Von diesem Augenblicke an wurde Káumuálií des Königs vertrautester Freund. Durch diesen Akt hatten die zwei weise denkenden Könige dem Lande ein neues Blutbad erspart und tausenden Menschen das Leben erhalten. Letzteres wurde doppelt wichtig, da im selbigen Jahre, d. h. 1804 eine pestartige Seuche, die ahú-laú-o-kua, verheerend unter der Bevölkerung des Inselreiches wüthete.

Vom Zeitpunkte dieses Aktes an lässt sich die einheitliche Gründung des Inselreiches von Hawaii rechnen und von diesem Zeitpunkte an auch die so auffallend rasch sich entfaltende Entwicklungsgeschichte des Königreiches beginnen.

Den chronologischen Umriss dieser Entwicklungsgeschichte will ich kurz und bündig aus den besten authentischen Quellen, die mir zu Gebote standen, zu schildern versuchen und mit der Charakteristik des Königs Kamehámehá’s I., des Grossen, des Gründers des Inselreiches beginnen.


II. Abtheilung.

Die Gründung des Königreichs von Hawaii unter Kamehámehá I. — Kamehámehá II. während seiner Minderjährigkeit. — Die Regentschaft.

Kamehámehá I., der Grosse benannt, ist geboren 1736 als Häuptling in Kokoïki im Distrikte Kohála der Insel Hawaii.

Von der Stellung eines untergeordneten Häuptlings hat er es verstanden, durch Energie, Ausdauer und Gewandtheit sich zum Herrscher der ganzen Inselgruppe zu erheben. Er verstand es, sich selbst zu beherrschen, daher auch über Andere zu herrschen. Durch Grossmuth gegen seine Feinde und Anverwandte derselben fand er das Mittel, sich oft dieselben zu Freunden zu machen. Sein ganzes Wesen war genial. Seine Eigenschaften waren die eines Organisators, als z. B. Entschlossenheit, rascher Begriff, ausserordentliche Beurtheilungskraft, Menschenkenntniss, Gerechtigkeit und eine besondere Hinneigung zu Allem, was gross, genial und edel ist, wie es die Aussprüche Vancouvers und Kotzebues genügend bestätigen.

Dem Aberglauben war er in seiner Art gleichwie die meisten politisch genialen Männer der Geschichte ergeben, indem er an die Zeichen einer seine Thaten leitenden übernatürlichen Kraft, zu deren Ausführung er berufen war, fest glaubte.