Schusswaffe in der Hand.
Von dem Festhalten der Schusswaffe in der Hand des betreffenden Selbstmörders gilt dasselbe, wie von dem Festhalten des Messers beim Selbstmord durch Halsabschneiden. Es scheint jedoch, dass dieser Befund beim Erschiessen häufiger vorkommt, als bei letzterer Selbstmordart. Selbst das krampfhafte Festhalten der Waffe ist für sich allein nicht absolut beweisend, da die Erscheinung auch zu Stande gekommen sein konnte, wenn der Betreffende, während er die Schusswaffe in der Hand hielt, von einem Anderen einen sofort tödtlichen Schuss erhielt, z. B. im Duell.
Pulverschwärzung.
Die Hände sind jedesmal auf etwa vorhandene Pulverschwärzung zu untersuchen. Diese kann desto leichter zu Stande kommen, je mehr Pulver geladen war. Sie rührt theils vom Pulverrauch her, theils von zurücksprühenden Pulverkörnern, wovon wir uns bei unseren Schiessversuchen gegen Leichen überzeugt haben. Am meisten entwickelt sich dieser Befund bei Schüssen aus Pistolen, namentlich kurzen, aber auch bei grossen Revolvern, während bei kleineren die Schwärzung der betreffenden Hand entweder nur sehr gering ist oder ganz fehlt. In der Regel zeigt die rechte Hand die Pulverschwärzung, seltener die linke, in welchem Falle der Schluss berechtigt ist, dass der Betreffende ein Linkshänder gewesen. Bereits zweimal sahen wir die Pulverschwärzung an der linken Hand, während der Schuss die rechte Schläfe betraf, was vielleicht davon herrührte, dass der Betreffende mit der linken Hand den Lauf gegen die Schläfe andrückte, während die rechte den Kolben hielt. Selbstverständlich wäre auch auf andere Schwärzungen, die an den Händen vorkommen können, Rücksicht zu nehmen.
Verletzungen an der Hand. Mehrere Schusswunden.
Ausser der Pulverschwärzung kann man an der Hand, mit welcher ein Selbstmörder einen Schuss gegen sich abfeuerte, auch Verletzungen finden, und zwar nicht blos jene meist gröberen Verletzungen, die durch Zerspringen der betreffenden, häufig überladenen Schusswaffe entstehen können, sondern häufiger kleine, als Hautaufschürfungen, Risse u. dergl. sich präsentirende Verletzungen, die meist am Daumen oder am Zeigefinger der betreffenden Hand ihren Sitz haben und gewöhnlich als durch den Rückstoss der überladenen Waffe und dann durch das Anprallen des Bügels oder anderer vorspringender Theile am Schlosse der Waffe erzeugt, gedeutet werden. Zweifellos können jedoch solche Verletzungen auch durch Zurückspringen von Knochensplittern gegen die in unmittelbarer Nähe befindliche Hand entstehen, und es ist uns nicht blos aufgefallen, dass namentlich nach Schüssen gegen den Kopf, die mit grossen Zertrümmerungen desselben verbunden waren, solche Verletzungen vorkamen, sondern wir haben auch in einem Falle ein hanfkorngrosses Knochenstückchen in der Haut des Daumens eingesprengt gefunden. Auch kann man, wenn man Schiessversuche gegen Leichen anstellt und die Waffe unmittelbar anlegt oder aus nächster Nähe abfeuert, fühlen und sehen, wie kleine, meist aus Pulverkörnchen, aber auch aus Gewebsresten bestehende Theilchen gegen die Hand zurückprallen, während es bekannt ist, dass z. B. beim Scheibenschiessen mit Pistolen, Revolvern u. dergl. von einem Zurücksprühen von Pulver etc. nichts zu bemerken ist.
Verletzungen an der Hand, eventuell auch anderwärts können bei einem Selbstmörder auch durch ungeschicktes hastiges Handhaben und vorzeitiges Losgehen der Waffe zu Stande kommen. Bei einem jungen Manne, der sich durch einen Schuss in die linke Schläfe umgebracht hatte, fanden wir die rechte Hohlhand geschwärzt und einen vom Daumenballen bis zum Capitulum ulnae dringenden geschwärzten Canal, in dessen blindem Ende eine Spitzkugel von gleicher Beschaffenheit wie im Schädel stak, ein Befund, der wohl nur auf die obige Weise sich erklären lässt. Bei einem Anderen ergab sich ausser der Schusswunde in der rechten Schläfe eine nicht geschwärzte am rechten Darmbeinkamm, welche in das rechte Hüftgelenk eingedrungen war. Bei diesem Individuum fanden sich als Spuren eines früheren Selbstmordversuches Narben von Schnitten an beiden Handgelenken!
Mehrere Schusswunden.
Werden mehrere Schussverletzungen an der Leiche gefunden, so kann die Frage entstehen, ob der Betreffende, da an eine gleichzeitige Zufügung derselben nicht leicht gedacht werden kann[286], noch im Stande gewesen sein konnte, sich nach dem ersten Schuss noch einen zweiten und sogar noch andere beizubringen, eventuell ob er im Stande war, von Neuem zu laden und zu schiessen.
Es ist in solchen Fällen die Natur der einzelnen Verletzungen zu erwägen. Finden wir eine darunter, welche sofort das Individuum ausser Stand setzen musste, noch eine Handlung zu unternehmen, wie z. B. eine Zerschmetterung des Herzens oder des Kopfes, so ist es klar, dass diese die letzte gewesen sein musste, die von eigener Hand hatte zugefügt werden können. Ergibt sich noch eine zweite solche Wunde oder ein Anhaltspunkt dafür, dass die andere, nicht sofort tödtliche, erst später zugefügt wurde, dann ist natürlich Selbstmord auszuschliessen. Da, wie wir oben erwähnten, Pistolenschüsse ungleich grössere Verwüstungen anrichten als Schüsse aus Revolvern, und aus diesen rascher und mehrmals hintereinander gefeuert werden kann, so ist es begreiflich, warum bei ersteren verhältnissmässig seltener mehrere Schusswunden an einem Selbstmörder gefunden werden, als bei letzteren und bei diesen desto häufiger, je kleiner das Caliber des Revolvers gewesen ist und je weniger daher die unmittelbare Explosionsgewalt des Pulvers, sondern nur das meist kleine Projectil zur Wirkung gelangte. Dies gilt insbesondere von den Taschenrevolvern mit ihren winzigen Projectilen, die so enge Schusscanäle erzeugen, dass der Selbstmörder, selbst nachdem er bereits das Herz getroffen, nochmals zu feuern vermag. [Fig. 73] zeigt die Eingangsöffnungen von zwei bei einem Selbstmörder gefundenen Revolverschüssen, von denen der eine durch die linke, der andere durch die rechte Herzkammer gegangen war, und unlängst kam ein Fall vor, wo an dem Selbstmörder, einem alten Officier, 6 Schussöffnungen sich fanden. Eine über der Glabella frontis, welche bis zur äusseren, eine kreisförmige Fissur zeigenden Tafel des 1 Cm. dicken compacten Schädels führte, der eine kuchenförmig plattgedrückte Spitzkugel von 7 Mm. Caliber aufsass, ferner eine zweite am rechten Jochbein, welche, ohne den Schädel zu eröffnen, in einen quer durch beide Orbiten ziehenden Canal führte, der beide Nn. optici durchtrennte und am linken Jochbein mit einer grossen Ausgangsöffnung endete und endlich 3 dicht beisammenstehende Einschüsse in der Herzgegend, von denen einer die linke Lunge und die zwei anderen die linke Herzkammer und die Brustaorta durchdrangen. Offenbar waren die 2 Schüsse in den Kopf die ersten, die Schüsse durch das Herz die letzten gewesen. Aus dem Gesagten erklärt sich, warum gegenwärtig ungleich häufiger verunglückte Selbstmordversuche durch Erschiessen und Heilungen solcher Selbstmörder vorkommen, als dies früher der Fall war, da sich herausstellt, dass die grösste Mehrzahl dieser Fälle Verletzungen betrifft, die mit Revolvern zugefügt waren.