[351] Literatur vide bei Simon: „Ueber die Zerreissung der Intima carotis bei Erhängten.“ Virchow’s Archiv. XI; ferner: Faber, Deutsche Zeitschr. f. Staatsarzneikunde.“ 1870, Heft 1. Neuere Beobachtungen dieser Art hat H. Friedberg publicirt und daran werthvolle Bemerkungen geknüpft („Gutachten“, pag. 222; P. Börner’s Deutsche med. Wochenschr. 1876, Nr. 16, 18 und 22, und Virchow’s Archiv. 1878, LXXIV).

[352] „Zur Kenntniss der Befunde am Halse von Erhängten.“ Wiener med. Presse. 1882, Nr. 48 u. ff.

[353] Näheres über die verschiedenen Hängemethoden v. G. Hammond: „On the proper method of executing the sentence of death by hanging.“ The New York med. Record. 1882, pag. 426. A. Calcins in den Berichten der gerichtsärztlichen Gesellschaft von New-York. 1882, pag. 254, und Friedreich, Handbuch der gerichtsärztlichen Praxis. 1844, II, 1218. Auch den Artikel „Hinrichtung“ in Eulenburg’s Real-Encyclopädie.

[354] Aehnlicher Befunde bei durch den Strang Hingerichteten erwähnt Taylor, l. c. II, 40.

[355] Ganz unmöglich ist die Sache nicht. Beweis dessen die sensationelle Affaire Gouffet (Virchow’s Jahresber. 1890, I, pag. 496), der in der Wohnung einer Prostituirten von dieser und ihren hinter einem Vorhang versteckten Geliebten in raffinirter Weise mittelst eines vorbereiteten Apparates aufgehängt wurde. Die Sache ging so schnell, dass, nach Geständniss der Thäter, G. keinen Laut von sich gab und keine Spur von Gegenwehr merken liess. Auch erwähnt v. Krafft-Ebing (Friedreich’s Blätter. 1893, pag. 393) einer schwachsinnigen Frau, die sich widerstandslos von ihrem Manne durch Erhängen auf einem Baumast tödten liess.

[356] Literatur über solche Fälle nebst Mittheilung eines Falles von Selbstmord, bei welchem Hände und Füsse gebunden waren und der Strick zwischen den Schenkeln durchgezogen war, findet sich in Bernt’s Beiträgen zur gerichtlichen Arzneikunde. IV, pag. 120. Taylor erwähnt eines Mannes, der sich vor dem Erhängen die Füsse mit einem Sacktuch zusammengebunden und ausserdem mit zwei Eisenstücken beschwert hatte.

[357] F. Strassmann (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLVI, 97) gelang es, postmortal einen hyperämischen Hautstreifen zu erzeugen, obgleich die betreffende Hautpartie hypostatisch nicht geröthet war. Trotzdem muss Hypostase bestanden haben, da trotz gewöhnlicher Stranganlegung die Erscheinung nur auf der einen Halbseite zu Stande kam. Bei 12 suspendirten Leichen erzielte Strassmann achtmal Fracturen der Kehlkopfhörner und eine Fractur des Zungenbeines; einmal war die Fractur etwas suffundirt! Aehnliche Resultate erhielt Patenko (l. c.).

[358] Seitdem haben wir aber wiederholt auch bei einem notorischen Selbstmörder einen ähnlichen Verlauf der doppelten Strangfurche beobachtet. Doch betrug die Distanz nur wenige Centimeter. Ferner fanden wir eine doppelte Strangfurche, trotzdem der Betreffende an einem einfachen Strick hing, bei einem Manne, der, wie die Localbesichtigung ergab, zuerst an einem Nagel und weil dieser ausgerissen war, an einem Comptoirgitter sich erhängt hatte. Erwähnung verdient auch hier der von Orfila (l. c. II, 357) notirte Fall, in welchem sich bei einem Erhängten deshalb eine horizontal um den Hals und eine zweite gewöhnlich verlaufende Strangrinne ergab, weil derselbe den Strang von hinten nach vorn um den Hals gelegt, die Enden am Vorderhalse gekreuzt, dann hinter den Ohren nach aufwärts geführt und daran sich suspendirt hatte. Solche Fälle haben wir wiederholt obducirt und ausserdem einen, wo sich zwei circulär und ziemlich parallel um den Hals verlaufende, zwischen Kehlkopf und Zungenbein sich kreuzende, im Nacken einen Querfinger von einander entfernte rinnenförmige Strangfurchen und noch eine dritte, wie beim typischen Erhängen verlaufende, ergaben, weil der Betreffende den Strick sich von vorn um den Hals gelegt, die Enden über den Nacken zurückgeführt, am Vorderhals gekreuzt und dann erst am Nagel befestigt hatte. Derartige Fälle wurden auch von Freund, Wiener klin. Wochenschr. 1893, Nr. 7, und Erhardt (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, 102) beschrieben und abgebildet.

[359] Da bekanntlich in verschiedenen Gewerben verschiedene Methoden der Knoten- und Schlingenbildung üblich sind (Seilerknoten, Matrosenknoten etc.), so wäre es denkbar, dass die Art der Knotenbildung den Thäter verrathen kann. Einen solchen Fall (Artillerieknoten) bringt Tardieu (Schmidt’s Jahrb. 1875, Nr. 2, 179). In unserer Sammlung besitzen wir eine Schlinge, woran sich eine „Seidenknüpferin“ erhängt hatte. Der Knoten daran ist ebenso kunstgerecht geknüpft, wie er sich an den Fransen von Shawltüchern zu finden pflegt.

[360] „Du suicide par strangulation sans suspension.“ Troyes 1851; Schmidt’s Jahrb. 1852, LXXV, 264.