und um Verwickelungen zuvorzukommen,

möchte ich fragen, ob Sie’s völlig billigen,

daß mir auch jetzt, das heißt nach Bruch der Ehe,

die Hälfte meiner Mitgift noch zustehe;

sonst will ich mich trotz meines Anspruchs verpflichten,

so weit wie möglich zu verzichten.

Jener wehrt mit gnädiger Bewegung;

hierauf hört man nur das Gaslicht raunen.

Und nach flüchtigem Erstaunen

nimmt ein Mann das Wort, fast mit Erregung: