Aetzgifte, welche die Eiweisskörper nicht coaguliren, sondern im Gegentheil lösen, also die Aetzalkalien (Kali- und Natronlauge, Ammoniak), können natürlich keine Coagulationsnecrose, respective die geschilderte graue Verätzung und wie gekochte Beschaffenheit als primäre Wirkung bedingen, sondern nur eine Quellung und Vermehrung der Transparenz des getroffenen Gewebes, dagegen können allerdings die auf diese Art mortificirten Gewebe nachträglich sich trüben und so ebenfalls das Bild der grauen Verätzung bieten, wenn die durch das Alkali in Lösung erhaltenen Eiweisskörper wieder ausgefällt werden, was schon durch Neutralisation oder schwache Ansäuerung geschieht.

Die secundären Erscheinungen, welche an und neben den verätzten Stellen eintreten, sind theils durch den nachträglich fortdauernden Contact der ätzenden Flüssigkeit, theils durch reactive Entzündung bedingt. Erstere werden begreiflicherweise besonders im Magen sich entwickeln.

Längerer Contact der corrosiven Flüssigkeit mit einer bestimmten Schleimhautpartie beeinflusst, abgesehen von den gleich zu besprechenden secundären Wirkungen, auch die Intensität des primären Verätzungsbildes. Zunächst die Tiefe der Aetzung. An Stellen, über welche, wie z. B. in den Schlingorganen, das Gift rasch hinweggleitet, ist auch die Verätzung eine oberflächlichere als an solchen, wo dasselbe durch einige Zeit verweilt, weil die ätzende Flüssigkeit im letzteren Falle in die tieferen Gewebsschichten sich imbibirt. Bei jenen Aetzgiften, welche die Eiweisskörper nur fällen, nimmt natürlich die Intensität der grauen Verätzung mit der Dauer der Einwirkung der Substanz zu bis zur Erschöpfung der Aetzkraft der letzteren; bei denjenigen, welche im Ueberschuss die ursprünglichen Eiweissfällungen wieder lösen, kann durch längere Einwirkung eine mehr weniger starke Wiederaufhellung und selbst Transparenz des Gewebes erfolgen, was namentlich bei der Oxalsäurevergiftung verhältnissmässig häufig zu geschehen scheint.

Im weiteren Verlaufe kann es durch die überschüssige Aetzflüssigkeit zu einem Zerfall der gebildeten Aetzschorfe kommen, namentlich bei Einwirkung von Schwefelsäure, welche, wie von A. Lesser[408] ganz richtig hervorgehoben wurde, weniger durch Zerfall der Gewebselemente, die in den Schorfen noch nachweisbar sind, als vielmehr durch Auflösung der Bindesubstanz erfolgt, eine Eigenschaft der (concentrirten) Schwefelsäure, die bekanntlich in der Mikroskopie schon lange zur Isolirung von Hornzellen und glatten Muskelfasern benützt wird. Dieser Zerfall kann für sich allein zum vollständigen Durchbruch der Magenwand führen, in anderen Fällen ist die Ursache des raschen Zerfalls der einzelnen geätzten Gewebsschichten die durch die Wasserentziehung bewirkte Brüchigkeit der Magenwand, die namentlich bei Einwirkung sehr concentrirter Schwefelsäure eine sehr hochgradige werden kann, in wieder anderen und vielleicht den meisten werden die necrotischen Partien einfach verdaut. Letzteres ist deshalb in der Regel möglich, weil nur ausnahmsweise die ganze Magenschleimhaut verätzt wird, sondern in der Regel grössere oder geringere Partien intact oder wenigstens minder lädirt bleiben, insbesondere die Vertiefungen zwischen den Falten und die etwa durch Mageninhalt geschützt gewesenen Stellen.[409]

Die weiteren Veränderungen, welche überschüssige Aetzgifte im Magen ausüben, hängen zunächst von der Wirkung ab, welche der betreffenden Flüssigkeit auf das Blut zukommt, und in dieser liegt die Hauptursache einestheils der Verschiedenheit des anatomischen Befundes im Magen bei verschiedenen Vergiftungen mit ätzenden Substanzen, anderseits der Grund, warum gewisse chemisch differente, ja sogar, wie z. B. die Säuren und die Aetzalkalien, einander entgegengesetzte Aetzgifte Befunde im Magen erzeugen, die wenigstens für den ersten Anblick einander ähnlich sind. In dieser Beziehung kann man zwei Hauptgruppen der Aetzgifte unterscheiden, die eine, deren Glieder das Blut einfach ohne Farbstoffentziehung coaguliren, wobei sich meist rothe oder braunrothe Gerinnsel bilden, die andere, deren Glieder mit oder ohne vorausgegangene Coagulation den Blutkörperchen den Blutfarbstoff entziehen, gewissermassen auslaugen und gleichzeitig in Hämatin in saurer, respective alkalischer, in der Regel schwarzer oder schwarzbrauner Lösung verwandeln. Zu den ersteren gehört vorzugsweise die Carbolsäure, das Sublimat, Bleizucker und der absolute Alkohol, zur zweiten Gruppe die käuflichen Mineralsäuren, von den Pflanzensäuren insbesondere die Oxalsäure und von den Alkalien insbesondere die Aetzlaugen und Ammoniak. Bei den Giften der ersten Kategorie erhält sich das primäre Verätzungsbild verhältnissmässig lange und ist, insbesondere in acuten Fällen, noch zur Zeit der Obduction deutlich ausgeprägt. Bei den Giften zweiter Kategorie gestaltet sich die Sache wesentlich anders. Da nämlich die Auslaugung des Blutes gleich nach erfolgter Verätzung beginnt, und desto rascher vorschreitet, je concentrirter die corrosive Flüssigkeit ist, und je grössere Mengen im Magen zurückbleiben, und da überdies diese Auslaugung nicht blos das durch die Corrosion ausgetretene, sondern auch das innerhalb der Gefässe der verätzten Partien zurückgebliebene Blut betrifft, so geht auch frühzeitig die ursprüngliche weissgraue Farbe der verätzten Gewebsschichten, wenn sie überhaupt vorhanden war, verloren und letztere erhalten die Farbe und das sonstige Aussehen, wie es der Imbibition derselben mit der betreffenden Hämatinlösung entspricht. Dem entsprechend erscheinen auch die verätzten Partien braun bis schwarz in verschiedenen Nuancen gefärbt, und es ist insbesondere die „wie verkohlte“ Farbe der Schorfe, der wir nach Schwefelsäure- oder Salzsäurevergiftung begegnen, wenn auch nicht ausschliesslich, so doch vorzüglich durch die Imbibition der verschorften Magenwand mit Hämatin in saurer Lösung bedingt. Hat die Hämatinlösung in Folge specifischer Wirkung der corrosiven Substanz eine besondere Farbe, so kommt diese auch in dem imbibirten Gewebe zur Geltung, was wir insbesondere häufig bei der typischen Cyankaliumvergiftung sehen, wo der Mageninhalt und die gequollene Magenwand roth- bis rothbraun gefärbt, respective imbibirt erscheinen. Von diesen Färbungen sind diejenigen zu unterscheiden, welche durch directe Färbung der Schorfe durch gewisse Gifte erzeugt werden, so die Gelbfärbung, wie sie nach Chromsäurevergiftung und, von Xanthoproteïnsäurebildung herrührend, durch concentrirte Salpetersäure veranlasst wird.

Blutveränderung. Durch Aetzgifte bewirkte Localbefunde.

Eine andere Kategorie von Veränderungen, welche secundär an den verätzten Partien eintreten, sind reactiver Natur und bestehen zunächst in reactiver Hyperämie, entzündlicher, respective ödematöser Schwellung der unter und neben den verschorften Partien gelegenen Gewebe, womit sich gewöhnlich Ecchymosenbildung verbindet. Von diesen Ecchymosen sind diejenigen wohl zu unterscheiden, welche durch directe Läsionen der Gefässe, durch Verätzung bewirkt werden, wie insbesondere die bei der Schwefelsäurevergiftung, welche bis Walnussgrösse und darüber erreichen, der Magenwand ein höckeriges Aussehen verleihen und eben ihrer Grösse wegen nur auf Läsion grösserer Gefässäste zurückgeführt werden können. Die Brüchigkeit der verätzten Partien, wahrscheinlich auch die starke Contraction des Magens in Folge des heftigen Reizes befördert das Zustandekommen solcher Rupturen. Reactive Hyperämie und Ecchymosenbildung kommen frühzeitig zu Stande, während die entzündliche Schwellung längere Zeit erfordert. Im weiteren Verlaufe kommt es zur Abstossung der necrotischen Partien, Geschwürsbildung und Vernarbung. Nicht gar selten kommt es zu phlegmonösen Entzündungen, in Folge welcher grosse Partien der Magen-, respective der Oesophagusschleimhaut, namentlich der letzteren, in Form von Fetzen oder Röhren abgestossen und ausgebrochen werden können. Noch häufiger sind croupöse Entzündungen besonders nach blos oberflächlichen Verätzungen. Insbesondere häufig haben wir sie bei Kindern, welche Laugenessenz getrunken hatten, im Rachen und am Kehlkopfeingang beobachtet. Sehr häufig übergreifen solche croupöse Entzündungen auf die Luftwege und sehr gewöhnlich sind es in beiden Fällen circumscripte (Aspirations-) Pneumonien, die meist die eigentliche Todesursache bilden. Auch Croup des Oesophagus und des Magens haben wir nach solchen Vergiftungen beobachtet, und es kann auch noch, nachdem die verätzte Schleimhaut abgestossen wurde, auf der blossliegenden Muscularis ein croupartiger Belag sich bilden.

Secundäre Aetzwirkungen.

Die zurückbleibenden Narben können noch nachträglich schwere Erscheinungen und selbst den Tod veranlassen, insbesondere durch Stricturen des Oesophagus.[410]

Eine weitere secundäre Wirkung der Aetzgifte besteht in der Transsudation derselben durch die Wände des Magens und Imbibition in die ihm anlagernden Organe. Dieselbe erfolgt meist erst postmortal, kann aber auch, wie sich Lesser durch directe Beobachtung überzeugte, schon während des Lebens eintreten. Wir werden auf dieselben bei den einzelnen Giften zurückkommen. In jenen Fällen, wo als höchster Grad der Aetzwirkung Durchbruch des Magens erfolgt, sei es noch während des Lebens oder postmortal, tritt der Mageninhalt frei in die Bauchhöhle aus und kann dort mehr weniger ausgebreitete Verätzungen, besonders an den abhängigen Stellen, bewirken.