Selbstmord durch Erhängen. Halbknieende Stellung. Gebundene Hände.

Fig. 103.

Erhängen in hockender Stellung.

[Fig. 108] (eigene Beobachtung) ist ein interessantes Beispiel von Erhängen in sitzender Stellung. Er betrifft einen 73jährigen Mann, der mit seiner Frau und seiner erwachsenen Tochter im gemeinschaftlichen Haushalt lebte. Eines Vormittags wurde er von Letzterer auf der Kante einer 56 Cm. hohen Kiste in der Küche sitzend bewusstlos gefunden, mit dem Rücken an einen Thürpfosten gelehnt. Die Tochter war der Meinung, dem Vater sei übel geworden, rief die Mutter herbei und beide bemühten sich, ihn mittelst Essigwaschungen zu sich zu bringen. Erst während dieser Manipulation bemerkten sie, dass er an einem Tuche hänge, welches beiläufig 35 Cm. über dem Halse an einem Haken befestigt war. Das Tuch war mit seiner Mitte über den Haken gelegt und die Enden unter dem Kinn zusammengeknüpft, und dieser Verlauf hatte den Eindruck gemacht, wie wenn das Tuch nur zufällig an dem betreffenden Haken hinge und dadurch das Uebersehen der Sachlage veranlasst.

[Fig. 109] (Tardieu) zeigt die Abbildung eines Gefangenen, der sich an einem niedrigen Gashahn in liegender Stellung in der Art aufgehängt hatte, dass das Gesicht nach abwärts gerichtet war und der Vorderhals der Schlinge auflag, wodurch, wie begreiflich, ein von dem gewöhnlichen ganz abweichender Verlauf der Strangfurche zu Stande kommen musste, indem dieselbe quer über den Kehlkopf oder die Trachea verlaufen konnte und nicht gegen den Nacken aufstieg, sondern horizontal den Hals, wenigstens dessen Vorder- und Seitenfläche, umkreisen musste. Auch hier hatte sich der Mann früher die Hände gebunden, und zwar, was den Fall noch interessanter macht, am Rücken.

Fig. 104.

Erhängen in halbknieender Stellung. Eigenthümlicher Suspensionsapparat.

Fig. 105.