Die Beurtheilung der angeblich durch innere Mittel vollbrachten oder versuchten Fruchtabtreibung bildet eines der heikelsten Vorkommnisse in der forensisch-medicinischen Praxis, und diese Thatsache wird umso fühlbarer, als erfahrungsgemäss die inneren Fruchtabtreibungsmittel verhältnissmässig am häufigsten in Anwendung gezogen werden.
Unter inneren Fruchtabtreibungsmitteln verstehen wir Substanzen, welche, in entsprechender Gabe innerlich genommen, im Stande sind, Abortus zu bewirken. Im gewöhnlichen Leben fasst man diesen Begriff entschieden enger, indem man sich unter diesen Mitteln Substanzen vorstellt, welche, in genügender Dosis innerlich genommen, Contractionen des schwangeren Uterus (Wehen) und dadurch die Austreibung der Frucht veranlassen, und zwar mit gleicher oder nahezu gleicher Sicherheit, mit welcher z. B. Brechmittel Erbrechen und Abführmittel Stuhlgänge bewirken.
Derartige sichere Abortivmittel kennen wir gegenwärtig nicht, dagegen unterliegt es keinem Zweifel, dass es Stoffe gibt, nach deren Genusse, wenn auch nicht immer präcis, so doch mitunter der Abortus erfolgen kann, freilich seltener in Folge einer specifischen Wirkung des Mittels auf den Uterus, als vielmehr als Theilerscheinung einer Vergiftung, die durch das betreffende Mittel gesetzt wurde, wie denn überhaupt fast alle Substanzen, denen eine abortive Kraft zugeschrieben wird, und die thatsächlich zu Fruchtabtreibungsversuchen missbraucht werden, unter die Classe der Gifte gehören, so dass man ganz wohl statt von inneren von toxischen Fruchtabtreibungsmitteln sprechen könnte.
Wirkungsweise innerer Fruchtabtreibungsmittel.
Die abortive Wirkung kann dann in der Weise erfolgen, dass das betreffende Gift ausser den übrigen ihm zukommenden Functionsstörungen auch Contractionen der Gebärmutter veranlasst, indem es auf jene Nervencentren einen Reiz ausübt, welche Uteruscontractionen hervorzurufen vermögen. Ueber den Sitz dieser ist vorläufig noch wenig bekannt. Goltz[182] ist geneigt, das Lendenmark als das selbstständige Centrum für den Geburtsact anzusehen, indem er eine Hündin nach vollständiger Durchtrennung des Rückenmarkes in der Höhe des ersten Lendenwirbels brünstig werden, den Coitus mehrmals vollziehen und drei Junge werfen sah. Auch Schlesinger[183] hat Reflexcentren für den Uterus im unteren Theile des Rückenmarkes nachgewiesen und Röhrig („Untersuchungen über die Physiologie der Uterusbewegung“. Virchow’s Archiv. 76, I. Heft) im untersten Brustmark. Es entspringen jedoch die motorischen Nerven des Uterus nach Körner nicht blos aus dem Lendenmark, sondern auch aus dem unteren Theile des Brustmarkes, und wir haben in unseren gemeinschaftlich mit v. Basch angestellten Untersuchungen über Uterusbewegungen[184] gefunden, dass insbesondere ein vom Plexus aorticus abgehendes Nervenpaar (Nerv. hypogastrici), wenn dasselbe gereizt wird, lebhafte Bewegungen des Cervix bewirkt, die auch, wie schon Oser und Schlesinger beobachteten, durch isolirte Reizung des Gehirnes hervorgerufen werden können. Ausser den erwähnten Reflexcentren für die Uterusbewegung gibt es jedoch zweifellos solche, die im Uterus selbst gelegen sind. Kehrer hat bereits solche angegeben, und wir und Basch haben sie ebenfalls constatirt, während Röhrig dieselben leugnet. Nach Dembo und Kurz (Virchow’s Jahresb. 1883, II, 564) sitzen solche auch in der vorderen Vaginalwand.
Die Reizung dieser Centren kann sowohl unmittelbar, als auch auf reflectorischem Wege erfolgen. In ersterer Weise scheinen nach den Versuchen Röhrig’s am Kaninchen Strychnin, Pikrotoxin, Nicotin, Carbolsäure, Coffeïn, Extract. Aloës, ganz besonders aber Oleum Sabinae Uteruscontractionen zu veranlassen, und in letzterer Beziehung ist es insbesondere möglich, dass heftige Reizung der Magen- und Darmschleimhaut, wie sie durch irritirende Gifte hervorgerufen wird, reflectorische Uteruscontractionen auslösen kann. Am häufigsten scheinen jedoch vasomotorische Störungen die Reizung zu veranlassen, indem entweder durch vasomotorische Lähmung oder durch Gefässkrampf die Blutzufuhr zu den Organen vermindert und die so entstandene Sauerstoffarmuth des Blutes die cerebrospinalen oder die parenchymatösen oder beide Centren für Uterusbewegung in Erregung versetzt, in analoger Weise, wie wir den Beobachtungen Spiegelberg’s[185], Oser’s und Schlesinger’s[186], sowie unseren eigenen Erfahrungen zufolge lebhafte Uterusbewegungen während der Erstickung und schon nach Unterbrechung der Blutzufuhr zum Gehirn oder zur Gebärmutter auftreten sahen.
Absterben d. Frucht durch Abortivmittel. Ueberg. tox. Subst. in d. Frucht.
In anderen Fällen wieder kann der Abortus eintreten, indem die in den Organismus der Mutter eingeführte Substanz ein Absterben der Frucht bewirkt. Da die Ernährung und Respiration des Fötus vom Mutterleibe aus erfolgt, so können alle toxischen Substanzen, welche die Ernährungsverhältnisse der Schwangeren herabsetzen, auch den Tod der Frucht bewirken. Solche für die Frucht fatale Ernährungsstörungen können sowohl durch die acute Erkrankung gesetzt werden, die das Gift herbeiführte, als noch mehr durch chronische Inanitionszustände, die als Folgen der Intoxication zurückgeblieben sind. Weiter kann die Frucht in Folge der durch vasomotorischen Krampf oder im Gegentheil durch Gefässlähmung eintretenden Behinderung des fötalen Gasaustausches zu Grunde gehen, und es hat insbesondere M. Runge („Ueber den Einfluss einiger Veränderungen des mütterlichen Blutes und Kreislaufes auf den fötalen Organismus“. Arch. f. experim. Path. X, 324) gefunden, dass jede plötzliche und bedeutende Herabsetzung des Blutdruckes des Mutterthieres ein tödtlicher Factor für die Frucht ist, und dass auch eine protrahirte Narcose die Frucht zu tödten vermag, ohne das Leben der Mutter zu gefährden, wenn durch dieselbe der Blutdruck auf niedrige Werthe herabgesetzt wird. Daraus dürfte die von verschiedenen Seiten constatirte Schädlichkeit grösserer Morphiumdosen für die Frucht sich erklären, während anderseits vorsichtig geleitete Chloroformnarcosen letztere nicht bedrohen und auch Beobachtungen vorliegen, wo bei Kreissenden Chloralhydrat bis zu 4 Grm. pro dosi gegeben wurde, ohne dass daraus ein Nachtheil für das Kind entstanden wäre (Müller). Es kann jedoch das Absterben der Frucht auch dadurch erfolgen, dass das von der Mutter genommene Gift in die erstere übergeht und Vergiftung derselben herbeiführt. Auf diese Möglichkeit wurde bereits von Adonard und Tardieu (l. c.) hingewiesen, und zahlreiche Versuche neuerer Autoren (Benicke, Zweifel, Gusserow, Fehling, Porak, Runge u. A.) haben ausser Zweifel gestellt, dass in den mütterlichen Organismus eingeführte lösliche Substanzen in die Frucht, beziehungsweise in die Placenta übergehen können. Insbesondere ist dies von Chloroform, Salicylsäure, Jodkalium, Ferrocyankalium, Bromkali und Benzoësäure nachgewiesen. Doch scheinen im Allgemeinen nur verhältnissmässig kleine Mengen in die Frucht überzugehen und einzelne Substanzen leichter als andere. Bei Thierversuchen konnte Walter (Med. Centralbl. 1881, pag. 764) weder Strychnin, noch Morphium, Veratrin, Curare, Secale cornutum im Fötus nachweisen. Die Diffusionsfähigkeit der Substanz wird dabei eine wesentliche Rolle spielen, obgleich auch der Uebergang corpusculärer Elemente (pathogener Mikroben, und nach Pyle auch von Ultramarin) von der Mutter in die Frucht constatirt worden ist. Ebenso der Umstand, ob und in welchem Grade dieselbe etwa im Organismus der Mutter zersetzt oder zurückgehalten wird. So ist es begreiflich, dass Stoffe, denen eine grosse Affinität zu Eiweisskörpern zukommt, nicht leicht in die Frucht übergehen können, ebenso auch nicht jene, die, wie z. B. das Kohlenoxyd, durch das Hämoglobin gebunden werden.[187]
Auch der Umstand kommt in Betracht, ob der toxischen Substanz genügende Zeit gegönnt war, um in die Frucht überzugehen. Es können demnach solche Substanzen, die erwiesenermassen langsam aus dem Organismus ausgeschieden werden, wie z. B. metallische Gifte, eher einen letalen Einfluss auf die Frucht üben, als Stoffe, die, wie z. B. die Alkaloide oder flüchtige Gifte, bekanntlich schnell eliminirt werden. Daraus erklärt sich auch die Beobachtung Gusserow’s (Arch. f. Gyn. III, 241), dass er, während er bei acutem Verlaufe die in den Magen der Mutter gebrachten Substanzen im Fötus nicht finden konnte, im Stande war, bei schwangeren Frauen, denen er durch längere Zeit (14 Tage) Jodkalium gegeben hatte, dasselbe im Fruchtwasser und im Harne der Neugeborenen nachzuweisen.[188]
Wirkung von Abortivmitteln auf die Frucht. Antisyph. Curen.