das Fort marschirte. Er fand keine Opposition und die Pforten des Forts geöffnet und hielt seinen Einzug. Erstaunt über die sonderbare Stille des Forts machte er Halt. Er sah nur einen Mann, den er ansprach; es war der Gouverneur der Insel Kékuanaóa. „Wo sind Ihre Soldaten?“ fragte ihn der Admiral. „Nach Hause ins Land geschickt!“ antwortete Kékuanaóa. „Wo sind Ihre Waffen?“ fragte weiter der Admiral. „Ein jeder Soldat hat seine Waffen mitgenommen,“ entgegnete der Gouverneur. „Nun, dann übergeben Sie mir die Festung!“ rief heftig Tromelin. „Sie haben die Festung, Excellenz, und zu übergeben ist in derselben nichts!“ antwortete gelassen Kékuanaóa, grüsste höflichst und ging ab, die muthigen Eroberer im Besitz des leeren von Korallensteinen erbauten Forts lassend.