Alter von Blutspuren. Methämoglobin.
Was das Alter betrifft, so ist es bekannt, mit welcher Leichtigkeit frisches Blut im Wasser sich löst und welche Färbekraft demselben zukommt. Diese Löslichkeit behält eingetrocknetes Blut sehr lange und kann sie selbst Jahre lang bewahren, wenn von demselben die zersetzenden Einflüsse von Luft und Licht ferngehalten wurden. Blieb der Fleck der Luft frei ausgesetzt, so sind es die durch den Sauerstoff und das Ozon der Luft eingeleiteten langsamen Oxydationsvorgänge, vielleicht auch die in der Luft, namentlich in jener der Städte, enthaltenen Säuren (Sorby), insbesondere aber der Einfluss des Lichtes, welche die Löslichkeit der Spur allmälig vermindern und schliesslich ganz aufheben, indem sich das Hämoglobin anfangs unter Abscheidung von „Globulin“ zu noch in Wasser löslichem Methämoglobin und schliesslich zu unlöslichem Hämatin verwandelt. Die Schnelligkeit, mit welcher dies geschieht, hängt theils von der Dicke der betreffenden Blutspur ab, da die genannten Agentien desto rascher die Zersetzung erzeugen werden, je dünner und überhaupt je kleiner die betreffende Blutspur gewesen war, theils von der grösseren oder geringeren Intensität, mit welcher diese Agentien auf die Blutspur einwirken können. Am schnellsten und unseren Erfahrungen zufolge schon in wenigen Wochen, ja wenn derselbe klein war, schon in wenigen Tagen, kann ein Blutfleck unlöslich werden, wenn er dem directen Sonnenlicht ausgesetzt blieb, während unter anderen Umständen doch meistens lange Zeit hierzu erforderlich ist.
Sowohl die durch Coagulation, als die durch Luft- und Lichteinwirkung entstandenen Zersetzungen des Hämoglobins machen sich schon durch Veränderung der ursprünglichen Farbe der Blutspur kenntlich. Diese in verschiedenen Nuancen rothe und namentlich auf lichtem Untergrunde deutlich hervortretende Farbe wird durch Coagulation des Blutroths sofort missfärbig und bleibt es fortan. Durch die Einwirkung von Licht und Luft erhält jede Blutspur sehr bald einen Stich in’s Braunrothe, wird später immer mehr braun, dann graubraun und schliesslich vollkommen grau. Auch diese Farbenveränderungen erfolgen bei Einwirkung directen Sonnenlichtes ungleich rascher, und man kann dies in sehr instructiver Weise demonstriren, wenn man ein Stück in Blut getauchte Leinwand trocknet und nun in der Sonne liegen lässt. Man findet dann nach verhältnissmässig kurzer Zeit die der Sonne zugekehrte Seite der Blutspur grau, während die entgegengesetzte die ursprüngliche Blutfarbe noch fast unverändert zeigt. Bei Bestimmungen des Alters von Blutspuren ist es daher angezeigt, nicht blos den Grad der Löslichkeit und die Farbe derselben, sondern auch alle Momente zu erwägen, welche diese Veränderungen zu beschleunigen oder zu verzögern vermögen. In den meisten Fällen werden trotzdem solche Altersbestimmungen nur approximativ ausfallen können.
Spectrum des Oxyhämoglobins und reducirten Hämoglobins.
Die Untersuchung der aus einer verdächtigen Spur erhaltenen wässerigen Lösung geschieht mit dem Spectralapparat und hat den Zweck, die dem Hämoglobin zukommenden charakteristischen Absorptionserscheinungen zu constatiren. Seitdem Hoppe-Seyler[297] zuerst darauf aufmerksam machte, dass der Blutfarbstoff in eigenthümlicher Weise gewisse Strahlen des Spectrums absorbire, besitzen wir in der Spectralanalyse ein ausgezeichnetes und durch zahllose Beobachtungen bewährtes Mittel zur Erkennung von Blutspuren in forensischen Fällen.
Diese Absorptionserscheinungen bestehen bekanntlich darin, dass, wenn man Blut entsprechend mit Wasser verdünnt und die Lösung zwischen den Spalt eines Spectralapparates und eine Lichtquelle bringt, das violette Ende des normalen Spectrums wie ausgelöscht erscheint und zwei dunkle Absorptionsbänder in Gelb und an der Uebergangsstelle von Gelb in Grün zu bemerken sind, von denen das eine schmälere in Gelb unmittelbar neben der Stelle, wo im Sonnenspectrum die Fraunhofer’sche Linie D sich befindet und zwischen dieser und dem violetten Ende des Spectrums liegt, während das andere, fast noch einmal so breite, aber weniger scharf begrenzte und weniger dunkle an der Uebergangsstelle zwischen Gelb in Grün nahe bei der Fraunhofer’schen Linie E sich befindet ([Fig. 74], 1). Dieses Spectrum ist das des sauerstoffhältigen Hämoglobins oder des Oxyhämoglobins.
Diese Absorptionserscheinung ist noch bei starker Verdünnung der Lösung zu bemerken, so zwar, dass ein geübtes Auge die Absorptionsstreifen noch unterscheiden kann, wenn die Lösung makroskopisch kaum mehr gefärbt erscheint. Wird die Verdünnung weiter fortgesetzt, so verschwindet zuerst der Streif im Grün und zuletzt erst der bei der Linie D.
Entzieht man der Lösung den Sauerstoff durch Hinzuthun reducirender Substanzen, wozu gewöhnlich Schwefelammonium benützt wird, so ändert sich das Spectrum, indem die Streifen des Sauerstoff-Hämoglobins gewissermassen zusammenfliessen und schliesslich nur ein einziges breites Absorptionsband zurückbleibt, welches den grössten Theil des Raumes zwischen den Fraunhofer’schen Linien D und E ausfüllt und ziemlich scharf von den übrigen Theilen des Spectrums sich abgrenzt ([Fig. 74], 2). Es ist dies das Spectrum des sauerstofffreien Blutroths, des reducirten Hämoglobins, welches sofort in das des Oxyhämoglobins übergeht, wenn man die Lösung mit Luft schüttelt und so dem Sauerstoff wieder Zutritt verschafft.
Dieses spectrale Verhalten des Hämoglobins ist im hohen Grade charakteristisch und genügt für sich allein vollkommen, um einen aus einer verdächtigen Spur erhaltenen Farbstoff als Blut zu bezeichnen. Andere Farbstoffe zeigen entweder keine Absorptionsbänder oder solche, die sich wesentlich von denen des Blutroths unterscheiden. Nur eine ammoniakalische Carminlösung zeigt in starker Verdünnung Absorptionserscheinungen, die jenen des sauerstoffhältigen Hämoglobins gleichen, welche jedoch bei Zusatz von Schwefelammonium sich nicht verändern, ausserdem bei Zusatz von Essigsäure sich erhalten, während, wenn man zu einer Blutlösung diese hinzugibt, die Absorptionsstreifen sofort verschwinden.
Fig. 74.