Im selben Jahre den 20. August brachte die königl. Hawaii’sche Agrikultur-Gesellschaft die ersten Bienen in das Land, die sich seitdem vortrefflich akklimatisirt haben.
Den 20. Mai 1858 wurde dem König zu seiner und seines Landes Freude ein Sohn geboren.
Im Juni des Jahres hatte die früher erwähnte Commission ihre Arbeit vollendet und den Civil-Codex-Entwurf der legislativen Versammlung vorgelegt, welche die Arbeit einem Special-Comité zur Prüfung übergab. Dieses Special-Comité bestand aus 5 durch die Nobeln und 5 durch die Repräsentativen des Volkes gewählten Gliedern, die unter die Leitung des Mr. Armstrong und G. M. Robertson gestellt waren. Das Special-Comité war beauftragt, die Prüfung der Arbeit im Dezember des Jahres zu beginnen und zum Frühjahr 1859, d. h. zur Einberufung einer ausserordentlichen legislativen Versammlung zu beenden.
In demselben Jahre wurde die erste systematische Reiskultur durch Chinesen in der Nähe von Honolulu und auf der Insel Kauai begonnen, die in gegenwärtiger Zeit eine auffallende Blüthe im Inselreiche erreicht hat.
Den 2. Mai 1859 war das Comité mit seiner Arbeit fertig, der Civil-Codex von der legislativen Versammlung angenommen und den 17. Mai vom König unterschrieben. Die Arbeit wurde in hawaii’scher und englischer Sprache gedruckt und veröffentlicht.
Das in Kraft getretene Civilgesetzbuch nebst einem Appendix, einem Index und sämmtlichen Verträgen des Königreichs mit Frankreich, Belgien und Grossbritannien vom 26. März 1846, mit Dänemark vom 19. October 1846, mit Hamburg vom 8. Januar 1848, mit den Verein. Staaten von Amerika vom 19. August 1850, mit England vom 6. Mai 1852, mit Bremen vom 27. März 1854, mit Schweden und Norwegen vom 5. April 1855, mit Frankreich vom 8. September 1858 bildeten ein Volumen von 555 Seiten.
Im Jahre 1856 hatte die legislative Versammlung nämlich mit Zustimmung des Königs dem Justizministerium einen Zuschlag von 500 Dollar zur Sammlung sämmtlicher publicirter gerichtlicher Berichte seit dem Bestehen der Gesetze und der Gerichtshöfe im Königreiche, sämmtlicher Urtheilssprüche und im Allgemeinen der Akten der diversen lokalen Gerichte des Reiches, die bis dahin in der Regierungszeitschrift freilich publicirt, aber von den betreffenden Behörden nicht gebucht worden waren, bewilligt.
Diese Arbeit wurde damals dem Oberrichter Lee und seinen Adjunkten Robertson und John J-i übertragen.
Da ersterer leidend wurde, so verdankt das Land das sorgsam bearbeitete voluminöse und höchst interessante Werk der rastlosen Thätigkeit der beiden Adjunkten des Oberrichters und namentlich Mr. Robertson. Der erste Band dieser Arbeit wurde 1857 beendet und enthielt 125 bis zum Jahre 1857 vorgekommene Gerichtsfälle. Es ist diese Sammlung für die das Rechtswesen studirende Jugend des Reiches eine überaus nützliche. Seit 1857 wird dieselbe systematisch fortgesetzt und liefert einen eclatanten Beweis der Fähigkeit der Nation, sich selbst zu regieren.