Für die Erkennung der Mutterkornpartikel im Erbrochenen oder im Magen und Darmcanal einer Leiche müsste zunächst die mikroskopische Untersuchung herangezogen werden. Das Gewebe des Mutterkorns ist, wenn es nicht durch Quellung oder Verdauung zu sehr verändert wurde, sehr charakteristisch. Es besteht ([Fig. 39]) aus polygonalen, sehr enge und ausserordentlich innig mit einander verbundenen Zellen, welche als Inhalt ein farbloses Fett führen, weshalb die Structur des Gewebes besonders deutlich hervortritt, wenn man dasselbe mit Aether u. dergl. extrahirt. In den Zellen der äussersten Gewebsschichte findet sich überdies ein violetter Farbstoff, der die bekannte schwarzviolette Farbe der Oberfläche des Mutterkornes bedingt. Dieser Farbstoff, den Draggendorff (l. c.) Sclererythrin nennt, lässt sich durch Alkohol ausziehen, welcher durch Zusatz von Schwefelsäure sofort sich roth färbt (Jakobi und Böttcher). Nach Draggendorff gewinnt die Reaction an Schärfe, wenn man die Substanz mit säurehältigem Alkohol auszieht, mit Wasser mengt, mit Aether ausschüttelt, den Aether verdunstet und mit dem Rückstande die Reaction mit Schwefelsäure (rothe Lösung) und Kalilauge (violette Lösung) vornimmt. Die saure Lösung gibt vor dem Spectralapparat zwei blasse und schmale Absorptionsbänder in Grün und eines in Blau, die alkalische zwei eben solche, nahe bei einander stehende in Grün. Eine weitere Reaction besteht darin, dass man die betreffende Substanz mit kalter Kalilauge behandelt. Es entwickelt sich, wenn Mutterkorn vorliegt, Trimethylamin, welches an seinem eigenthümlichen Geruche nach Häringslake erkannt werden kann. Der Geruch tritt deutlicher hervor, wenn man, nachdem die Substanz in einer Eprouvette mit Kalilauge übergossen wurde, erstere mit einem Pfropfe verschliesst und erst nach einigen Minuten öffnet.
Sabina.
Der Sadebaum, Juniperus sabina Linn., steht seit den ältesten Zeiten in dem Rufe eines Abortivum und ist als solches thatsächlich in Anwendung gezogen worden. Das wirksame Princip ist ein ätherisches Oel (Ol. sabinae), welches sich in einer „Oeldrüse“ am Rücken der feinen Nadeln dieser Wachholderart befindet. Die flüchtige Beschaffenheit dieses Oels bringt es mit sich, dass besonders die frischen Zweige eine heftige Wirkung äussern, während sie in dem Grade abnimmt, je mehr dieselben eintrocknen, so dass schliesslich ganz trockenen und geruchlos gewordenen Zweigen keine Wirkung mehr zukommt. Das Ol. sabinae ist zu 1 bis 3 Procent in den frischen Zweigen enthalten und gehört, wie die meisten ätherischen Oele, zu den local irritirenden Giften, erzeugt daher vorzugsweise die Symptome der Gastroenteritis toxica (die Sabinazweige rufen nach Schroff schon auf der Haut Entzündung und Eiterung hervor) mit mehr weniger ausgesprochener Nebenwirkung auf das Gehirn und Rückenmark. Die Dosis toxica für den Menschen ist nicht genau bekannt; bezüglich der Thiere wird von Husemann (l. c. 417) angegeben, dass 8·5 bis 17 Grm. des Oels Kaninchen in sechs Stunden und etwa 17·5 Grm. des Pulvers einen Hund getödtet haben. Jedenfalls scheint die Wirkung auch auf den Menschen eine sehr heftige zu sein, da fast alle bisher bekannten Fälle, in denen Sabina, insbesondere die Abkochung der frischen Zweige, zu Abortivzwecken genommen wurde, letal verliefen. Von den Wirkungen auf das Urogenitalsystem kann jene auf die Nieren als constatirt angesehen werden, da bei Thieren Hämaturie und Abgang von nach Sabina riechendem Harn in der Regel beobachtet wurde, ohne dass man jedoch die Wirkung als eine specifische bezeichnen könnte. Für die gewöhnlich angenommene specifisch abortive Wirkung ist noch von keiner Seite ein Beweis beigebracht worden, doch ist es bei den heftigen Irritationserscheinungen, die im Unterleibe nach dem Genusse grösserer Gaben von Sabina auftreten, wohl begreiflich, wenn als Folge dieser Abortus sich einstellt. Auch hebt Röhrig (l. c.) unter den von ihm geprüften Substanzen insbesondere das Ol. sabinae als eine solche hervor, die durch directe Reizung der Centren Uteruscontractionen zu bewirken vermag.
In einem von Taylor (l. c. 187) beobachteten Falle hatte eine im siebenten Monate schwangere Person drei Tage grüne Massen erbrochen, die man Anfangs für Galle hielt. Am vierten Tage wurde sie von einem lebenden Kinde entbunden, welches bald darauf starb. Die Mutter selbst starb zwei Tage nach der Entbindung. Bei der Section fand sich Röthung und Ekchymosirung des Schlundes und eine starke umschriebene Entzündungsröthe im Magengrunde, jedoch keine Erosionen. Der Magen enthielt eine grünliche Flüssigkeit, in welcher Partikelchen von Sabina sowohl durch den Geruch, als unter dem Mikroskop erkannt wurden. Ferner fand sich starke Röthung der Dünndarmschleimhaut und beginnende Entzündung des Peritoneums und der Nieren. Die Menge der genommenen Sabina konnte nicht sichergestellt werden.
In einem zweiten nach Newth erzählten Falle wurde die im siebenten Monate Schwangere acht Stunden, nachdem sie Sabina genommen hatte, vollkommen bewusstlos und stertorös athmend gefunden, nachdem sie zuvor wiederholt heftig gebrochen hatte. Sie starb vier Stunden nach der alsbald erfolgten Entbindung. Der Magen enthielt eine braungrüne, säuerliche Flüssigkeit, aus welcher Ol. sabinae dargestellt wurde. Die Schleimhaut war blässer als gewöhnlich und nur an zwei Stellen unscheinbar ekchymosirt.
In einem dritten von Tidy beobachteten Falle war nach der Einverleibung des Giftes Trismus und Tetanus eingetreten, so dass, als die Person einige Stunden darauf starb, an Strychnin gedacht wurde. Es wurde jedoch im Magen nicht dieses, sondern eine grosse Menge Sabina nachgewiesen, ebenso in einer Flasche, aus welcher die Betreffende den grössten Theil ausgetrunken hatte. Bezüglich des übrigen Sectionsbefundes wird nichts angegeben. Die Frucht war nicht abgegangen.
Diese Fälle sind deshalb instructiv, als sie die letale Wirkung grösserer Dosen von Sabina demonstriren, aber namentlich insoferne, als sie auch zeigen, wie verschieden die Symptome sein können, welche in Folge einer solchen Vergiftung noch während des Lebens sich einstellen. Während nämlich im ersten Falle fast ausschliesslich Symptome der Gastroenteritis toxica auftraten, wurde im zweiten Falle ausgesprochene Narcose und im dritten wieder Trismus und Tetanus beobachtet.
Letheby (Lex, l. c. 238) sah eine 21jährige Schwangere vier bis fünf Stunden nach dem Genusse von Sabina unter heftigen Leibschmerzen und Convulsionen abortiren und gleich darauf sterben. Sabina wurde im Mageninhalt nachgewiesen.
Dagegen erwähnt Fodéré eines Falles, in welchem, nachdem eine „starke Dosis“ von Sabinazweigen mit Wein genommen worden war, nur vorübergehende Symptome der Magenreizung auftraten, die in Genesung übergingen, ohne dass die Schwangerschaft eine Unterbrechung erlitten hätte. Tardieu hat Gleiches beobachtet bei einer Schwangeren, die durch mehrere Tage 10 bis 14 Tropfen „Essence de Sabine“ genommen hatte. In einem von Maschka (Gutachten, III, 236) mitgetheilten Falle waren keine Erscheinungen aufgetreten, trotzdem an zwei aufeinanderfolgenden Tagen eine Abkochung von Sabina genommen worden war.
Für die Diagnose an der Leiche wird zunächst die auffallend grüne Farbe des Mageninhaltes von Wichtigkeit sein, die sich findet, wenn Sabinapulver oder eine Abkochung von Sabina genommen worden war. Taylor vergleicht sie mit der von „grüner Erbsensuppe“. Aehnliche Färbung kann jedoch auch von Galle herrühren. Zu beachten ist ferner der eigenthümliche, dem Ol. sabinae zukommende Geruch, ferner das eventuelle Vorkommen von Theilchen von Sabinablättern oder Zweigchen, welche sorgfältig zu sammeln und trocken zur weiteren Untersuchung aufzubewahren sind. Ausser den allgemeinen botanischen Eigenschaften solcher Theilchen wird insbesondere das mikroskopische Verhalten feiner Schnitte, sowie die charakteristische Oeldrüse nachzuweisen sein ([Fig. 40] und [41]). Ausserdem kann das Oel aus dem Mageninhalte etc. durch Ausziehen mit Aether und durch Destillation gewonnen werden.