Jene Gifte, welche erst nach erfolgter Resorption ihre Wirkung äussern, bewirken entweder Störungen im Stoffwechsel, oder sie rufen Reizung oder Lähmung von Nervenapparaten hervor.
Vergiftungssymptom ante mortem.
Im ersteren Falle sehen wir entweder den Tod unter Erstickungserscheinungen erfolgen, so z. B. wenn durch das in das Blut gelangte Gift die respiratorische Function desselben unmöglich gemacht wurde, wie bei der Vergiftung mit Kohlenoxydgas, oder es treten subacute oder auch chronische Ernährungsstörungen auf, von denen viele auf körnige oder fettige Degeneration der Organe zurückgeführt werden können, wovon insbesondere die Phosphorvergiftung und die chronische Arsenikvergiftung ein Beispiel liefert. Im letzteren Falle ist der Verlauf der Vergiftung in der Regel ein sehr acuter, häufig ein fulminanter, ein Umstand, der bewirkt, dass von einer Beobachtung und Verfolgung der dem Tode vorausgegangenen klinischen Erscheinungen durch Andere, insbesondere durch einen Arzt, meist gar keine Rede sein kann und das Plötzliche oder Unerwartete des Eintrittes des Todes in der Regel das Einzige ist, was man zu erheben vermag. Bei so fulminantem Verlauf tritt der Tod fast immer unter den Erscheinungen der Erstickung auf, die sich durch Dyspnoe, rasche Bewusstlosigkeit und Convulsionen kundgibt. In nicht so rapiden Fällen lassen sich eher klinische Symptome constatiren, die diagnostisch verwerthet werden können; so die Erscheinungen der Narcose, die auf ein narcotisches Gift, die des Tetanus, die auf Strychnin und ihm verwandte Gifte schliessen lassen.
Auch die genannten Symptome sind für sich allein nicht im Stande, eine Vergiftung zu beweisen, da gleiche oder ähnliche auch bei verschiedenen natürlichen Erkrankungen, respective Todesarten, vorkommen können. So erinnern wir an die Aehnlichkeit des Krankheitsbildes der Phosphorvergiftung mit acuter Leberatrophie, mit pyämischen und septischen Processen und selbst mit jenen eines heftigen Gastroduodenalcatarrhs, und an die Thatsache, dass alle möglichen plötzlichen oder mindestens raschen Todesarten, wie Hirnhämorrhagie (besonders H. intermeningealis, welcher in der Regel Berstung eines Aneurysmas einer der Basilararterien zu Grunde liegt), der so häufige Tod durch Herzlähmung, ferner jener durch innere Verblutung, dann der plötzliche Tod im Wochenbett u. dergl. schon zum Verdacht bestehender Vergiftung Veranlassung gegeben haben, und dass auch Septicämie, Urämie (Eclampsie der Schwangeren), Acetonämie und manche andere acute Processe für eine äussere Intoxication gehalten werden können und thatsächlich gehalten wurden, wovon wir eine ganze Reihe von Fällen aus unserer eigenen Erfahrung anzuführen im Stande wären.[403] Unter diesen waren zwei, wo die in dem einen Falle durch Pericarditis, im anderen durch Pneumonie bewirkte Agonie für eine durch medicinale Anwendung von Morphium veranlasste letale Narcose gehalten worden war.
Es ist ferner zu beachten, dass bei vielen Giften eine locale mit der Resorptionswirkung sich combinirt, und dass es, wie bereits vom Arsenik bemerkt wurde, auch nur von den Umständen abhängen kann, ob die eine oder die andere Wirkung stärker hervortritt, beides Thatsachen, die nicht geeignet sind, die Diagnose einer stattgehabten Vergiftung und noch weniger die Erkennung des Giftes selbst blos aus den während des Lebens aufgetretenen Erscheinungen zu erleichtern. Ausserdem ist noch zu bemerken, dass selbst dann, wenn Gelegenheit war, die Symptome während des Lebens zu beobachten, diese Beobachtung häufig nur durch Laien gemacht wird, nicht aber durch einen Arzt, der entweder gar nicht oder bereits zu spät gerufen wurde, wodurch die einschlägigen Angaben, abgesehen davon, dass sie auch absichtlich gefälscht werden können, an Verlässlichkeit und diagnostischem Werth einbüssen müssen.
Eintritt und Verlauf der Vergiftungssymptome.
Der Zeitpunkt des Eintrittes der ersten Intoxicationserscheinungen fällt keineswegs immer zusammen mit dem der Einverleibung des Giftes. Augenblickliche Wirkung treffen wir nur bei den stark ätzenden Giften, und diese macht sich schon geltend in dem Momente, in welchem die Substanz geschluckt wird. Bei allen übrigen Giften verstreicht zwischen der Einverleibung des Giftes und den ersten Intoxicationserscheinungen eine gewisse Zeit, die allerdings von wenigen Augenblicken bis zu mehreren Stunden variiren kann. Die Dauer derselben wird abhängen einerseits von der Natur der Giftsubstanz, anderseits von der Grösse der Gabe und den bereits oben erwähnten Verhältnissen, welche die Giftwirkung theils zu befördern, theils zu verzögern im Stande sind. Sehr rasch und in der Regel schon wenige Augenblicke nach der Ingestion treten die Vergiftungserscheinungen nach Blausäure und nach Cyankalium auf, doch werden wir Fälle kennen lernen, die zeigen, dass auch bei diesen Giften die Wirkung nicht immer sofort sich einstellt, sondern die betreffenden Individuen noch im Stande sein können, nicht blos eine Strecke zu gehen, sondern selbst complicirtere Handlungen zu unternehmen. Die Wirkung der metallischen Gifte sehen wir keineswegs immer schon in der ersten halben Stunde nach der Ingestion sich einstellen, sondern können häufig beobachten, dass über eine Stunde, mitunter selbst mehrere Stunden vergehen, bevor Vergiftungserscheinungen sich zeigen. Bei diesen Giften ist besonders der Umstand von Einfluss, ob dasselbe bereits im gelösten Zustande oder ungelöst gegeben wurde, und namentlich im letzteren Falle, ob der Magen gerade leer oder mit Speisen gefüllt gewesen ist. Bezüglich der giftigen Alkaloide wissen wir ebenfalls, dass die Wirkung selten früher als nach beiläufig einer halben Stunde eintritt und selbst stundenlang auf sich warten lassen kann; dies gilt besonders vom Morphium und vom Strychnin. Hierbei ist ausser der Dosis, dem Mageninhalt etc. auch der Umstand von Einfluss, ob das reine Alkaloid oder ein Salz desselben genommen wurde, da es bekannt ist, dass ersteres nur schwer, letzteres dagegen leicht im Wasser sich löst, daher dieses früher als jenes zur Resorption gelangen wird.
Die Resorption von den Lungen aus geht sehr rasch vor sich, daher ist auch die Wirkung gasförmiger oder flüchtiger Gifte, die inspirirt werden, eine meist schnelle, und zwar eine desto schnellere, je mehr davon in der Respirationsluft enthalten ist. Kommen die giftigen Gase ausschliesslich oder nur mit wenig atmosphärischer Luft vermischt zur Einathmung, so kann das Zusammenstürzen schon nach wenigen Athemzügen erfolgen, wie dies z. B. häufig beim Reinigen von Abtrittsgruben oder Brunnen der Fall ist, während in einem Raume, in welchem die Luft mit dem giftigen Gase nicht übersättigt war, erst nach mehr weniger längerem Verweilen Intoxicationserscheinungen sich einstellen, die aber selten plötzlich dem Leben ein Ende machen, sondern erst nach fortgesetzter Inhalation zum Tode führen, wie wir z. B. bei der Vergiftung durch Kohlenoxydgas sehen.
Bei acuten und letal endenden Vergiftungen halten die Vergiftungserscheinungen in der Regel vom Momente ihres ersten Auftretens bis zum Tode an und nehmen an Intensität gleichmässig zu. Nur ausnahmsweise geschieht es, dass die Intoxicationserscheinungen für einige Zeit nachlassen, um, nachdem sich der Kranke scheinbar erholt, neuerlich und meist mit vermehrter Heftigkeit einzutreten. Solches wurde in ganz vereinzelten Fällen von Vergiftung mit mineralischen Giften beobachtet, wiederholt dagegen nach Vergiftungen mit Narcoticis und als remittirende Form der betreffenden Vergiftung beschrieben. Es handelt sich in solchen Fällen entweder um neuerliche Resorption von anfangs nicht mit den Schleimhäuten in Berührung gekommenen Giftmengen oder um Folgezustände, die durch die Vergiftung veranlasst wurden und die acut zum Tode führen können, nachdem der erste Sturm der Vergiftungserscheinungen bereits abgelaufen ist. Wir werden auf diesen Umstand bei Besprechung der narcotischen Gifte zurückkommen und wollen hier nur bemerken, dass ein solcher Verlauf deshalb von grosser Wichtigkeit ist, weil eine neuerliche Exacerbation der Erscheinungen auf eine abermalige Beibringung von Gift bezogen werden könnte, also auf einen Vorgang, der bei Giftmorden wiederholt eingeschlagen worden ist. Von solchen acuten Folgezuständen, die noch als primäre Giftwirkung aufgefasst werden können, sind die Erkrankungen zu unterscheiden, die erst nachträglich in Folge der durch das Gift gesetzten Veränderungen, insbesondere in Folge der reactiven entzündlichen Processe, eintreten und mitunter erst nach langer Zeit zum Tode führen können.
Genesung. Ausscheidung von Giften.