Bezüglich der Fäulniss ist bekannt, dass mineralische Gifte derselben in dem Grade widerstehen, dass sie, wenn die Leiche selbst bis auf die Knochen verwest ist, noch nachgewiesen werden können und thatsächlich nachgewiesen wurden. Aber auch viele Alkaloide zeigen einen grossen Widerstand gegen Fäulniss. So fand Stas Morphin in allen Theilen einer Leiche, die seit 13 Monaten begraben war, und ebenso konnte A. Taylor meconsaures Morphin, welches fäulnissfähigen Substanzen zugefügt war, die dann 14 Monate dem Luftzutritt ausgesetzt blieben, wieder auffinden. Strychnin konnte Tardieu („Die Vergiftungen“, pag. 533) in den faulenden Eingeweiden eines Stieres noch nach 11 Jahren nachweisen und E. Heintz[418] bestätigt die grosse Dauerhaftigkeit des salpetersauren Strychnins, da es ihm gelang, aus einem Stücke Fleisch, in welches einige Krystalle davon gelegt wurden, das Gift noch nach 3 Jahren darzustellen. Dagegen waren Jos. Ranke, L. A. Buchner, Wislicenus und Gorup-Besanez nicht im Stande, bei mit 0·1 Grm. salpetersaurem Strychnin vergifteten Hunden das Gift nachzuweisen, wenn die Thiere 100, 130, 200 bis 300 Tage in der Erde gelegen waren. Ipsen (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VII, 1) ist der Meinung, dass das Gift einfach mit den Fäulnissflüssigkeiten aus den Objecten durch Diffusion verschwunden war, da es ihm bei Beachtung dieses Vorganges (siehe oben [pag. 636] und [644]) gelang, das Strychnin selbst nach jahrelanger Verwesung in Thier- und Kinderleichen nachzuweisen. Pellacani (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 530 und 1888, I, 479) konnte Physostigmin, Atropin, Pilocarpin und Daturin, welche er mit Blut faulen liess, noch nach 7, Picrotoxin, Veratrin, Santonin, Codein und Gurarin noch nach 4 Monaten nachweisen, nicht aber Digitalin. Severi (ibid. 1888, I, 480) konnte sogar Chloroform bei einem damit vergifteten und durch 103 Tage begrabenen Hunde noch in den Leichentheilen nachweisen. Ueber die Nachweisbarkeit der Blausäure und des Phosphors längere Zeit nach dem Tode werden wir später sprechen.

Physiologischer Versuch.

Für jene Fälle, in denen es nicht gelang, in der Leiche eine giftige Substanz chemisch nachzuweisen und dennoch der Verdacht einer stattgehabten Vergiftung besteht, empfahlen Tardieu und vor ihm schon Orfila, Magendie und Christison die Vornahme eines physiologischen Versuches an Thieren, und zwar letztere mit dem Mageninhalt als solchem, Tardieu aber mit den aus dem Mageninhalt oder aus den Leichentheilen gewonnenen Extracten. Es ist solchen Versuchen ein unterstützender Werth nicht abzustreiten, ebensowenig wie dem nicht selten vorkommenden Umstande, dass Thiere (Hühner, Hunde, Schweine etc.), die von dem von einem plötzlich erkrankten Individuum Erbrochenen oder von den betreffenden weggeschütteten Speisen genossen hatten, zu Grunde gingen. Ein solcher Werth kommt aber dem physiologischen Experimente nur dann zu, wenn die durch die Chemie aus den Organen extrahirte Substanz wenigstens einige chemische Eigenschaften zeigt, die diese als eine von aussen in den Körper hineingelangte und bekannten Giftstoffen analoge erkennen lassen, und die betreffenden Reactionen, nicht weil sie vollständig fehlen, sondern weil sie nicht ganz ausgesprochene Resultate liefern, einer Ergänzung bedürfen. So kann die durch den physiologischen Versuch constatirte, blasenziehende oder pupillenerweiternde oder die Herzaction verlangsamende oder die tetanisirende Wirkung einer Substanz jedenfalls ungemein viel dazu beitragen, um die Natur des betreffenden Giftes sicherzustellen, doch ist hierbei die verschiedene Empfindlichkeit und selbst Immunität einzelner Thiere gegen gewisse Gifte wohl zu beachten. So berechnet F. A. Falk (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1874, XX) die niedrigste letale Dosis von Strychnin auf ein Kilo Thier bei der Ringelnatter mit 23·1, beim Weissfisch mit 12·5, beim Igel mit 2·97, beim Frosch mit 2·1, beim Hahn mit 2·0, bei der Katze mit 0·75, beim Kaninchen mit 0·6 und beim Hund schon mit 0·45 Mgrm. Besonders empfindlich gegen Strychnin sind junge weisse Mäuse, die nach Falk (ibidem. XLI, 345) noch nach 0·002 Strychninnitrat das charakteristische Muskelschwirren zeigen. Tauben sind gegen Solanin sehr empfindlich, während sie gegen Opium, Morphium und Atropin immun sich zeigen (Th. Husemann, Arch. f. experim. Path. IV, 313). Igel, sowie Hühner und Frösche fressen Canthariden ohne Schaden, ebenso Drosseln und Amseln Belladonnabeeren und Kaninchen Belladonna- und Tabakblätter, wobei zu bemerken ist, dass der Genuss des Fleisches solcher Thiere den Menschen vergiften kann.[419] Anderseits sind Fische gegen Pikrotoxin in so hohem Grade empfindlich, dass nach der Angabe Depaire’s ein Fisch von 200 Grm. Gewicht, den man in ein Gefäss mit 2 Liter Wasser gibt, welches nur 0·01 Pikrotoxin enthält, sich sofort auf den Rücken legt und stirbt (Roth und Lex, Militärgesundheitspflege, II, 681), ebenso Hühner gegen Blausäure, da wir diese schon nach dem Genusse einiger Pfirsichkerne verenden sahen. Rossbach („Ueber die feinsten Giftproben.“ Berliner klin. Wochenschr. 1880, pag. 509) findet, dass Infusorien ungemein empfindlich gegen Pflanzengifte reagiren und verspricht sich viel von der „Infusorienreaction“ für den physiologischen Nachweis der Alkaloidvergiftung[420], da z. B. bei Atropin Verdünnungen von 1 : 1000, bei Strychnin schon solche von 1 : 15.000 auf Infusorien giftig wirken. Andererseits wirken aber für den Menschen ungiftige Alkaloide, z. B., wie schon Binz nachwies, das Chinin in gleicher Weise toxisch auf die genannten Organismen und Langfeldt-Sommerfeldt (Virchow’s Jahrb. 1880, I, 604) constatirte, dass auch Citronensäure in einer Verdünnung von 1 : 2000 Infusionsthiere binnen 2 Minuten tödtet.

Ptomaine.

Was jedoch die Verwerthung des physiologischen Versuches mit aus Leichentheilen gewonnenen und nicht näher chemisch bestimmbaren Extracten anbelangt, so muss gegenüber diesen nur die grösste Vorsicht angerathen werden, da die von Lussana, Moriggia und Bastini[421] angestellten Versuche ergeben haben, dass die aus frischen, noch mehr aber aus faulen Leichen mit Wasser, Alkohol und Amylalkohol (nicht aber mit Aether) gewonnenen Extracte an und für sich giftige Eigenschaften zeigen und Thiere zu tödten vermögen, und da weitere von Bangnatelli und C. Lombroso[422] gemachte Untersuchungen, welche ergaben, dass aus verdorbenem Mais sich mit Alkohol eine Substanz ausziehen lasse, welcher theils strychninartige, theils narcotische Eigenschaften zukommen, darauf hinweisen, dass sich bei den verschiedenen, durch Fäulniss und Verderbniss veranlassten Zersetzungen organischer Substanzen Körper zu bilden vermögen, die sich extrahiren lassen und giftige Eigenschaften zeigen können, womit auch die Untersuchungen von W. Zuelzer (Arch. f. experim. Path. VIII, 133) übereinstimmen, ebenso jene von Selmi über die von ihm „Ptomaine“ genannten Fäulnissalkaloide (Rivista sperim. di med. leg. Ann. IV, 777). Durch Arbeiten von Brouardel und Boutmy, Nencki, Gramm, Gautier, Brieger, Bocklisch u. A. wurde eine Reihe solcher Alkaloide isolirt, zugleich aber dargethan, dass nur verhältnissmässig wenige derselben giftig sind (Toxine) und diese mit Pflanzenalkaloiden nicht leicht verwechselt werden können, ausgenommen mit Muscarin und gewissen, der Pyridin- und Hydropyridinreihe angehörigen Alkaloiden, die auch als Ptomaine vorkommen können. Neuere Publicationen über die Bedeutung der Ptomaine für die gerichtliche Medicin von Wolff und Kratter s. Virchow’s Jahresb. 1890, I, 500. Ipsen (Tagbl. d. Wiener Naturforscherversamml., pag. 397) hat in mit Strychnin versetzten Culturen von Tetanusbacillen und anderer pathogener Bacterien, sowie in mit Tetanusgift und Strychnin vergifteten Thieren letzteres ohne weiteres nachweisen können.

4. Die Umstände des Falles.

Es gehören hierher alle die Umstände, die eben den Verdacht erweckt haben, dass eine Vergiftung vorliege und Veranlassung gaben, dass die gerichtliche Untersuchung eingeleitet worden ist. Diese Umstände sind allerdings häufig derart, dass sie auch der Laie zu beurtheilen und zu würdigen vermag, doch hat sie auch der Arzt zu prüfen und für die Begutachtung des Falles zu verwerthen. In der Regel ist es schon das Unerwartete oder gar Plötzliche des Todes, was auffällt, doch ist in dieser Beziehung zu bemerken, dass auch scheinbar kräftige und gesunde Individuen plötzlich und rasch eines natürlichen Todes sterben können, und dass andererseits Morde und Selbstmorde durch Gift keineswegs immer an und von ganz gesunden und rüstigen Leuten, sondern auch an und von alten gebrechlichen oder anderweitig kranken verübt werden. Dass die Krankheitserscheinungen, die durch Gifte hervorgerufen werden, auch durch natürliche Krankheiten erzeugt werden können, ist bereits erörtert worden, und dies ist umso wichtiger, wenn nach dem Tode des Individuums keine Section gemacht und die Exhumation vorgenommen wurde, nachdem die pathologisch-anatomische Untersuchung wegen vorgerückter Fäulniss oder Verwesung kein Resultat mehr zu geben, also eine natürliche Todesart nicht mehr auszuschliessen vermochte. Der Umstand, dass Jemand kurz nach einer Mahlzeit u. dergl. plötzlich starb, beweist für sich allein eine Vergiftung nicht, da der natürliche Tod in der Verdauung durch Herzlähmung, Apoplexie etc. ungemein häufig vorkommt und der vermehrten Peristaltik wegen auch Incarcerationen, Perforationen von Geschwüren u. dergl. leichter als sonst geschehen können. Wichtiger wäre es, wenn nachgewiesen werden könnte, dass die erfahrungsgemäss nach Vergiftungen auftretenden Erscheinungen in mehr weniger langen Intervallen auftraten, und dass diese Verschlimmerungen des Zustandes immer zusammenfielen mit der Darreichung bestimmter Speisen oder Getränke, oder Medicamente, oder wenn die Speise oder das Getränk, nach dessen Genusse Jemand erkrankte, solche Erscheinungen darbot, dass aus diesen schon auf die Anwesenheit einer fremdartigen Substanz geschlossen werden musste, so einen auffallend bitteren oder brennenden Geschmack oder den Geruch nach Zündhölzchen zeigte, oder wenn ein Leuchten im Dunkeln[423], oder das Vorhandensein harter, zwischen den Zähnen knirschender Körnchen beobachtet worden wäre u. dergl. Ebenso wichtig wäre die Constatirung der Thatsache, dass Thiere, die von dem Erbrochenen oder Weggeworfenen gefressen hatten, erkrankten oder zu Grunde gingen. Auch die Thatsache, dass Gift in den angeblich genossenen Speisen oder Getränken, oder auch blos im Besitze des Verstorbenen selbst oder Anderer gefunden wurde, wäre in Erwägung zu ziehen, doch ist es klar, dass der Verwerthung solcher Umstände gewisse Grenzen gesetzt sind, die der Gerichtsarzt nicht überschreiten darf, wenn er nicht in die Rolle eines Untersuchungsrichters oder Anklägers oder in die eines Geschworenen fallen will.

Eigene oder fremde Schuld?

Die Erwägung der genannten Umstände muss auch herangezogen werden behufs Entscheidung der Frage, ob eine Vergiftung zufällig oder in selbstmörderischer Absicht oder durch fremde Einwirkung zu Stande gekommen sei und es ist natürlich, dass in den meisten Vergiftungsfällen einzig und allein die äusseren Umstände im Stande sind, diese Frage zu lösen. Es ist begreiflich, dass zu Giftmorden vorzugsweise nur solche Gifte benützt werden, die heimlich beigebracht werden können, so dass, wenn eine Vergiftung mit einem Gifte vorliegt, welches, wie z. B. die ätzenden Säuren, schon auf den Lippen und auf der Zunge heftiges Brennen veranlasst, schon dieser Umstand den Selbstmord wahrscheinlicher macht als eine zufällige Vergiftung oder gar einen Giftmord; doch können solche Gifte Kindern und anderen hilflosen Personen[424] gewaltsam beigebracht werden und auch das zufällige Verschlucken ist nicht ausgeschlossen, kommt sogar bei einzelnen ätzenden Substanzen, wie z. B. bei der sogenannten Laugenessenz, häufig vor und ist sowohl von uns, als von Anderen selbst bei Schwefelsäure und Salzsäure beobachtet worden. Auch der Phosphor verleiht, wenn er Speisen oder Getränken beigemengt wird, diesen so auffallende Eigenschaften, dass man kaum glauben sollte, dass damit Giftmorde geschehen könnten; trotzdem sind solche wiederholt vorgekommen und wurden auch von uns beobachtet, vorzugsweise bei Kindern und solchen Leuten, die sich über den schlechten Geschmack einer Speise hinwegzusetzen vermögen oder wegen Hungers hinwegsetzen müssen. Auch kann Geschmack und Geruch durch das Vehikel verdeckt gewesen sein. Bei gewissen Alkaloiden, insbesondere bei Strychnin, ist es die enorme Bitterkeit, die auffällt. Dessen ungeachtet sind zahlreiche solche Giftmorde bekannt, und es ist klar, dass solche Stoffe, wenn auch nicht gut in Nahrungsmitteln und Getränken, so doch sehr leicht in Medicamenten oder als Medicamente heimlich beigebracht werden können.

Mitunter ist es die grosse Menge des in der Leiche gefundenen Giftes, in anderen Fällen wieder der grobkörnige Zustand desselben, der für den Selbstmord spricht. So fanden wir in einem Falle von Arsenikvergiftung ausser einer Unzahl sandkorngrosser Arsenikstücke auch solche von Erbsen- bis Bohnengrösse; ebenso in einem zweiten, deren Gewicht 16·802 und mit dem im Erbrochenen gefundenen 91·878 Grm. (!) betrug, ausserdem in einem dritten noch einen zuckererbsengrossen Kieselstein, ferner bei einem Apotheker, der sich mit Strych. pur. vergiftet hatte, zahlreiche Krystalle davon, nicht blos im Magen, sondern auch im Munde, namentlich zwischen den Zähnen, durch welche Befunde in allen vier Fällen der Selbstmord ausser Zweifel gestellt wurde. Ebenso ist, wenn giftige Pflanzentheile, wie Beeren, Blätter, Zweige etc., im Magen gefunden werden, nicht leicht an Giftmord zu denken, wohl aber an zufällige Vergiftung oder unter Umständen an eine solche, die durch einen Fruchtabtreibungsversuch veranlasst worden ist.