Ungleich einfacher gestalten sich Stichöffnungen in Knochen, besonders am Schädel, wo Stiche verhältnissmässig häufig vorkommen. Hier entspricht die Form der Stichöffnung wegen der Plasticität, die das Knochengewebe bis zu einem gewissen Grade besitzt, in der Regel genau jener des Querschnittes des gebrauchten Instrumentes, so dass man in der Regel leicht entscheiden kann, nicht blos ob der Stich mit einem Messer, oder conischen, oder kantigen Werkzeug beigebracht wurde, und wohin bei Messern die Schneide gerichtet war, sondern auch mitunter, welches von zwei oder mehreren vorgewiesenen Messern etc. die Verletzung bewirkt haben konnte. Aus Anlass eines Falles von Todtschlag durch Stich in die linke Schläfe hatten wir nachträglich die Frage zu beantworten, ob das verletzende Werkzeug ein Taschenmesser oder die spitze Branche einer Schneiderscheere gewesen sei. Ein einfacher Vergleich der Form der Stichöffnung in der aufbewahrten Schläfeschuppe mit den vorgelegten Werkzeugen genügte, um die Möglichkeit, dass die Scheere diese Oeffnung erzeugt haben konnte, vollkommen auszuschliessen. In dem [pag. 288] erwähnten Fall von Mord durch einen grossen Bilderhaken fanden sich regelmässige viereckige Oeffnungen im Schädel, in welche der Haken vollkommen genau hineinpasste. Bei Stichwunden am Schädel (auch bei Messerstichen) sind Absprengungen der Glastafel sehr gewöhnlich und solche der äusseren Tafel nicht selten. Weniger häufig setzen sich die Enden des Wundspaltes in Knochenrisse fort, wovon [Fig. 55] ein exquisites Beispiel liefert, bezüglich dessen näherer Besprechung wir auf das Capitel „[Hirnsubstanz auf Werkzeugen]“ verweisen.
Fig. 55.
Keilförmige, von einem starken Taschenmesser erzeugte Stichöffnung im linken Scheitelbein mit von den Enden ausgehenden Knochenrissen. Vor derselben die abgebrochene Messerspitze im Knochen steckend.
Stichöffnungen in Weichtheilen.
Was die Stichöffnungen in den Weichtheilen anbelangt, so gestalten sich dieselben im Allgemeinen in gleicher Weise, wie in der Haut. Auch hier hängt die Beschaffenheit der Stichöffnung von dem Umstande ab, ob die Stichwaffe eine schneidende war oder nicht. Im ersteren Falle treffen wir bei ein- und zweischneidigen Waffen scharfrandige Schlitze, bei mehrschneiden sternförmige Wunden, deren Strahlenzahl die Zahl der Schneiden erkennen lässt. War das Instrument ein conisches oder stumpfkantiges, wenn auch vielleicht messerartig geformtes, so drängt es die Fasern des getroffenen Gewebes einfach, entsprechend der localen Spaltbarkeitseinrichtung des letzteren, auseinander. Da nun die Spaltbarkeitsrichtung in den heterogenen Geweben eine verschiedene ist, so kommt die interessante Erscheinung zu Tage, dass durch einen und denselben Stich Schlitze zu Stande kommen, die, ohne dass etwa eine Verschiebung stattgefunden hätte, nicht blos in der Haut eine andere Richtung haben als in den inneren Organen, sondern auch in den verschiedenen Stratis der letzteren verschieden gestellt sind, ja sogar sich unter einem rechten Winkel kreuzen können. So erzeugt z. B. ein mit einem conischen Instrument bewirkter penetrirender Stich der Magenwand im Peritonealüberzug einen Schlitz, dessen Längsachse parallel zu den Curvaturen verläuft, in der Muscularis einen anderen, der meist quer auf dem erstgenannten steht und endlich in der Schleimhaut einen dritten, der wieder eine andere Richtung besitzt.
Inwiefern diese von Katayama (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1887, XLVI) weiter verfolgte Thatsache für die Erkennung der Natur des verletzenden Werkzeuges benützt werden kann, liegt auf der Hand, und wir hatten unter Anderem Gelegenheit, sie in folgendem Fall zu verwerthen: Ein geisteskranker Optiker hatte seine Frau erstochen, war dann verschwunden und wurde erst einige Tage darnach als Leiche aus der Donau gezogen. Bei der Obduction der Frau fanden sich drei schlitzförmige Stichwunden von 10–12 Mm. Länge. Die eine am inneren Rande des oberen Antheils des rechten Kopfnickers parallel mit diesem, die zwei anderen am inneren Ende der linken Clavicula, beide mit der Längsachse der letzteren gleichlaufend. Die erste war in die Carotis interna eingedrungen und hatte dieselbe innerhalb ihrer partiell erhaltenen Scheide vollkommen quer durchtrennt, unter den zwei anderen fand sich eine vollkommen quere Durchtrennung der A. subclavia und 0·5 Cm. davon entfernt am centralen Antheil des durchtrennten Gefässes eine ebenfalls ganz quere schlitzförmige Durchbohrung der vorderen und hinteren Wand. Da sich somit die Hautschlitze mit den Trennungen in den darunterliegenden Arterien kreuzten, so war es klar, dass keine schneidige Stichwaffe, sondern ein conisches oder ein stumpfkantiges Werkzeug zur Anwendung gekommen war. In der That ergaben die Erhebungen, dass die Stiche mit einem myrthenblattförmigen, aus einer Feile (sogenannten Vogelzunge) gefertigten Polirinstrument mit schmalovalem Querschnitt beigebracht worden waren.
Stichcanal.
Der Verlauf des Stichcanals entspricht nicht immer der Richtung, in welcher der Stoss geführt wurde, da die Waffe auch abgeglitten sein konnte. Auch muss der Stichcanal, namentlich wenn er penetrirte und bewegliche Organe, wie z. B. jene des Thorax oder die Gedärme, betraf, nicht immer die unmittelbare Fortsetzung der Stichöffnung bilden, ein Umstand, der namentlich dann, wenn mehrere Stiche vorliegen, wohl zu beachten ist. Ein eigentlicher, nach allen Seiten abgeschlossener Stichcanal kann auch fehlen, so z. B. wenn ein Stich einen Körpertheil blos tangirte und, was natürlich nur bei einer schneidigen Stichwaffe geschehen kann, die Theile blos aufschlitzt, wodurch eine Schnittwunde vorgetäuscht werden kann. Am leichtesten kann dieses an gewölbten Körpertheilen, z. B. an den Extremitäten oder, besonders wenn das Messer an dem Knochen abgleitet, am Kopfe geschehen. Aber auch am Halse kann dieses vorkommen und Pilz (Ueber Stichverletzungen. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII. Suppl., pag. 192) bildet einen Fall ab, wo die Haut vor dem Kehlkopfe durch einen Messerstich quer aufgeschlitzt worden war, so dass es aussah, wie wenn der Versuch einer Halsdurchschneidung gemacht worden wäre. An inneren Körpertheilen sind solche Aufschlitzungen nicht selten, so haben wir einen Messerstich gesehen, der zwischen der 7. bis 8. Rippe in der Axillarlinie eingedrungen war, die linke Kuppe des Zwerchfells und den unteren Rand der linken Lunge aufgeschlitzt, an der Hinterfläche des Herzens beide Kammern eröffnet und das Septum durchtrennt hatte, so dass in keinem der verletzten inneren Organe ein eigentlicher Stichcanal, sondern rinnenförmige Trennungen gefunden wurden. Stichwunden, die einen grösseren Körpertheil, z. B. die Brust, vollkommen durchdringen, sind selten. Es kommt dies nur bei sehr langen Stichwaffen, z. B. Degen, Bajonetten, ganz ausnahmsweise auch bei langen Küchenmessern vor, nicht gar selten aber bei peripheren Körpertheilen, insbesondere an den Extremitäten, wenn sie mehr tangential getroffen werden. Auch kann dann das Instrument noch in einen anderen Körpertheil eindringen. Pilz bildet solche Fälle ab, die eine besondere Bedeutung auch dadurch besitzen, dass die Ausgangs-, respective secundären Oeffnungen für ebensoviele isolirte Stichwunden gehalten werden können.
Endlich haben wir in zwei Fällen von Messerstichen in’s Gehirn statt eines eigentlichen Stichcanals eine hämorrhagische Höhle gefunden, die offenbar durch das aus verletzten grösseren Hirnarterien ausströmende Blut in ähnlicher Weise durch Zerwühlung der Hirnsubstanz entstanden war, wie dies nach spontaner Berstung dieser Gefässe zu geschehen pflegt. Ein Steckenbleiben abgebrochener Klingen oder deren Spitzen in Knochen kommt häufig vor, besonders am Schädel. Sie heilen mitunter ohne Schaden ein, häufiger kommt es, und zwar manchmal erst nach längerer Zeit, zu Erweichungen, Abscessbildung etc. und zum Tod.