»Ich sagte, das wäre nicht möglich, und davon war ich auch überzeugt, daß es unmöglich wäre; aber in dem Zustand von Aufgeregtheit, in dem ich mich befand, bat ich ihn, augenblicklich nach Amerika zu fliehen, und bot ihm mein ganzes Vermögen an, damit er sich dort weiter helfen könnte.«
»Guter Mann,« sagte plötzlich Deruga laut.
Verzielli, der es bisher vermieden hatte, nach der Anklagebank hinüberzusehen, wandte jetzt den Kopf herum und warf Deruga einen verzweifelten Blick zu.
Auch Dr. Zeunemann sah ihn an. »Wie erklären Sie es,« sagte er, »daß Sie im ersten Augenblick der Überraschung Verzielli gegenüber die Tat zugaben?«
»Ich wollte sehen, was für ein Gesicht er machte,« sagte Deruga leichthin, »das ist alles.«
»Ja, natürlich,« fiel Verzielli rasch ein. »So war er. Das ist ganz er. O Gott, er hatte recht, mich einen Dummkopf zu nennen. Ja, ein Esel, ein verwünschter Tölpel war ich, es nicht sofort klar zu durchschauen.«
»Bei der Sache bleiben,« unterbrach Dr. Zeunemann. »Die Stimmung des Angeklagten schlug unvermittelt um, er geriet in Wut und wollte sofort zum italienischen Konsul laufen, um zu erfahren, wer ihn verleumdet hätte. 'Sie haben es also nicht getan,' riefen Sie und beschworen den Angeklagten, keinen übereilten Schritt zu tun und mit dem Besuch beim Konsul bis zum folgenden Morgen zu warten. Fürchteten Sie vielleicht, er würde sich in seiner Wut am Konsul vergreifen?«
»Gott bewahre!« rief Verzielli entrüstet. »Der Konsul sollte nur nicht erfahren, daß ich Deruga alles ausgeplaudert hatte. Auch fürchtete ich, daß Dr. Deruga in seinem gerechten Zorne sich allzu heftig äußern und dadurch den Konsul gegen sich einnehmen würde. Kurz, ich war ein Dummkopf und war maßlos aufgeregt. Ich wußte nicht, was ich sagte und was ich tat.«
Der Staatsanwalt war im Laufe des Verhörs aufgestanden und begleitete die Antworten des Italieners mit unwillkürlichen Gebärden und hier und da mit einem höhnischen Lachen oder entrüsteten Ausruf.
»In Ihrer Aufgeregtheit,« sagte er jetzt, sich vorbeugend, »hatten Sie jedenfalls den Eindruck, daß der Angeklagte im Ernst sprach, als er sagte: 'Ich habe es ja getan.' Sonst hätten Sie hernach nicht ausgerufen: 'Sie haben es also nicht getan!'«