Ein anderer, nicht minder instructiver Fall wird von Benetsch in der Vierteljahrsschr. f. gerichtl. Med. 1862, XXI, pag. 351 mitgetheilt,
Fälle von Selbsterdrosselung.
der in einigen Beziehungen an den zweiten der von uns obducirten Fälle erinnert. Ein Matrose kam in ein Gasthaus, verlangte den Schlüssel vom Abort und wurde dort nach einer halben Stunde sitzend und todt gefunden. Er hatte früher versucht, mit einem Federmesser sich die Adern zu durchschneiden und hatte sich 7 Schnitte am linken Handgelenk beigebracht. Um den Hals war ein halbseidener Matrosenshawl mit einem Knoten fest zugebunden und fest um den Hals zugezogen. Das eine Ende des Shawls war in der Länge von 2 Fuss in den Mund hineingestopft und die Zähne hielten dasselbe so fest, dass es nur mit Mühe entfernt werden konnte. Um den Hals fand man 30 Stunden nach dem Tode eine Strangfurche horizontal verlaufend, welche unter dem Kehlkopfe verlief, daselbst 2½ Zoll breit und lederartig vertrocknet war, gegen den Nacken zu sich aber in einen blos ½ Zoll breiten Streifen verschmälerte.
Ein interessanter Fall von Selbsterdrosselung nach Selbstmordversuch durch Halsabschneiden wird von Schönfeld in Brüssel (Annal. d’hygiène publ. 1879, pag. 257) mitgetheilt. Der Strick fand sich noch in den Händen der Leiche und davon Eindrücke am Rücken der linken Hand. Auch verdient ein von Tardieu (l. c. 206) mitgetheilter Fall Rendu’s Erwähnung, weil bei der betreffenden Person (Frau) an der rechten Hand 4 Finger fehlten und diese trotzdem im Stande war, sich mit einem seidenen Halstuch zu erdrosseln. In Friedreich’s Blättern 1889 wird von Bollinger nebst einem interessanten Fall von Erhängen im Liegen auch eine Selbsterdrosselung in liegender Stellung abgebildet. Die um den Hals gelegte und mit dem einen Ende am Bettpfosten befestigte lange Schlinge war durch Anstemmen der Füsse gegen letzteren zugezogen worden.
Zufällige Strangulation.
An die Lehre von der Strangulation mittelst eines Würgebandes wollen wir noch anschliessen, dass sowohl Erhängen als Erdrosseln auch zufällig vorkommen kann.
Taylor erwähnt eines Knaben, der sich erhängte, als er, von einer Hinrichtung kommend, den Gang derselben versuchen wollte; ebenso eines anderen, der beim Spielen zufällig in eine Schlinge gerieth und hängen blieb, dann einen ähnlichen Fall von einem Manne, der in seinem Zimmer Turnübungen an einem Seile anzustellen pflegte. Man fand ihn hängend, das Seil nicht blos um den Hals, sondern auch mehrfach um den Körper geschlungen. Nach Tardieu (Annal. d’hygiène publ. 1870, XXXIII, pag. 98) soll Bacon einen Versuch, den er anstellte, um den Vorgang beim Erhängen zu studiren, fast mit dem Tode bezahlt haben, da er nur durch zufällige Hinzukunft eines Freundes gerettet wurde.
Von Zülch (Zeitschr. f. Medicinalb. 1894, pag. 190) werden zwei bemerkenswerthe Fälle von zufälligem Erhängen mitgetheilt. Der eine betraf einen 13jährigen Knaben, der, um nach seinem Vater auszuschauen, mit stark benützten, daher sehr glatte Sohlen besitzenden Schlappen auf eine Leiter gestiegen, ausgerutscht und mit seinem Shawl an einem Haken hängen geblieben war; der zweite betraf einen Knecht, der in betrunkenem Zustand von einer steilen Bodentreppe herabgefallen war, und in dem Winkel, welchen die geländerlose Treppe mit einem Pfahl bildete, am Halse hängend und todt gefunden wurde. Auch zufällige Erdrosselungen sind wiederholt vorgekommen.
Zufällige u. simulirte Strangulation.
So berichtet Taylor von einem Knaben, der sich damit unterhielt, dass er ein schweres Gewicht im Zimmer an einer um den Hals gelegten Schlinge herumtrug. Man fand ihn auf einem Stuhle sitzend todt. Das Gewicht war hinter die Stuhllehne gerutscht und hatte den Hals zugeschnürt. Ferner von einem Mädchen, welches einen Korb mit Fischen mittelst eines um den Hals geschlungenen Riemens trug. Man fand sie an einer niedrigen Mauer sitzend und todt. Der Riemen ging um den Hals und war durch die Schwere des Korbes zugeschnürt, welcher über die Mauer nach hinten zu heruntergefallen war. Wir obducirten ein 7 Monate altes, kräftiges Kind, welches von seinem Bettchen herabgerutscht war und mit dem Kopfe zwischen zwei Sprossen eines angestellten Stuhles steckend und mit dem Vorderhalse auf dessen Querleiste liegend todt gefunden wurde. Die Obduction ergab eine schwache Furche am Halse und Erstickungsbefunde. Andere Beispiele von zufälliger Strangulation finden sich bei Casper-Liman (l. c. 729) und Maschka (l. c. 608 und 623). — Auch Simulationen von Erhängen oder Erdrosseln kommen vor. Ein Fall letzterer Art war der von Roux in Montpellier (Maschka’s Handb. I, 627) und über einen Inculpaten, der, um die simulirte Geisteskrankheit glaublicher zu machen, Selbsterhängen vorzutäuschen versuchte, dabei aber trotz allem Raffinement das Bewusstsein verlor, berichtet Laurent (Virchow’s Jahrb. 1888, I, pag. 463).