»Die Lage hat sich nur verändert, wenn Sie wollen,« sagte Dr. Bernburger. »Wenn Sie es verlangen, habe ich die Pflicht, meinen Fund zu verschweigen.«

»Das kommt natürlich nicht in Frage,« rief die Baronin schnell aus. »Ich habe nie etwas anderes gewollt, als daß ein Verbrechen gesühnt würde. Was Herr Deruga getan hat, halte ich eher für eine großmütige Tat. Ich weiß aber nicht, wie die Justiz sich dazu stellt.«

»Durch den Brief,« erklärte der Anwalt, »ist einwandfrei festgestellt, daß Dr. Deruga seine geschiedene Frau auf ihre Bitte getötet hat, und seine Tat fällt demnach unter eine Rubrik, die 'Tötung auf Verlangen' betitelt ist. Vermutlich wird er zu einigen Jahren Gefängnis verurteilt. Wird er aber auch freigesprochen, so haben Sie, Frau Baronin, mit einem Versuch, ihm die Erbschaft streitig zu machen, doch kaum noch Aussicht auf Erfolg.«

Ein schnelles, tiefes Rot flog über das Gesicht der Baronin. »Davon ist nicht mehr die Rede,« sagte sie mit einer abwehrenden Handbewegung. »Jetzt begreife ich die Verfügung meiner verstorbenen Kusine vollkommen. Alles, was ich getan habe, ging aus vollkommener Verkennung der Verhältnisse hervor. Ihrem Eifer, lieber Herr Doktor, habe ich es zu verdanken, daß ich noch rechtzeitig meinen Irrtum einsehen konnte.« Sie reichte ihm die Hand, die er an seine Lippen führte.

Mingo vermochte immer noch nicht zu sprechen. Erst als Dr. Bernburger fortgegangen war, rief sie, indem sie ihrer Mutter um den Hals fiel: »Was für ein guter Mensch, dieser unscheinbare Bernburger! Wie unrecht habe ich ihm getan! Und was für schöne traurige Augen hat er hinter der Brille!«

Die Baronin küßte Mingo auf die Stirn und sagte: »Süßliche Augen, gut, daß die Brille davor ist.«


XVI.

Dr. Zeunemann eröffnete die nächste Sitzung durch eine überraschende Mitteilung: Dr. Bernburger, der von der Baronin Truschkowitz mit Nachforschungen über den Tod ihrer Kusine betraut gewesen sei, habe einige Tatsachen gesammelt, die geeignet wären, dem Prozeß eine andere Wendung zu geben. Nachdem er die Genehmigung der Baronin erhalten habe, bitte er dieselben dem Gericht vorlegen zu dürfen.