Casper-Liman (l. c. II, pag. 262) citiren drei solche Fälle, ebenso berichtet Schauenstein von einem Lohnbedienten, welcher sich mit einem Beile 17 Hiebe an der Stirne und am Schädeldache beigebracht, von welchen einige den Knochen durchdrangen und den Tod durch Meningitis veranlassten. Ein anderer Fall dieser Art findet sich im Bericht des k. k. allgemeinen Krankenhauses in Wien vom Jahre 1871, pag. 79. Ein 32jähriger Tischler hieb sich in selbstmörderischer Absicht mit einem Hammer auf die rechte Schläfegegend. Es fand sich eine thalergrosse, den Knochen nicht blosslegende Quetschwunde. Der Mann war bewusstlos, beide untere Extremitäten gefühllos, blass, paretisch. Den nächsten Tag Wiederkehr des Bewusstseins. Nach zwei Monaten vollständige Genesung.
Wir selbst haben eine alte Frau obducirt, die sich zuerst einen Stich in die Leber versetzt hatte und als der Tod nicht eintrat, ein Küchenbeil ergriff und theils mit der Schneide, theils mit dem Rücken desselben so lange gegen die Stirne und den Scheitel (!) hieb, bis sie bewusstlos zusammensank. Als sie in’s Spital gebracht wurde, war das Bewusstsein wiedergekehrt, es fanden sich theils lineare Trennungen der Kopfhaut, theils Quetschungen derselben, es kam zur Verjauchung und necrotischer Abstossung grosser Partien der Kopfhaut und der Tod erfolgte nach mehreren Tagen an Pyämie. Bei der Section konnte nachgewiesen werden, dass einzelne der mit der Schneide geführten Hiebe die äussere Knochentafel des Schädeldaches durchtrennt hatten. Ferner sahen wir einen Mann, der im geistesgestörten Zustand sein Kind mit der Hacke erschlagen, seine Geliebte schwer verwundet und hierauf sich selbst mit dem Rücken der Hacke vier Contusionen an der Stirne beigebracht hatte. Ueber eine Combination von Selbstmord durch Erhängen und Hiebwunden mit einer Axt bei einem Typhuskranken hat Haumeder (Wiener med. Wochenschr. 1882, Nr. 18) berichtet.
Frank (Wiener med. Wochenschr. 1885, Nr. 15–17)hat die in der Literatur enthaltenen derartigen Fälle gesammelt und einen neuen in unserem Institute obducirten Fall mitgetheilt und abgebildet, der eine alte Frau betraf, die sich mit der Schneide einer Hacke eine grosse Zahl zum Theile in den Schädel eindringender, parallel von vorn nach hinten verlaufender, dicht beisammen liegender Hiebe mitten in der hinteren Stirngegend und ausserdem seichte Schnittwunden an der Innenfläche beider Oberarme und in beiden Kniekehlen beigebracht hatte. Einen ähnlichen Fall hat Blumenstok (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1888, L, pag. 81) mitgetheilt und Cissel (Wiener klin. Wochenschr. 1892, Nr. 16) einen anderen, wo sich ein alter schwachsinniger Mann fünf Nägel in den Kopf eingeschlagen hatte, ohne dass auffällige Functionsstörungen eintraten. — In einem von Kornfeld (Friedreich’s Bl. 1891) begutachteten Falle war die Frage zu beantworten, ob der Nagel, welcher in den Scheitel bis in den Sinus eingedrungen war und den Tod veranlasst hatte, von dem Manne selbst eingetrieben wurde oder durch einen Schlag mit einer Latte, in welcher er gesteckt haben konnte. Wahrscheinlich lag Selbstmord vor, da der Mann Tags zuvor Phosphorzündhölzchenköpfchen genommen hatte.
Fälle dieser Art könnten, wenn sie nicht durch die Umstände klargelegt sind, die grössten Täuschungen veranlassen. In der Regel betreffen sie jedoch entweder Geisteskranke oder Individuen, denen, wie eben Geisteskranken oder Gefangenen, andere bequemere Mittel zum Selbstmorde nicht zu Gebote stehen, doch sind thatsächlich solche Vorgänge auch von Personen unternommen worden, denen die Möglichkeit, sich durch andere und bequemere Methoden umzubringen, nicht benommen war.
Untersuchung von Blutspuren.
Blutspuren oder Flecke, die den Verdacht erregen, dass sie von Blut herrühren, können sich finden entweder beim Localaugenschein oder an Individuen, beziehungsweise ihnen gehörigen Gegenständen, insbesondere Waffen, die im Verdachte stehen, oder eben solcher Befunde wegen in den Verdacht kommen, die That begangen zu haben.
Befund von Blutspuren.
Das Verhalten der Blutspuren am Orte, wo eine vermeintlich verbrecherische That begangen wurde, kann mitunter die wichtigsten Aufklärungen geben über verschiedene, für die gerichtliche Untersuchung bedeutungsvolle Umstände, und es ist daher jedesmal darauf ein besonderes Augenmerk zu richten. Es ist sowohl das Verhalten der Blutspuren an der Leiche selbst, als in der Umgebung zu beachten.
Wir haben bereits bei der Besprechung des Selbstmordes durch Halsabschneiden darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig das Vertheiltsein der Blutspuren an der Leiche eines mit durchschnittenem Halse gefundenen Individuums für die Entscheidung der Frage sein kann, ob ein Selbstmord vorliegt oder ein Mord begangen wurde. Diese Verhältnisse sind sofort zu erheben, da es begreiflich ist, dass ihre Erhebung selten mehr einen Werth hat, wenn bereits mit der Leiche herummanipulirt worden war. Es ist ausser auf die Vertheilung des aus der Wunde herausgeflossenen Blutes und auf das Verhalten der Hände der Leiche auch darauf zu achten, ob sich nicht Spuren fremder blutiger Hände an der Leiche finden.
Blutspritzer.