Das Verhungern kommt in foro selten in Frage. Es kann dies geschehen bei Kindesweglegung, bei absichtlicher Verminderung oder vollständiger Entziehung der Nahrung, wie sie sowohl als unvernünftiges und herzloses Züchtigungsmittel, aber auch als grausame Tödtungsart hier und da vorzukommen pflegt[384], und fast immer entweder hilflose Kinder oder Geisteskranke, insbesondere Blödsinnige, betrifft. Viele solche Fälle erweisen sich bei näherer Untersuchung als Uebertreibungen, wie wir denn bereits zweimal Gelegenheit hatten, Kinder zu obduciren, die angeblich an absichtlicher Entziehung der Nahrung gestorben waren, während die Section in dem einen Falle eine käsige Pneumonie, im anderen Syphilis als Todesursache und in beiden Fällen grosse Mengen von fäculentem Darminhalt ergab. Ebenso könnte der nach Stricturen oder Verwachsungen des Oesophagus in Folge Vergiftung mit ätzenden Substanzen eintretende Inanitionstod zur gerichtlichen Verfolgung Veranlassung geben, und Casper berichtet über einen Fall, in welchem an einer Frau eine Inunctionscur in so leichtsinniger Weise durchgeführt wurde, dass Verwachsungen der Kiefer erfolgten und die Patientin schliesslich am Hungertode starb. Der fahrlässige Wundarzt wurde zu Festungsstrafe verurtheilt.

Selbstmord durch Verhungern ist wiederholt von Gefangenen, namentlich aber von Geisteskranken, unternommen, doch nur ausnahmsweise zu Ende geführt worden. Eine forensische Bedeutung kann auch der lange fortgesetzten Enthaltung von Nahrung zukommen, wenn sie als solche oder combinirt mit anderen auffälligen Erscheinungen, wie Ekstase, Stigmatisirung, vorkommt und als Wunder proclamirt wird. Solche Fälle kommen bekanntlich immer wieder von Zeit zu Zeit vor, und die Neuzeit hat ebenfalls solche geliefert. Die Mehrzahl derselben läuft auf Betrug hinaus und letzterer ist durch scharfe Controle als solcher sicherzustellen, welche sich nicht blos auf die heimliche Zusichnahme von Nahrung, sondern auch auf das Verhalten des Körpergewichtes, des Fettpolsters, insbesondere aber der Ausscheidungen (Harn, Koth) zu erstrecken hätte. In einer anderen Reihe von Fällen ist zweifellos gleichzeitig ein neuro-, beziehungsweise psychopathischer Zustand vorhanden, als Theilerscheinung dessen ein geringeres Nahrungsbedürfniss existirt, und in wieder anderen ist ein solcher Zustand mit Betrug combinirt und analog den bekannten Uebertreibungen, sowie der Sucht, Interesse und Aufsehen zu erregen, denen wir bei Hysterischen begegnen.

IV. Der Tod durch allzuhohe oder allzuniedrige Temperatur.
A. Tod durch abnorm hohe Temperatur.

Durch Einwirkung hoher Temperatur auf den Körper erzeugte Läsionen bezeichnet man als Verbrennung. Dieselbe kann erfolgen durch Flamme, durch heisse Flüssigkeiten, durch heisse Gase und Dämpfe, durch glühende (geschmolzene) oder heisse, feste Körper, durch strahlende Wärme und durch die Wärme, die sich bei gewissen chemischen Zersetzungen entwickelt, wie insbesondere beim Kalklöschen. Die Verbrennung mit heissen Flüssigkeiten und heissen Dämpfen nennt man gewöhnlich Verbrühung.

Den genannten Agentien ähnlich wirken ätzende Flüssigkeiten, z. B. Schwefelsäure, Carbolsäure und Aetzlauge. Dieselben bewirken entweder erythematöse oder eczematöse Dermatitis oder mehr weniger tiefgehende Necrose (meist Coagulationsnecrose) der Haut, ganz ausnahmsweise Blasenbildung (Zillner nach Carbolsäureverätzung, Wiener med. Wochenschr. 1879, Nr. 47), niemals Verkohlung. Am häufigsten kommen Verätzungen durch Schwefelsäure vor, namentlich des Gesichtes durch absichtliches Schleudern der Flüssigkeit in letzteres aus Rache oder Eifersucht, worauf häufig höchst entstellende Narben, Ectropium der Augenlider und Narben der Cornea zurückbleiben.

Ferner muss bemerkt werden, dass auch mässig, d. h. nicht bis zum Verbrennungseffect gesteigerte Temperaturgrade unter Umständen gesundheitsschädliche Folgen und selbst den Tod herbeiführen können. Speck (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1874) berichtet über einen solchen Fall, in welchem ein contractes 12jähriges Mädchen auf Rath eines Quacksalbers in eine frische Schafhaut gewickelt, mit Decken bedeckt und mit frisch gebackenen, heissen Broden umstellt, liegen gelassen und nach 3 Stunden todt gefunden wurde. Speck leitet den Tod von der Erhöhung der Eigenwärme ab und Eulenburg in einer dem Aufsatz zugefügten Anmerkung von einer durch die Erhöhung der Temperatur über die Blutwärme bewirkten Ausdehnung der Blutgase, welche bis zum Freiwerden der letzteren und zur Herzlähmung und Luftembolien führen können.

Hierher gehört auch der sogenannte Hitzschlag (Insolation, Sonnenstich), der theils auf der Erhöhung der Blutwärme durch die Sonnenhitze, theils auf der durch starken Wasserverlust bewirkten Eindickung des Blutes zu beruhen scheint.[385] Andererseits ist es bekannt, dass gewisse Feuerarbeiter bedeutende Temperaturgrade aushalten, so insbesondere die sogenannten Puddler, welche täglich 8 bis 10 Stunden in einer Temperatur von etwa 58 °C. arbeiten (Hirt, „Krankheiten der Arbeiter“. Gasinhalationskrankheiten. 1873, pag. 126). Ueber das Verhalten von Menschen in überhitzten Räumen (55–80 °C.) hat Hartwich (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 239) Versuche angestellt. Dittrich (Zeitschr. f. Heilkunde. 1893, XIV, 4. Heft) hat 12 Fälle von Hitzschlag obducirt und fand stets Ecchymosen am Endo- und Epicard, sowie in den Schädeldecken und an den Lungen, selten an den Schleimhäuten des Halses, fast immer pathologische Veränderungen des Herzens, die er als ein zum Hitzschlag disponirendes Moment ansieht.

Verbrennungsgrade.

In der Chirurgie unterscheidet man bekanntlich vier Verbrennungsgrade, von denen der erste durch Erythem, der zweite durch Blasenbildung, der dritte durch oberflächliche Verschorfung des Corium sich charakterisirt, der vierte alle weiteren Verbrennungseffecte umfasst, deren höchste, nämlich die Verkohlung ganzer Körpertheile oder des ganzen Körpers bis zur Calcinirung von Knochen, in der Chirurgie selten oder gar nicht, wohl aber in der forensischen Praxis vorkommen können.