[212] Bandl, Die Ruptur der Gebärmutter. Wien 1875. Rheinstädter, Die Uterusrupturen in foro (besonders mit Rücksicht auf angeschuldete Kunstfehler; mit reicher Literaturangabe). Vierteljahrschr. f. ger. Med. 1882, XXXVII, pag. 80 und 247. Loewy, Uterusruptur in foro. Diss. Breslau 1888.

[213] Nachträglich (1876) hinzugefügt.

[214] Körber in Dorpat (Vierteljahrschr. für gerichtl. Med. 1883, pag. 266) fand bei der Obduction zweier gelynchter Pferdediebe unzählige mit Blut unterlaufene Striemen, bei dem einen auch eine Schädelfissur und intermeningeale Hämorrhagie am Scheitel und meint, dass in solchen Fällen der Tod zunächst durch Verblutung in Folge der ausgebreiteten Blutaustritte unter die Haut erfolgt.

[215] Aehnlichen, mitunter auffallend blauen Stellen begegnen wir auch bei abgemagerten Individuen dort, wo die dünne Haut über oberflächlich liegende Muskelbäuche sich hinwegspannt und letztere durchscheinen. So entsprechend dem M. tibilias ant. und über den Muskelbäuchen der kurzen Strecker der Zehen und der Kopfnicker.

[216] Ueber derartige Hauthämorrhagien schrieb v. Kogerer, Zeitschr. für klin. Med. X, 234.

[217] Vide über diesen Gegenstand unsere Besprechung der forensisch wichtigsten Leichenerscheinungen: Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1877, XXVI, pag. 264; ferner: Langhans, „Beobachtungen über Resorption der Extravasate.“ Virchow’s Archiv. 49. Bd. und Cordua, „Ueber den Mechanismus der Resorption aus Blutergüssen.“ Med. Centralbl. 1877, pag. 952. Rokitansky’s Handb. der pathol. Anatomie, 3. Aufl., I, 216; Eschweiler (Deutsche Zeitschr. f. Chirurg. 1885, XXIII, pag. 94), welcher entgegen den sonstigen Anschauungen findet, dass die nach Blutextravasaten auftretenden Hautverfärbungen nichts mit Umwandlungen des Blutfarbstoffes zu thun haben, sondern nur von der mehr weniger oberflächlichen Lage und der Dicke der färbenden Schichte abhängen, und H. Dürk, Zur Lehre von den Veränderungen und der Altersbestimmung von Blutungen im Centralnervensystem. München 1892. Diss. aus Bollinger’s Institut.

[218] Das Aussehen der durch Hundebiss gesetzten Wunden hat H. Coutagne („Notes sur les morsures des animaux domestiques considérées au point de vue de la recherche médico-légale de l’identité.“ Annal. d’hyg. publ. 1879, pag. 508) zum Gegenstande einer näheren Prüfung gemacht, und zwar aus Anlass eines Falles, in welchem ein Mann bei einem Raubanfalle von dem kleinen Hunde des Angefallenen gebissen wurde und nach seiner Verhaftung, um sein Alibi zu beweisen, behauptete, dass er die betreffende Bisswunde allerdings zu gleicher Zeit, aber an einem anderen Orte und von einem grossen Neufundländer erhalten habe.

[219] An der Leber, seltener an anderen Organen, beobachtet man mitunter centrale oder subseröse Rupturen. Einmal sahen wir eine Ruptur des Ductus hepaticus und ein zweites Mal eine isolirte Ruptur des Ductus choledochus nach Ueberfahren. In letzterem Falle erfolgte der Tod erst nach 10 Tagen. Die Obduction ergab stark gallig gefärbtes Exsudat in der Bauchhöhle und lehmfarbige Fäces.

[220] Virchow’s Jahresb. 1874, I, 291. Zwei ähnliche Fälle (Ueberlebung einer Leberruptur durch 48 und einer Milzruptur durch 43 Tage; vide Wiener med. Wochenschr. 1879. Militärarzt. Beilage zu Nr. 2).

[221] Sitzungsbericht der k. k. Gesellschaft der Aerzte in Wien vom 26. Januar 1877 und Wiener med. Blätter. 1878, Nr. 13. Ferner: Hofmeier, Virchow’s Jahresb. 1876, I, 286.