und um Verwickelungen zuvorzukommen,
möchte ich fragen, ob Sie’s völlig billigen,
daß mir auch jetzt, das heißt nach Bruch der Ehe,
die Hälfte meiner Mitgift noch zustehe;
sonst will ich mich trotz meines Anspruchs verpflichten,
so weit wie möglich zu verzichten.
Jener wehrt mit gnädiger Bewegung;
hierauf hört man nur das Gaslicht raunen.
Und nach flüchtigem Erstaunen
nimmt ein Mann das Wort, fast mit Erregung: