Mord und Selbstmord durch Ertränken.

Wird eine Leiche aus dem Wasser oder einer anderen Flüssigkeit gezogen und finden sich an derselben keine anderen Erscheinungen als solche, wie sie gewöhnlich bei Ertrunkenen beobachtet werden, dann ist es selbstverständlich nicht möglich, blos aus dem Obductionsbefunde die Frage zu beantworten, ob das Individuum einen Selbstmord begangen habe, oder zufällig ertrunken oder durch Schuld eines Anderen in die Flüssigkeit gerathen sei, und es sind einzig und allein die Umstände des Falles, die in dieser Richtung Aufklärung zu geben im Stande sind.

Selbstmord oder Zufall?

Mord durch Ertränken kommt bei Erwachsenen nur selten vor, häufig dagegen bei Kindern, namentlich bei Neugeborenen. Selbstmord durch Ertränken ist sehr gewöhnlich und fast ebenso häufig, wie jener durch Erhängen, wobei sich die Betreffenden mitunter die Füsse und Hände zusammenbinden, sich mit Steinen, die sie am Halse oder an den Füssen, seltener an den Händen (bei einem 82jährigen Mann, der sich eines acquirirten Schankers wegen ertränkt hatte, war an jeder Hand ein Bügeleisenstahl angebunden) befestigen oder in die Taschen stecken, beschweren. Ebenso ist es bekannt, dass zufälliges Verunglücken durch Ertrinken ein sehr häufiges Ereigniss bildet, besonders im Rausche oder im Sommer beim Baden, in welchem letzteren Falle die Nacktheit der Leiche oder Schwimmkleider einen Anhaltspunkt bieten.[374]

Vitale Verletzungen an Wasserleichen.

Wurde das Individuum auf eine andere Weise getödtet und erst als Leiche in’s Wasser geworfen, so können Verletzungen oder Spuren anderweitig stattgefundener Gewalteinwirkung an der Leiche sich finden, die einen solchen Vorgang klarstellen. Bei der Beurtheilung derartiger Befunde sind jedoch analoge Vorsichten zu beobachten, wie wir sie aus gleichem Anlasse bei Erhängten zu beobachten empfohlen haben. Es ist zunächst möglich, dass Jemand thatsächlich früher durch fremde Hand eine Verletzung erlitt, so z. B. bei einer vorausgegangenen Rauferei, und bald darauf, etwa beim Nachhausegehen im berauschten Zustande, zufällig ertrank. Es ist ferner möglich, dass Jemand früher auf eine andere Weise sich umzubringen versuchte und dann erst in’s Wasser sprang, oder dass er absichtlich am Rande eines Wassers oder in diesem stehend sich erschoss, den Hals durchschnitt und dergleichen, also einen combinirten Selbstmord beging, der keineswegs zu den Seltenheiten gehört. Weiter besteht die Möglichkeit, dass eine an einer Wasserleiche gefundene Verletzung beim Sturz in’s Wasser und beim Auffallen auf harte, über oder unter dem Wasser befindliche Gegenstände entstanden sein konnte. Geschah der Sturz von bedeutender Höhe (von Brücken oder in Brunnen), so können schwere Verletzungen zu Stande kommen. So obducirten wir einen Mann, der beim Sprung von einer Brücke in den Fluss, wie Augenzeugen sahen, zuerst auf einen vorspringenden Mauerpfeiler und dann erst in’s Wasser gefallen war und wenige Augenblicke darnach todt herausgezogen wurde, bei dessen Section sich eine bis auf die Schädelbasis sich fortsetzende Fissur des Scheitelbeins mit Suffusion der Kopfhaut und Blutaustritt in die Schädelhöhle und ausserdem ein Bruch zweier Rippen fand, und einen anderen, der sich beim Sturz in den seichten Wienfluss einen hölzernen Pflock eingestossen hatte, der von der rechten Leistengegend bis in den rechten Schenkelkopf eingedrungen war. Dass auch das einfache Auffallen des Körpers auf das Wasser Verletzungen zu erzeugen im Stande wäre, kann nur bei Sturz aus bedeutender Höhe angenommen werden, und es wäre möglich, dass bei flachem Auffallen des Körpers Muskelzerreissungen oder Rupturen innerer Organe sich bilden könnten. Letztere haben wir bisher nicht gesehen, wohl aber wiederholt und mitunter zahlreiche Ecchymosen von bis Bohnen-, selbst Thalergrösse in der Musculatur, besonders der Hals- und Brustmuskeln, welche auch Dr. Paltauf (l. c.) erwähnt. Sie können vom Sturz in’s Wasser oder von der heftigen Muskelaction bei den Versuchen, sich zu retten, oder von den Erstickungskrämpfen, aber auch von Wiederbelebungsversuchen, z. B. nach Sylvester, herrühren.[375] Am häufigsten haben wir sie bei im Winter Ertrunkenen beobachtet, so dass wir meinen, dass auch die lebhafte Haut- und Muskelcontraction durch die Kälte mitwirken kann. Taylor hat bei einer Frau, die von einer Brücke in die Themse gesprungen war, eine Verrenkung beider Oberarme gefunden. Schädelbrüche und ähnliche Verletzungen können durch einen blossen Fall in’s Wasser, selbst wenn er aus bedeutender Höhe geschah, nicht entstehen. Ueber Fracturen und Luxationen der Halswirbelsäule, die durch Kopfsprung in seichtes Wasser entstanden, berichten Taylor und Bamberger („Wiener med. Presse.“ 1882, pag. 287). Chimani in Wien erwähnt in seinem Berichte über die 1867–1877 behandelten 5041 ohrenkranken Soldaten auch einen Fall von Trommelfellruptur durch Sturz in’s Wasser aus grosser Höhe.

Postmortale Verletzungen an Wasserleichen.

Ferner ist zu beobachten, dass an Wasserleichen gefundene Verletzungen auch erst nach dem Tode entstanden sein konnten. Zunächst dadurch, dass die Leiche durch stark strömendes Wasser über kiesigen Boden fortgeschleift wurde. Solche Verletzungen sahen wir bei einem 20jährigen Manne, der in Wien in den hochgehenden Donaucanal gesprungen war und noch am selben Tage an einer über ¼ Stunde entfernten Stelle an’s Ufer geschwemmt wurde. Wir fanden die ganze Stirne, den Nasenrücken und die Wangen aufgeschunden, ferner streifenförmige Hautaufschürfungen an beiden Handrücken und an beiden Knien, sämmtlich ohne Reactionserscheinungen. Ebenso können Verletzungen, namentlich am Kopfe, beim Treiben der Leiche durch Anstossen an feste Gegenstände, Brückenpfeiler, Eisschollen sich bilden und noch mehr, wenn sie unter Mühlräder, die Radschaufeln von Dampfschiffen[376] etc. geräth. Eine solche Entstehungsweise nahmen wir an bei einer Fissur des Stirnbeins, die vom For. supraorb. bis zur Kranznaht sich hinaufzog und bei einer hochgradig verfaulten Wasserleiche sich fand, deren Knochen, namentlich jene des Schädels, von Weichtheilen ganz entblösst waren und die höchst wahrscheinlich den Eisgang durchgemacht hatte.

Auch Verletzungen durch Wasserthiere sind möglich, solche durch Ratten in Cloaken häufig. Andere können erst beim Herausziehen der Leiche aus dem Wasser, beim Heraushacken aus dem Eise oder auch dadurch entstehen, dass die irgendwo angeschwemmte Leiche wieder in den Fluss zurückgestossen wird. Dass letzteres nicht selten geschieht, und zwar um Mühe und Begräbnisskosten zu ersparen, beweist die Thatsache, dass eine eigene Verordnung erlassen werden musste, welche den Bewohnern der unterhalb Wiens gelegenen Donauufer ein derartiges Gebahren verbietet.[377] Im Laufe weit vorgerückter Fäulniss lösen sich einzelne Theile ab, oder werden von der Wasserströmung abgerissen und fortgeschwemmt, weshalb die Verstümmlung alter Wasserleichen zu den gewöhnlichen Befunden gehört.

Bezüglich der Erkennung solcher Verletzungen als postmortaler müssen wir auf das an einer anderen Stelle ([pag. 359]) Gesagte verweisen.