Was die Chloroformeinathmungen betrifft, so ist es aus der alltäglichen Erfahrung bekannt, dass, wenn correct vorgegangen wird, Individuen stundenlang ohne Schaden in der Narcose erhalten werden können. Andererseits sind die Fälle, in denen während der zu chirurgischen Zwecken eingeleiteten Chloroformnarcose schon nach wenigen Athemzügen der Tod eintrat, in beträchtlicher, allerdings aber gegenüber der Unmasse der gelungenen Narcosen verschwindend kleiner Zahl (nach Richardson kommt 1 Todesfall auf 3500 Narcosen) vorgekommen. Der Tod erfolgte fast in allen Fällen im Stadium der Excitation in Folge plötzlichen Aufhörens der Respirationsbewegungen und des Herzschlages, seltener unter Dyspnoe. Der Stillstand der Respiration wird auf reflectorische Lähmung des Respirationscentrums in der Medulla oblongata, der Stillstand des Herzens von Einzelnen auf reflectorische Reizung des Vaguskerns, von Anderen auf Lähmung der im Herzen selbst befindlichen motorischen Ganglien zurückgeführt. In der Mehrzahl der Fälle scheinen individuelle krankhafte Zustände (Herzkrankheiten) oder eine anormale Reaction des Individuums gegen Chloroform die Ursache eines so unglücklichen Ausfallens der Narcose zu sein[448], in einzelnen mag allzu plötzliche oder ungeschickte Anwendung des Chloroforms die Schuld getragen haben, namentlich vielleicht der Umstand, dass für genügenden Luftzutritt nicht genug Sorge getragen wurde.

Leichenbefund nach Chloroformvergiftung.

Die Befunde an der Leiche sind in den Fällen, in welchen der Tod durch Inhalation von Chloroform erfolgte, in der Regel ganz negativ. Im Allgemeinen finden sich die Zeichen des acuten Erstickungstodes. Von Chloroformgeruch ist meist nichts zu bemerken. Doch lässt sich Chloroform mitunter noch chemisch nachweisen, wie dies aus dem Blute der oben erwähnten Frau gelang, die sich durch Vorbinden eines mit Chloroform getränkten Schwammes getödtet hatte. Wurde Chloroform geschluckt, so kann sich dieses noch im Magen durch den Geruch kundgeben. Bei dem blinden Mädchen, das etwa 40 Grm. Chloroform getrunken hatte, fanden wir fast die ganze Menge noch im Magen, als eine schwere, durch Galle grün gefärbte Schichte im Magengrunde. In diesem Falle war das Epithel des Rachens, des Kehlkopfeinganges und des Oesophagus missfärbig, theils abgängig, theils erweicht und leicht abstreifbar. Die Schleimhaut des Magengrundes an einer zweihandflächengrossen Stelle in einen mürben, grauen, bis in die tieferen Schichten der Schleimhaut dringenden Schorf verwandelt, die übrige Schleimhaut getrübt ohne Ecchymosen mit einer dicken Lage zu einer grauen Sulze geronnenen Schleims belegt, ebenso die Schleimhaut des Duodenums. Eine Verätzung der betreffenden Schleimhäute war hier unverkennbar und dieselbe ist auch bei der grossen Menge des geschluckten Chloroforms und bei dem Umstande, dass letzteres schon auf den Lippen heftig brennt, begreiflich. Auch haben wir gefunden, dass die Oberfläche von Organen durch Chloroform thatsächlich getrübt und grau verfärbt wird, womit sich die Angaben, dass Chloroform die Eiweisskörper nicht wesentlich verändert, nicht im Einklang befinden. Ob das Chloroform im vorliegenden Falle vielleicht salzsäurehaltig gewesen war, liess sich nicht eruiren, doch kann nicht angenommen werden, dass so grosse Mengen von Salzsäure darin gewesen wären, dass von diesen allein die Aetzwirkung ausgegangen ist. Auch Mygge (Virchow’s Jahrb. 1881, I, 424) fand bei einem Potator, der 40 Grm. Chloroform verschluckt hatte und nach 5 Tagen an Pneumonie starb, ausgebreitete Ulcerationen im Magen und im Jejunum; ebenso Reuss (ibid. 1880, I, 456) bei einer Frau, die 27 Stunden, nachdem sie 50 bis 60 Grm. Chloroform in selbstmörderischer Absicht verschluckt hatte, gestorben war.

Das Blut ist in jenen Fällen, in denen der Tod plötzlich erfolgt, dunkelflüssig, wenn aber demselben eine längere Agonie vorausging, im Herzen und den grossen Gefässen locker geronnen, zeigt aber sonst kein von der Norm abweichendes Verhalten. Die Fäulniss scheint nach Chloroformvergiftung rasch einzutreten und davon rührt auch die Schlaffheit des Herzens her, sowie die Gasblasen im Blute, die von älteren Beobachtern als pathognomonisch für die Chloroformvergiftung angegeben wurden.

Tödtliche Nachwirkung von Chloroform und Bromäthyl.

Die schon von Casper, Langenbeck u. A. hervorgehobene Möglichkeit einer längeren, insbesondere auch tödtlichen Nachwirkung von Chloroforminhalationen und nach Ablauf der Narcose ist von Ungar (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1887, XLVII, Heft 1) und Strassmann (Virchow’s Arch. 1889, Bd. 115) experimentell an Hunden geprüft und bestätigt worden. Die Ursache derselben sind parenchymatöse Degenerationen, insbesondere der Leber und des Herzens. Auch Ostertag (Virchow’s Arch. CXVIII), sowie Thiem und Fischer (Deutsche Med.-Ztg. 1889, Nr. 96) haben solche Beobachtungen mitgetheilt und Kast und Mester (Zeitschr. f. klin. Med. XVIII, 469) experimentell andauernde Steigerung des Eiweisszerfalles nachgewiesen und die an 100 Chloroformirten vorgenommenen Untersuchungen von Friedländer (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII, Suppl. 94) haben ergeben, dass unter 60 Fällen, deren Harn vor der Narcose vollständig normal war, 36 nach der Narcose eine kurze Zeit andauernde Albuminurie nachwiesen, von 47 Fällen aber, die früher bereits Eiweiss im Harn zeigten, nach der Narcose 22 keine Veränderung, 9 eine leichte Steigerung und 7 eine Verminderung des Eiweisses ergaben. — Drei Fälle von tödtlicher Nachwirkung der Bromäthylnarcose wurden, wie Mittenzweig (Zeitschr. f. Medicinalb. 1890, pag. 40) vorläufig mittheilt, kurz hintereinander in Berlin beobachtet. Die Narcose war nicht tief, die Dosis nicht allzugross (ca. 20 Grm.). Die Patienten erwachten ohne erhebliche Beschwerden, fühlten sich erst zu Hause schwach und unwohl, wurden schwindlich, schliesslich bewusstlos und starben nach circa 30 Stunden. In einem von Kollmar (Therapeut. Monatsh. 1889, 11) berichteten Falle war irrthümlich statt Aethylum bromatum das ausserordentlich giftige Aethylenum bromatum angewendet worden. Ueber eine grosse Zahl von Bromäthylnarcosen berichten Gleich (Wiener klin. Wochenschrift, 1891, Nr. 53) und R. v. Baracz (ibidem 1892, Nr. 26) in günstigster Weise; schon wenige Monate darauf war aber Gleich in der Lage, einen Todesfall mitzutheilen, der während einer solchen Narcose bei einem an Anthrax operirten Kranken vorkam und bei dem die von uns vorgenommene Obduction Bromäthylgeruch und parenchymatöse Degeneration des Herzens ergab (ibidem 1892, Nr. 11). Wir sind der Meinung, dass in den meisten Fällen von Tod in der Narcose derselbe nicht in Folge einer specifischen Wirkung des Narcoticums, sondern nur in Folge des durch die Narcose gesetzten Eingriffes in toto, wozu auch die Aufregung und Angst des Patienten gehört, eintritt und dass dieser Eingriff nur eine der vielen Gelegenheitsursachen bildet, welche bei zur Herzlähmung disponirten Individuen zu dieser führt. Deshalb wird es wahrscheinlich nie eine Form der Narcose, respective ein Narcoticum geben, welches als ein unter allen Umständen harmloses wird bezeichnet werden können. Thatsächlich gibt es fast kein Inhalationsanästheticum, bei welchem nicht derartige Unglücksfälle vorgekommen wären und auch bei dem neuesten, dem Pental, sind solche bereits vorgekommen.

Vergiftung durch Chloralhydrat.

Das jetzt so häufig zur Anwendung gelangende Chloralhydrat (Maximaldose nach Falck 4·0 pro dosi und 8·0 pro die) hat bereits wiederholt zu (medicinalen) Vergiftungen Veranlassung gegeben[449]; auch wir hatten Gelegenheit, eine Geisteskranke zu obduciren, welche, nachdem sie etwa 5 Grm. auf einmal verschluckt hatte, soporös wurde und in einigen Stunden starb. Der Chloralgeruch war im Magen deutlich und das Chloral wurde auch chemisch nachgewiesen. (Destillation des Mageninhaltes mit Kalilauge gab Chloroform). Die Magenschleimhaut war etwas stärker injicirt, namentlich im Fundus, zeigte jedoch weiter keine Veränderungen. Sonstiger Befund negativ.

Von den neuen Schlafmitteln ist das Sulfonal zu erwähnen, welches bis zur Maximaldose von 5 Grm. gegeben wird und ähnliche Wirkungen wie Chloral erzeugt. Schwere Betäubungen wurden schon nach „mässigen“ Dosen von 1–3 Grm. beobachtet. Nach grösseren Dosen oder nach längerem Gebrauch wird der Harn bluthältig (Hämatoporphyrin).

Vergiftung durch Alkohol.