Ihr Stammvater Gebre Terke ist vom Volke der Lasta-Agows (vgl. [S. 90]). Aus Furcht vor der Blutrache verließ er seine Heimat, stieg hinab in die Kolla und baute zu Mogarech im Bogoslande die Giorgiskirche; das mag 1530 gewesen sein, zur Zeit der muhamedanischen Kämpfe gegen das christliche Abessinien. Vor dem zu Aschra befindlichen Grabsteine des Stammvaters geht auch heute noch kein Bogos vorüber, ohne ihn zu küssen.

Bei den Bogos ist das Stammverhältniß stark ausgeprägt und die einzelnen Abtheilungen sind derart durch Heirathen verschwägert, daß innere Fehden zur Unmöglichkeit werden. Früher standen sie direkt unter Abessinien und sandten alljährlich 60 Ochsen als Tribut an den König in Gondar. Sie bildeten eine Aristokratie, die sich selbst nach eigenem Rechte regierte, eine gewisse Kultur besaß, jedoch durch Kriege und Berührungen mit den Nachbarn allmälig in Barbarei versank. Abessinier sowol als die Aegypter von Ostsudan aus machten Verheerungszüge in das Bogosland und es kam 1854 so weit, daß die Bogos endlich um Frieden flehten und den Aegyptern versprachen, den Islam anzunehmen. Da erschien bei ihnen der erwähnte Missionär Johannes Stella und sammelte die Leute wieder, und der englische Konsul Plowden erwirkte im Namen Großbritanniens, daß das christliche Gebiet für unverletzlich erklärt wurde. Doch noch immer nicht hatten die Bogos Ruhe. Neue Raubzüge fanden gegen sie statt, man führte viele in die Sklaverei. Wie wir aus Graf Krockow’s Reise wissen, erschien im November 1864 Pater Stella, begleitet von Werner Munzinger, in Kassala, um beim ägyptischen Gouverneur darüber Klage zu führen, daß die Barea außer vielem Vieh 104 Weiber und Kinder aus dem Bogoslande entführt hätten.

Noch immer zahlen die Bogos an Abessinien Tribut. Ihre Gesammtzahl beträgt etwa 8000 Köpfe, von welchen zwei Drittel Unterthanen, sogenannte Tigrés sind, und ein Drittel aus Schmagillis oder wirklichen Bogos besteht. Das Gesammtvolk hat nach Munzinger 2100 Häuser und etwa 10,000 Stück Rindvieh. Von höchstem Interesse sind die durch den genannten Forscher uns bekannt gewordenen Rechtsverhältnisse des Völkchens. Das Recht ist ein patriarchalisch-aristokratisches. Die Familie ist Staat, Souverän und Gesetzgeber, hat Recht über Leben und Tod der einzelnen Glieder. Wer nicht Schmagilli, echter Bogos ist, wählt sich einen Schutzherrn und wird nun dessen Dienstmann, Tigré. Eigentlich gilt jeder Fremde als Feind. Der Patriarch (Sim) ist geheiligt; er ist gleichsam König ohne Königsgewalt. Stirbt der Sim, so folgt ihm der Erstgeborene, nachdem er sich den ganzen Leib mit dem Wasser gewaschen, in welchem die Leiche des Vaters gewaschen wurde. Mit verhülltem Kopfe fastet er nun drei Tage; dann wird er, immer noch mit verbundenen Augen, vor die Hütte geführt und ihm Kuhdünger, Dornen und Sand vorgelegt. Greift er nach den Dornen, so bedeutet dies Krieg; Sand läßt auf gesegnete Ernten hoffen, Kuhdünger auf Gedeihen der Heerden.

Für die kleinere Familie ist der Vater Richter; zweite Instanz bildet der öffentlich versammelte Dorfrath (Mohäber). Trotz des Christenthums herrscht [pg 219]unter den Bogos noch viel Barbarei. Niemand kann lesen und schreiben; ein uneheliches Kind wird erstickt, und die eigenen Kinder verkaufte man früher oft für weniger als einen Thaler. Unter den vielen eigenthümlichen Sitten und Bräuchen heben wir folgende hervor. Kein Weib wird melken oder Getreide schneiden. Kein Schwiegersohn sieht das Antlitz seiner Schwiegermutter an. Die Frau steht im Allgemeinen niedrig; sie kann jeden Tag fortgejagt werden und besitzt kein Klagerecht. Es kommt nicht gerade selten vor, daß ein Mann nach dem Ableben des Vaters die Stiefmutter heirathet, und Munzinger kennt ein Beispiel, daß ein Mann die Frau seines gestorbenen Sohnes zum Weibe nahm. Scheidungen sind häufig, die Vielweiberei ist jedoch ziemlich selten, wenn auch erlaubt.

Hirtenfrau auf der Wanderung. Zeichnung von R. Kretschmer.

Früher bauten die Bogos Häuser aus Stein – jetzt Zweighütten wie die Mensa. Das Innere trennt man durch eine Matte in zwei Hälften. Auch in den häuslichen Einrichtungen herrscht allerlei Aberglauben. So wird z. B. Feuer und Wasser nach Sonnenuntergang niemals aus dem Hause gegeben und um diese Zeit kein verliehenes Beil zurückgenommen. So lange eine Leiche sich im Hause befindet, wird kein Feuer angezündet, und frische Butter zu essen, gilt für eine Schande.

Die Bogos haben schöne, regelmäßige Gesichtszüge und nicht das leiseste Negergepräge. Die Hautfarbe wechselt zwischen Gelb und Schwarz. Die Augen sind lebendig, schwarz und braun, der Haarwuchs weich und vollständig, doch grob.

Die Bogos sind mehr Hirten als Ackerbauer. Die Herden ziehen fast das ganze Jahr hindurch im Freien umher, und wol ein Drittel der Bewohner wandelt nomadisch mit denselben. Weib und Kind, das nöthige Gepäck wird aufgeladen und der Weideplatz ausgesucht. Dann wohnt Alles unter Palmenmatten, die bei einer Platzveränderung leicht abgebrochen und auf Ochsen geladen werden. Milch ist die beliebteste Nahrung, und jede Kuh hat ihren Namen. Der Hirt lenkt seine Herde mit guten Worten, ohne Hunde.

Unter diesem Volke gilt, wie im eigentlichen Abessinien, das Blutrecht. Die Nachkommen eines Vaters bis auf sieben Grade bilden die Blutsverwandtschaft. Dieselbe wird des Bluts theilhaftig, wenn ein Familienmitglied einen Mord begangen hat, und ist solch ein Glied getödtet worden, so hat jene gesammte Verwandtschaft das Recht und die Pflicht der Blutrache (Merbat). So lange die im Blut stehenden Familien sich eigenmächtig untereinander der Rache hingeben, hat das Recht nichts zu sagen; der Zwist wird den Blutfeinden überlassen. Sobald dieselben aber zur Versöhnung bereit sind, wenden sie sich an einen Mittelsmann, welcher jeder ihr Recht giebt; die Parteien zählen ihre Todten, und der Ueberschuß wird mit dem Blutpreis gesühnt.