Diese Veränderungen der Zähne durch Flammenhitze sind für die Agnoscirung von begreiflicher Wichtigkeit. Einestheils weil die durch die Calcination noch während der Einwirkung des Feuers oder nachträglich bewirkte Abbröcklung der Zähne für einen anderweitigen, insbesondere durch Caries bedingten Defect gehalten werden kann, ferner wegen der erwähnten schwarzen Verfärbung der Zahnkronen, namentlich an ihren oberen Partien, die für jene Verfärbung genommen werden kann, die bekanntlich so häufig an den sogenannten „schwarzen Zähnen“ beobachtet wird. Ebenso ist aber umgekehrt eine Erschwerung der Agnoscirung dadurch möglich, wenn früher thatsächlich „schwarz“ gewesene Zähne durch Calcination weiss geworden sind, da ja der schwarze Belag solcher Zähne von organischen, also veraschungsfähigen Substanzen, oder von mit diesen stark verunreinigtem Zahnsteine herrührt. Versuche, die wir in dieser Richtung angestellt, haben diese Vermuthung bestätigt.[542]
An die Besprechung des Gesichtes und seiner Theile wollen wir noch die Bemerkung anschliessen, dass in solchen Fällen, wo wegen hochgradiger Fäulniss und dadurch bewirkter Missfärbung und Aufdunsung des Gesichtes letzteres so stark entstellt ist. dass die Agnoscirung schwierig und eine eventuelle photographische Aufnahme zwecklos wird, eine Reconstruction des ursprünglichen Aussehens des Gesichtes bis zu einem gewissen Grade möglich ist.
Solche Versuche haben zuerst Tourdes und Wilhelmi in Strassburg („Gerichtsärztlicher Erfundbericht und Gutachten, das Auffinden einer unbekannten Frau in einer Kiste auf der Eisenbahnstation Engersheim betreffend“. Henke’s Zeitschr. für Staatsarzneikunde. 1845, pag. 388) und später Richardson (Med. Times and Gaz. 1863, pag. 672) an einer aus der Themse herausgefischten Leiche angestellt, indem sie sowohl äusserlich als mittelst Injection theils coagulirende, theils bleichende Flüssigkeiten einwirken liessen.
Reconstruction des Gesichtes.
Wir selbst haben wiederholt derartige Reconstructionsversuche vorgenommen, insbesondere zuerst in einem bereits 1876 publicirten Falle, der eine aus der Donau gezogene, gigantisch aufgetriebene Leiche betraf, bei welcher es wichtig war, zu entscheiden, ob dieselbe, wie sich thatsächlich herausstellte, einem bestimmten, wegen Mordversuches verfolgten Manne angehöre oder nicht. Da wir schon früher gefunden hatten, dass der grüne Farbstoff und seine Modification, welcher der bekannten faulgrünen Verfärbung der Haut zu Grunde liegt und hauptsächlich die Entstellung bedingt, im Wasser löslich ist, so verfuhren wir zunächst einfach in der Art, dass wir den in gewöhnlicher Weise geöffneten, abgeschnittenen Kopf, nachdem wir das Gehirn entfernt und in der Hinterhaupts- und Seitengegend des Kopfes einige tiefe Einschnitte gemacht hatten, in fliessendes Hochquellenwasser legten, um denselben auszuwässern. Nach 12 Stunden war durch diese einfache Procedur die grüne Verfärbung der Gesichtshaut zum grössten Theile verschwunden oder wenigstens stark abgeblasst, und auch die emphysematische Schwellung war bedeutend zurückgegangen. Hierauf wurde das Schädeldach wieder aufgesetzt, die Kopfhaut zugenäht und nun der ganze Kopf in concentrirte alkoholische Sublimatlösung eingelegt, in welcher nach weiteren 12 Stunden die grüne Färbung und das Fäulnissemphysem vollkommen zurückgingen, so dass schliesslich das Gesicht die normalen Formverhältnisse und jenes Aussehen bot, wie wir es bei einbalsamirten frischen Leichen beobachten.
Dieses Verfahren haben wir mit gleich günstigem Erfolge in zwei anderen Fällen angewandt, würden jedoch in weiteren Fällen statt Sublimat Chlorzink nehmen, da dieses bei gleichem sonstigen Effecte die Hände nicht angreift und insbesondere die Nägel nicht schwärzt, wie dies Sublimat in unangenehmer und lange dauernder Weise thut.
In Fällen, wo die Fäulniss noch nicht weit vorgeschritten ist, würde eine einfache Injection des Kopfes mit Sublimat oder Chlorzinklösung von den Carotiden aus gute Effecte erzielen; bei vorgerückter Fäulniss ist sie nicht angezeigt, da die Injectionsflüssigkeit wegen der grossen Zerreisslichkeit der kleinen Gefässe extravasirt.
Selbstverständlich hat die Möglichkeit der Reconstruction des Gesichtes ihre Grenzen. Insbesondere ist in den Fällen, wo bereits die Haare ausgegangen sind und Defecte in der Gesichtshaut sich zu bilden beginnen, in dieser Beziehung nichts mehr auszurichten.
Besondere Kennzeichen.
F. Besondere Kennzeichen. Die Todtenbeschauordnung hat offenbar zunächst die verschiedenen pathologischen, schon äusserlich mehr weniger auffallenden Eigenthümlichkeiten im Auge. Es gehören hierher die Abnormitäten der ganzen Statur, z. B. die verschiedenen Verkrümmungen der Wirbelsäule und ihre Folgen und die der einzelnen Körpertheile. Von letzteren würden begreiflicher Weise namentlich Beachtung verdienen die Abnormitäten im Gesichte und am Kopfe überhaupt, also eventuelle Abweichungen von der normalen Kopfbildung (eine der Ringtheaterleichen wurde vorzugsweise an dem „Thurmkopfe“ erkannt). Besonderheiten in der Behaarung, Eigenthümlichkeiten der Gesichtshaut (Blatternarben, Finnen, Muttermäler, Narben), pathologische Befunde an den Augen, an der Nase (Defect, Acne rosacea etc.), an den Lippen (Hasenscharte) und die bereits besprochenen Abnormitäten an den Zähnen. Am Halse die so häufige Struma, am Thorax ausser den verschiedenen, insbesondere rhachitischen Verbildungen das Verhalten der Brustdrüsen, am Bauche die Schwangerschaftsnarben, sowie die Hernien, deren Bestehen ausser durch unmittelbare Beobachtung und Untersuchung auch durch angelegte Bruchbänder sich verrathen kann, und zwar begreiflicher Weise noch an verfaulten oder, wie dies bei einigen Opfern der Ringtheaterkatastrophe der Fall war, an hochgradig verkohlten Leichen. An den Genitalien kommt beim Weibe insbesondere der jungfräuliche oder deflorirte, oder der durch Entbindungen veränderte Zustand in Betracht, beim Manne ausser pathologischen Veränderungen am Penis und an den Hoden insbesondere das Vorhandensein oder Fehlen des Präputiums, da man aus letzterem Umstande schon für sich allein, noch mehr aber im Zusammenhange mit den anderweitigen bekannten Eigenthümlichkeiten einen ziemlich sicheren Schluss auf die Race, der das Individuum angehört, zu machen vermag.