Pfropf.

Von anderen Dingen, die im Schusscanal gefunden werden können, sind ausser mitgerissenen Stücken der Kleider etc. bei Nahschüssen eingesprengte Pulverkörner und der Pfropf zu erwähnen. Letzterer Befund ist von besonderer Wichtigkeit, da derselbe nicht blos beweist, dass aus nächster Nähe geschossen wurde, sondern weil das Material des Pfropfes und etwaige besondere Merkmale, die derselbe an sich trägt, zur Entdeckung des Thäters beitragen können. Es ist daher angezeigt, jedesmal den gefundenen Pfropf, ebenso wie das Projectil, näher zu beschreiben und dann dem Gerichte zu übergeben.

Ausgangsöffnung von Schusswunden.

Hat ein Schuss einen Körpertheil durchdrungen, so erwächst die Aufgabe, zu bestimmen, welche von den zwei Oeffnungen, die der Schusscanal verbindet, die Eingangs- und welche die Ausgangsöffnung (der Ausschuss) sei. In dieser Beziehung ist Folgendes zu beachten:

Bei Schüssen aus unmittelbarer Nähe ist der Einschuss in der Regel durch die Versengung und Verbrennung der Nachbarschaft, durch die Schwärzung der Umgebung, insbesondere durch die eingesprengten Pulverkörner so gekennzeichnet, dass schon in diesen Befunden der Beweis liegt, dass die entgegengesetzte Oeffnung die Ausgangsöffnung sei. In diesem Falle ist auch der Einschuss in der Regel ungleich grösser als der Ausschuss, da ersterer nicht blos durch das Projectil, sondern auch durch die unmittelbar wirkenden Explosionsgase erzeugt worden ist, während beim Ausschuss entweder blos das Projectil oder ausser diesem nur die mitgerissenen Knochensplitter sich geltend machen. Eine Ausnahme von diesem Verhalten zeigen natürlich jene aus unmittelbarer Nähe entstandenen Schussverletzungen, durch welche ganze Körpertheile abgerissen oder unregelmässig zersprengt worden sind, bei welchen es eben der ausgebreiteten Zerstörung und des Mangels eines eigentlichen Schusscanals wegen, wenn nicht die Pulverschwärzung Aufschluss gibt, mitunter nicht leicht ist, die Stelle zu bestimmen, wo der Schuss eingedrungen ist.

Ein- oder Ausschuss?

Bei Schüssen aus der Ferne ist die Ausgangsöffnung meistens grösser als der Einschuss. Dies ist fast immer der Fall, wenn Knochen getroffen wurden, indem einestheils Knochensplitter mitgerissen werden, anderseits das Projectil, indem es plattgedrückt oder anderweitig in seiner Form verändert wird, an Breite gewinnt.

Fig. 70.

Eingangsöffnung einer Revolverschusswunde im Stirnbein. ⅓ Gr.