Erstechen.

Selbstentleibung durch Erstechen ist verhältnissmässig selten, dagegen der auf diese Art ausgeübte Mord und Todtschlag ungemein häufig, ein Missverhältniss, welches bei der Beurtheilung eines angeblichen Selbstmordes durch Stichverletzung die grösste Vorsicht gebietet. Die Stelle, welche Selbstmörder wählen, um sich zu erstechen, ist am häufigsten die Herzgegend, seltener der Hals oder andere Stellen, z. B. in einem unserer Fälle (Arzt) die Schenkelbeuge, in einem anderen die Ellenbeuge. Erstere Gegenden sind aber gerade diejenigen, gegen welche auch von Dritten am häufigsten Stiche geführt zu werden pflegen, was zu doppelter Vorsicht mahnt.

Mord durch Erstechen.

Im Allgemeinen wird in einem solchen Falle ausser den Umständen, die gerade hier in der Regel den Ausschlag geben, zu erwägen sein, ob die Stelle, wo die Wunde sitzt, eine solche ist, dass gegen dieselbe bequem von der eigenen Hand des Individuums ein Stich geführt werden konnte, und ob die Richtung des Stichcanals auch jener entspricht, die bei einem solchen Selbstmorde zu erwarten wäre. Auch der Umstand, ob vor der Erzeugung des Stiches die Kleider bei Seite geschoben waren oder nicht, muss erwogen werden. Ersteres würde eher für einen Selbstmord sprechen, während, wenn wir einen Stich finden, der, bevor er den Körper traf, mehrfache Lagen von Kleidungsstücken oder gar andere vorgelagerte Gegenstände, z. B. ein Taschentuch, durchdringen musste, der Selbstmord an Wahrscheinlichkeit verliert oder ganz auszuschliessen ist. Zahlreiche, auf eine umschriebene Stelle, insbesondere z. B. nur auf die Herzgegend beschränkte Stichwunden können zwar, wie [Fig. 54] zeigt, auch durch fremde Hand vorkommen[281], ungleich häufiger ist aber dieser Befund beim Selbstmord. Bei letzterem, besonders wenn er von Geisteskranken ausgeübt wird, findet man mitunter massenhafte Stichwunden. So fand Laugier in einem solchen Falle 142, Maschka sogar 285 Messerstiche. Bei einem Manne, der sich im Blatterndelirium mit seinem Taschenmesser erstach, fanden wir 12 Stichwunden, ferner bei einem Geisteskranken, der sich in gleicher Weise umgebracht hatte, 4 penetrirende und 10 blos die Haut betreffende Stiche an der linken vorderen Brustwand, besonders in der Herzgegend, ausserdem am linken Rippenbogen 2 und an der Innenfläche des linken Handgelenkes zahlreiche quere parallele oberflächliche Hautschnitte, endlich bei einem anderen Geisteskranken 4 Stiche in der Herzgegend, sowie je 3 seichte Hautschnitte an beiden Handgelenken und einen 4. schief über der linken Brustwarze. Auch jene bei den Verletzungen des Herzens zu erwähnenden Fälle, wo einer Eingangsöffnung mehrere Stichcanäle entsprechen, weil die Stichwaffe wiederholt in eine und dieselbe Wunde eingestossen wurde, kommen fast nur beim Selbstmord vor.[282]

Zufälliges Erstechen.

Gegenüber Angaben, dass Stichverletzungen zwar durch die Hand eines Zweiten, aber nur zufällig entstanden seien, ist natürlich die grösste Vorsicht zu empfehlen, insbesondere gegenüber der häufig vorkommenden, dass der Verletzte nur zufällig in das Messer des Anderen hineingerannt oder hineingefallen sei. Diese Möglichkeit könnte nur unter ganz besonderen Umständen zugegeben werden. In einem unserer Fälle war eine Frau angeklagt, ihren Mann mit einem Küchenmesser erstochen zu haben. Die Wunde sass zwischen der linken Axillarlinie und dem unteren linken Schulterblattwinkel und war durch den Latissimus dorsi und Serratus anticus major unter der achten Rippe in den Thorax eingedrungen und dann quer durch den obersten Theil des linken Unterlappens bis nahe unter die Innenfläche desselben. Der Tod war in wenigen Augenblicken durch Verblutung eingetreten. Die Frau gab an, sie sei, als sie Kartoffeln schälte, mit ihrem schwer betrunkenen Manne in Streit gerathen. Um zu verhindern, dass der Lärm gehört werde, habe sie das Fenster schliessen wollen, als sie von ihrem zwischen ihr und dem Fenster stehenden und mit dem Gesichte gegen letzteres gekehrten Manne einen Schlag mit dem Rücken der linken Hand über das Gesicht erhielt, wobei der Mann gleichzeitig auf sie stürzte, sie gegen die nahe Mauer andrückte und sich das Messer in den Leib rannte, ohne dass sie es verhindern konnte. — Da in diesem Falle das Messer scharf und spitzig war, der Mann nur mit dem Hemde bekleidet, notorisch schwer betrunken war und bei der Obduction eine über zuckererbsengrosse Neubildung (Angiom) im inneren Theile der linken hinteren Centralwindung sich ergab, die das Gleichgewichtsgefühl beeinträchtigt haben konnte (der Mann soll thatsächlich an Schwindel gelitten haben und sehr reizbar gewesen sein), da ferner die Situation der Frau im Momente, wo der Mann auf sie fiel, thatsächlich eine solche war, die sie am raschen Zurückziehen des Messers gehindert haben konnte, und die Richtung der Stichwunde eine solche, die besonders bei tieferer Stellung der linken Schulter und senkrechter Stellung des Messers zum Körper zu Stande kommen konnte, was wir durch mehrere Versuche an Leichen constatirten, so gaben wir angesichts der eigenthümlichen Verhältnisse des Falles die Möglichkeit zu, dass die betreffende Wunde nur zufällig auf die von der Frau angegebene Weise entstanden sein konnte, worauf mit Rücksicht auf die sonst unverdächtigen Umstände ein Einstellungsbeschluss gefasst wurde. — In einem anderen Falle hatte ein Mann seine Frau, welche ihm einen aufgesparten Nothpfennig gestohlen hatte, mit einem Tranchirmesser erstochen. Der Stich war durch die vordere Bauchwand in den Magen eingedrungen, und zwar von unten und vorne nach hinten und aufwärts. Der Mann gab an, dass er aus verschiedenen Anzeichen merkte, dass ihm die Frau Geld genommen haben müsse, und in grösster Aufregung das Messer ergriff, um den versperrten Kasten, in welchem er das Geld versteckt hatte, aufzubrechen. Auf der Stiege sei ihm aber sein Weib plötzlich entgegengekommen und wäre ihm in das Messer hineingerannt. Im Allgemeinen konnte die Möglichkeit eines solchen Vorganges nicht negirt werden, wohl aber musste dies geschehen mit Rücksicht auf die nicht besonders spitzige und scharfe Beschaffenheit des Messers und mit Rücksicht auf eine Reihe von Umständen, die dafür sprachen, dass die Verletzte die betreffende Wunde an einem anderen Orte als auf jener Stiege erhalten haben musste. — In einem dritten Falle hatte ein Officier in einer Gesellschaft einen Namenstag gefeiert und hatte nach Mitternacht beim Nachhausegehen letztere eingeladen, seine Waffensammlung anzusehen. In der Wohnung angelangt, kam dem Officier und einem Herrn aus der betreffenden Gesellschaft der Einfall, mit scharfen Säbeln ein Scheinfechten anzustellen, wobei jedoch der Officier das Unglück hatte, seinen Gegner mit dem Säbel am Kehlkopf zu verwunden, so dass derselbe zwei Stunden darauf, trotz herbeigeholter ärztlicher Hilfe, starb. Die Obduction ergab, dass die Säbelspitze unterhalb des rechten Schildknorpels durch den Kehlkopf bis in den Oesophagus eingedrungen war und eine rabenfederdicke Vene aufgeschlitzt hatte, und dass der Tod zunächst an Erstickung in Folge des aus diesem Gefässe in die Luftröhre eingedrungenen Blutes eingetreten war. Durch die Umstände dieses Falles, insbesondere dadurch, dass sich die ganze Scene vor einer grösseren Gesellschaft abspielte, war der Fall klargelegt und wurde auch nicht weiter verfolgt; aber man begreift, wie fatal die Situation für den Officier gewesen wäre, wenn das Unglück bei Abwesenheit von Zeugen sich ereignet hätte. — Ueber eine zufällige Stichverletzung, die dadurch zu Stande kam, dass ein im Zorne auf einen Verkaufstisch geschleudertes und davon abprallendes Messer einem eben in die Thür tretenden Knaben in den Kopf fuhr, berichtet Kumar (Wr. med. Blätter. 1879, pag. 891) und ein höchst interessanter Fall, in dem eine durch zufälliges Auffallen auf den eisernen Stiel eines Spucknapfes entstandene letale Bruststichwunde den Verdacht geschehener Ermordung erweckte, wird von Kuby (Friedreich’s Bl. 1879, pag. 214) mitgetheilt.

Zu den zufälligen Stichwunden gehören auch die nicht gar seltenen Durchbohrungen des Orbitaldaches von der Orbitalhöhle aus, die durch Auffallen oder Aufstossen auf vorspringende schmale Gegenstände oder durch zufälliges Eindringen solcher in die Orbita mit oder ohne Verletzung des Augapfels entstehen können. Von den uns vorgekommenen Gegenständen erwähnen wir Spitzen von Regenschirmen und Spazierstöcken, ein abgebrochenes Rapier, eine Pfeifenspitze, den Stiel eines Kinderhammers und einen beinernen Federstiel. Letzterer fand sich in einem Abscess des vorderen Stirnlappens steckend bei einem Kinde, welches mehrere Tage vor dem Tode, als es nachlässig schrieb, von seinem Vater einen Schlag mit der Hand auf den Hinterkopf erhalten hatte, wodurch das Gesicht plötzlich gegen den Federstiel und dieser in das Auge getrieben wurde, wobei er abbrach.

Selbstmord durch Schuss.

Zu den häufigsten Arten des Selbstmordes gehört der durch Erschiessen. In der überwiegendsten Zahl der Fälle sind es kurze Schusswaffen, welche zu diesem Zwecke benützt werden, Pistolen und der gegenwärtig so beliebte Revolver. Lange Gewehre, wie Jagd- und Soldatengewehre, kommen seltener zur Anwendung, weil sie weniger verbreitet und unbequemer zu handhaben sind, weshalb, wenn solche dennoch benützt werden und der Arm nicht ausreicht, um das Abdrücken zu bewirken, manchmal Vorrichtungen getroffen werden, die das Abdrücken ermöglichen sollen. Mitunter werden so eigenthümliche Schiesswerkzeuge gewählt, dass schon dadurch der Selbstmord ausser Zweifel gesetzt wird. So haben wir zweimal Selbstmörder obducirt, die sich mit einer aus einem hohlen grossen Schlüssel roh hergestellten Pistole erschossen hatten. In einem anderen Falle hatte ein Schlosser einen röhrenförmigen Maschinenbestandtheil, in welchen er ein Zündloch eingebohrt hatte, geladen, in einem Schraubstock eingezwängt und gegen sich abgefeuert, und in einem dritten hatte eine Kinderkanone dazu herhalten müssen. Manchmal wieder ist das Projectil von solcher Art, dass zunächst an Selbstmord gedacht werden muss. So haben wir wiederholt bei der Obduction erschossener Selbstmörder Steinchen, in einem Falle ausser einem Stück gehackten Bleies Sand, und in einem weiteren ein messingenes Quentchengewicht im Wundcanal gefunden. Ein origineller Befund ergab sich bei einem von uns obducirten Schlosser, der sich mit einem Revolver erschossen hatte. Es fand sich nämlich über der Herzgegend ein mit einer mit Flanell gepolsterten Pelotte versehenes Metallrohr, das mittelst eines um den Thorax verlaufenden Riemens befestigt war. Durch dieses Rohr, welches er sich selbst verfertigt hatte und welches ihm offenbar die Herzgegend markiren sollte, hatte der Selbstmörder den Schuss abgefeuert, der auch das Herz durchbohrte, aber ihn nicht sofort tödtete, worauf sich der Mann noch einen zweiten Schuss in die rechte Schläfe beibrachte.

Blinder Schuss.