Bleizucker.
Von den Bleisalzen ist besonders das essigsaure Bleioxyd, der Bleizucker (Plumbum aceticum, Saccharum saturni) zu erwähnen, da sich dieser vorzugsweise zu acuten Vergiftungen eignet. Im Jahre 1862 ist in Köln eine absichtliche letale Vergiftung zweier Personen durch wiederholt beigebrachten Bleizucker vorgekommen. Zur Erzeugung acuter letaler Vergiftungen scheinen grössere Dosen des Salzes nöthig zu sein, wenigstens sind nach Husemann Fälle vorgekommen, in denen 1–2 Unzen Bleizucker ohne tödtlichen Ausgang genommen wurden und es ist bekannt, dass als Medicament grosse Dosen (10–60 Gran täglich) gegeben und vertragen werden. Die Bleipräparate werden nur schwer und langsam aus dem Körper ausgeschieden; fortgesetzte, selbst kleinere Dosen sind daher im Stande, schliesslich Vergiftungserscheinungen zu bewirken. Von den Kupfersalzen haben namentlich der Kupfervitriol (schwefelsaures Kupferoxyd) und der Grünspan (essigsaures Kupferoxyd) vielfach zu ökonomischen Vergiftungen Veranlassung gegeben. Selbstmorde damit sind in Frankreich häufig, bei uns ungemein selten. Ebenso verhält es sich mit den Giftmorden. Nach Tardieu (l. c. 290) steht in der Verbrecherstatistik Frankreichs Kupfer gleich hinter Arsen und Phosphor, und es wurden allein in den Jahren 1851–1862 110 criminelle Vergiftungen gezählt, was bei der bekannten blauen oder grünen Farbe der Kupfersalze und dem intensiven Kupfergeschmack derselben immerhin auffällt. Kupfervitriol kann schon in Dosen von 60 Cgrm. angefangen Vergiftungserscheinungen hervorrufen, Grünspan in Dosen von 2–3 Grm. bedenkliche Zufälle und selbst den Tod. Die Vergiftungserscheinungen treten sehr rasch auf. Es werden grüne oder blaue Massen erbrochen. Heftige Kolik und andauernder Kupfergeschmack, kleiner Puls, Kopfschmerz, Schwindel, Convulsionen, Icterus werden als Symptome angegeben. Der Sectionsbefund ist nicht constant. In der Regel findet sich blos Injection, Ecchymosirung und Schwellung der Magenschleimhaut; in einzelnen Fällen wurden Ulcerationen und Verschorfungen beobachtet. Sind noch Kupfersalze im Magen- und Darminhalt vorhanden, so färbt sich derselbe nach Zusatz von Ammoniak blau, auch belegt sich, wenn eine blanke Messerklinge oder dergleichen in die angesäuerten Massen gebracht wird, dieselbe in kurzer Zeit mit einer dünnen Kupferschichte.
Vergiftung durch chlorsaures Kali.
Das so häufig, insbesondere bei Hals- und Blasenleiden, angewendete und allgemein als unschädlich angesehene Kali chloricum hat sich in den letzten Jahren als eine in grösseren Dosen entschieden giftige Substanz erwiesen. Hofmeier (Deutsche med. Wochenschr. 1880, Nr. 38) konnte schon 35 solche Vergiftungsfälle aus der Literatur und eigenen Erfahrung zusammenstellen, und seitdem wird jedes Jahr über weitere, meist medicinale und nur ausnahmsweise zufällige (Verwechslung mit Bittersalz, Karlsbader Salz etc.) derartige Vergiftungen berichtet. Wir selbst haben zwei obducirt, von denen der eine durch E. Zillner (Wiener med. Wochenschr. 1882, Nr. 45) publicirt wurde. Auch zwei Selbstmorde mit chlorsaurem Kali sind schon vorgekommen (Schuchardt, Deutsche med. Wochenschr. 1888, Nr. 41) und in einem von Lacassagne mitgetheilten Falle wurde dasselbe als Fruchtabtreibungsmittel benützt. Bei Erwachsenen können schon Gaben von 15 bis 20 Grm. schwere Erscheinungen und den Tod bewirken; in unserem Falle war letzterer sogar schon nach 11·75 Grm. eingetreten. Kinder sind noch empfindlicher und es wurde letaler Ausgang schon nach 10, in einem Falle (bei einem einjährigen Kinde, Hall) schon nach 4·37 Grm. beobachtet. Jacobi (Virchow’s Jahrb. 1879, I, 411) fordert daher, dass Kindern unter 3 Jahren nie mehr als 2·0, Säuglingen 1·25 und Erwachsenen höchstens 8·0 Grm. pro die verabreicht werden sollen! Als Einzelngabe wird 0·5 bis 1·0 empfohlen.
Die Ursache der Giftigkeit des Kali chloricum liegt in der Zersetzung des Blutes, welche dasselbe bewirkt. Letzteres wird, wie zuerst Marchand (Virchow’s Archiv. 1877, Bd. 77, pag. 455) nachwies, wie man dies auch ausserhalb des Körpers nach Zusatz von Kali chloricum sehen kann, nach kurzer Zeit gallertig und braun, indem unter Ausscheidung von Globulin das Hämoglobin in Methämoglobin umgewandelt wird. Gleichzeitig findet eine Zerklüftung und ein Zerfall der rothen Blutkörperchen statt. Durch diese Veränderung des Blutes, welche nach v. Mering’s Untersuchungen (Berlin 1884, Monographie) auf einer Reduction des chlorsauren Kali zu Chlorkalium durch Oxyhämoglobin und Oxydation des letzteren zu Methämoglobin beruht[430], kommt es einerseits zu respiratorischen Störungen, anderseits zu Embolien, Hämaturie und Albuminurie, Icterus u. s. w. In einzelnen Fällen ist der Verlauf ein sehr acuter. So wurde in einem unserer Fälle der 31jährige, kräftige Mann, nachdem er sich einer Tonsillitis wegen durch fast 3 Tage mit Kali chloricum gegurgelt und dieses offenbar auch geschluckt hatte, plötzlich von Convulsionen befallen, die wie epileptische ausgesehen haben sollen, und starb bald nach Ankunft des Arztes. In anderen Fällen tritt violette, fleckige, später icterische Hautfärbung ein, gastrische Erscheinungen, Hämaturie und Albuminurie, der Harn enthält bräunliche, aus zerfallenem Blute bestehende Cylinder und Schollen.
Den wichtigsten Sectionsbefund bildet, wie sich sowohl bei den von Marchand vergifteten Thieren, als auch bei den von uns und von Lesser (Liman’s Handb. 7. Aufl., II, 559) obducirten menschlichen Leichen ergab, in acuten Fällen die eigenthümliche, durch die Methämoglobinbildung bedungene Verfärbung des Blutes, die je nach der Intensität der Blutzersetzung und je nach der Dicke der Schichte, als eine chocoladebraune, tabaksaft- bis kaffeesatzfärbige erscheinen kann. Diese Verfärbung des Blutes bedingt ein eigenthümlich graues Aussehen der ganzen Leiche, insbesondere graue oder grauviolette Todtenflecke, und eine entsprechende, meist höchst auffällige Verfärbung sämmtlicher innerer Organe, die theils grau, theils braun injicirt erscheinen. Insbesondere war bei dem von uns obducirten Mann das Gehirn wie mit Chocolade injicirt und sogar beide Substanzen der Knochen, sowie die Gelenksknorpel auffällig grau verfärbt. In minder acuten Fällen, zu welchen der zweite unserer Fälle, der ein Kind betraf, gehörte, finden sich charakteristische Infarctirungen der Harncanälchen mit braunen Blutgerinnseln, die insbesondere den Pyramiden ein braungestreiftes Aussehen geben, und Icterus, der schon am zweiten Tage vorhanden sein kann. In einzelnen Fällen starben die Kranken erst nach mehreren, sogar 14–15 Tagen (Hofmeier, Wegscheider). Die Veränderungen in den Nieren und der Icterus waren dann besonders hochgradig, und es war auch stets ein Milztumor vorhanden, der sich überhaupt frühzeitig zu entwickeln scheint. Das Blut zeigt in der Regel den Methämoglobinstreif. Die Zerklüftung und der Zerfall der Blutkörperchen scheint weniger mit der Schwere der Vergiftung als mit der Dauer des Verlaufes proportional zu sein.
In gleicher Weise wie das chlorsaure Kali wirkt auch das chlorsaure Natron (Marchand).
Der chemische Nachweis des Giftes gelingt nur in frischen Fällen. In dem ersten unserer Fälle wurde es durch Professor Ludwig und Nowak im Mageninhalt und im Harn, nicht aber im Blute nachgewiesen, im zweiten nur im Magen. In diesem Falle hatte der 2¾ Jahre alte Knabe innerhalb 2 Tagen wegen Halsentzündung 4 Flaschen von 5·0 Kali chlor. auf 120 Aq. verbraucht (stündlich 1 Kaffeelöffel). Am 3. Tage constatirte der Arzt grosse Schwäche, Cyanose des Gesichtes, livide Flecken in der Kreuzbeingegend, braunschwarzen, trüben, stark eiweisshaltigen Harn, am 4. spärliche Harnabsonderung, theerartige Stühle; am 5. Harnabsonderung ganz sistirt, Tod unter Convulsionen. Kein Icterus.