Ein Stückchen der Lungenoberfläche eines neugeborenen Kindes nach erfolgter Luftathmung bei Loupenvergrösserung. Gleichmässig mit Luft gefüllte, als „Perlbläschen“ sich präsentirende Alveolen.

Die diagnostisch wichtigste Veränderung der Lungen durch erfolgtes Luftathmen ist die Verminderung des specifischen Gewichtes, und diese Thatsache bildet die Grundlage der Lungenschwimmprobe oder hydrostatischen Lungenprobe, deren Vornahme, sowie der dabei zu beobachtende Vorgang sowohl in der österr. Vorschrift für die gerichtliche Todtenbeschau (§. 129 bis 131), als im preussischen Regulativ (§. 24) besonders vorgeschrieben ist.

Lungenschwimmprobe.

Es wird angegeben, dass der Physikus Rayger in Pressburg 1670 der Erste war, welcher den Vorschlag machte, behufs Entscheidung der Frage, ob ein Kind lebend oder todt geboren wurde, die Lungen desselben auf ihre Schwimmfähigkeit zu prüfen, dass jedoch erst 1681 Schreyer im sächsischen Städtchen Zeitz diesen Vorschlag zum erstenmale bei der gerichtlichen Obduction eines Neugeborenen zur Ausführung brachte, aber erst 1683 durch einen Bericht über diese Obduction in die Literatur einführte.[473] Es ist jedoch zweifellos schon Galen die Veränderung des specifischen Gewichtes bekannt gewesen, da er die Veränderungen, welche die Lungen durch die erste Athmung erfahren, kurz und treffend mit den Worten bezeichnet: Substantia pulmonum (per respirationem) ex rubra, gravi ac densa in albam, levem et raram transfertur. Auch Bartholin (1663, Mende, l. c. I, 176) gab schon als bekannte Thatsache an, dass Lungen, die nicht geathmet haben, im Wasser untersinken, solche aber, die geathmet haben, schwimmen.

Die Vornahme der Lungenschwimmprobe geschieht nach der österreichischen Vorschrift in der Weise, dass man, nachdem der Stand des Zwerchfells erhoben, der Thorax eröffnet, die Ausdehnung der Lungen und ihr Lageverhältniss im Thorax constatirt wurde, erstens die Lungen sammt dem Herzen und der Thymus aus der Brusthöhle herausnimmt, das Verhalten ihrer Oberfläche, sowie der Bänder und der Consistenz beschreibt und hierauf alle genannten Organe in ungetrennter Verbindung in ein hinreichend tiefes, mit reinem kalten Wasser gefülltes Gefäss bringt und auf ihre Schwimmfähigkeit prüft, dann zweitens das Herz und die Thymus abtrennt und mit jeder einzelnen Lunge die Schwimmprobe vornimmt, wobei man nicht unterlassen darf, früher die Bronchien des Hylus auf ihren etwaigen Inhalt zu untersuchen. Hierauf wird drittens jede einzelne Lunge kunstgerecht eingeschnitten und untersucht und, nachdem alle Verhältnisse zu Protokoll gebracht wurden, in Stücke zerschnitten und gesehen, ob alle über dem Wasser sich erhalten, oder ob einzelne, und welche zu Boden sinken, oder ein Bestreben zum Sinken zeigen.

Oesterreichische und preussische Vorschrift.

Das preussische Regulativ bestimmt über diesen Vorgang Folgendes:

§. 24. Ist anzunehmen, dass das Kind nach der 30. Woche geboren worden, so muss untersucht werden, ob es in oder nach der Geburt geathmet hat. Es ist deshalb die Athemprobe anzustellen und zu diesem Zwecke in nachstehender Reihenfolge vorzugehen:

a) Schon nach Oeffnung der Bauchhöhle ist der Stand des Zwerchfelles in Bezug auf die entsprechende Rippe zu ermitteln, weshalb bei Neugeborenen überall die Bauchhöhle zuerst und für sich und dann erst die Brust- und Kopfhöhle zu öffnen sind.

b) Vor Oeffnung der Brusthöhle ist die Luftröhre oberhalb des Brustbeins einfach zu unterbinden.