Den 9. September 1850 traf die Gesandtschaft wieder in Honolulu ein und Dr. Judd übernahm mit Eifer die Ausführung seiner Stellung in der vorher erwähnten Commission.
Die Prinzen Liholího und Lot waren Grosssöhne Kámehámehás I.; ihre Mutter war die „Kuína-nui“ Kinau, und ihr Vater war der langjährige Gouverneur der Insel Oahú und Oberhäuptling Kekuánaóa. Kámehámehá III., kinderlos, hatte Liholího, obgleich jüngsten der Brüder, als Sohn und Nachfolger adoptirt; demungeachtet bestand ein überaus inniges Verhältniss zwischen den Brüdern, die beide durchweg begabte, hervorragende Persönlichkeiten waren.
Den 13. Januar 1851 wurde Miram Likelíke, die poetische, höchst begabte Schwester des gegenwärtigen Königs Kalakaua I., geboren.
Die legislative Versammlung bewilligte der „Hawaii-Agriculturgesellschaft“ ein jährliches Subsidium von 500 Dollar für Prämien und zum Import von dem Lande erforderlichen Saamen, Saaten, Pflanzen, Vögel und Bienen aus dem Auslande. Diese Gesellschaft war den 10. August 1850 unter dem Namen „Hawaiian-Agricultural-Society“ unter dem Präsidium des W. Lee und 13 lebenslänglich erwählten Mitgliedern gegründet.
1852 im Juni wurde die ordinäre Sitzung der legislativen Versammlung eröffnet. Die zur Revision der Constitution ernannte Commission, mit ihrer Arbeit fertig, unterbreitete die 78 Artikel derselben der Versammlung, die nach längerem Berathen von ihr angenommen und vom König sanctionirt wurde.
Das Stimmrecht hatte laut dieser verbesserten Constitution jeder männliche Unterthan Sr. Majestät. Jeder Bürger des Königreiches wurde verpflichtet, von seinem 20. Lebensjahre an eine gewisse Bürgertaxe zu zahlen und hat alsdann das Recht, für die Wahl der Repräsentativen seines Distriktes zu stimmen; er muss jedoch hierzu drei Monate vor der Wahl im betreffenden Distrikte domicilirt haben, nicht irrsinnig oder Idiot und keines Verbrechens überwiesen sein; es wäre denn, dass in dem letzteren Falle der König eine solche Person in seiner Ehre und seinen Rechten vollständig rehabilitirt und begnadigt hat.
In der 1852 höchst liberal verbesserten Verfassung bestand wie früher die legislative Gewalt aus dem König, dem Hause der Nobili und dem Hause der Repräsentativen, deren jeder Theil das Recht zur Verneinung hatte. Die Stellung und die Rechte, die Kamehámehá I., dem „Kuina-nui“ resp. (dem Premier) eingeräumt hatte, wurden unverändert beibehalten.
Die exekutive Gewalt hatte der König, dem ein Staatsconseil, deren Glieder er ernannte, zur Berathung beigegeben war und das Cabinet, welches aus den Ministern, dem Staatsrecht-Anwalt (zugleich Justizminister), und den Gouverneuren der Inseln bestand, die ex officio auch Mitglieder des Conseils waren.
Die Jurisdiction des Landes resp. die gerichtliche Gewalt hatte die „Supreme-Court“ (Obergericht), welches aus dem „Cheef-justice“ (Oberrichter) und zwei Richteradjunkten bestand, und vier Kreisgerichten und einem Distriktsgerichte in jedem Distrikte.