[371] Bougier (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 529) hat dieses Verhalten an Leichen verfolgt, die in dem neuen Appareil frigorifique der Pariser Morgue in gefrorenen Zustand versetzt wurden. Bei frischen Leichen Ertrunkener fand er einen bis in die feinsten Bronchiolen reichenden Eisbaum, der in einem Falle kleine Pflanzentheilchen enthielt, und beträchtliche Eisklumpen im Magen, dagegen bei in fuchsingefärbtes Wasser oder in Jodkalium- oder Ferrocyankalium-Lösung gelegten und dann dem Gefrieren ausgesetzten Leichen die betreffenden Flüssigkeiten nur in den Bronchien, niemals aber im Lungengewebe oder im Magen.

[372] „Zur Verwerthung der Ohrenprobe für die Diagnose des Ertrinkungstodes.“ Friedreich’s Blätter. 1876, pag. 289.

[373] „Das Schleimhautpolster der Paukenhöhle beim Fötus und Neugeborenen und die Wreden-Wendt’sche Ohrenprobe.“ Wiener med. Blätter. 1883, Nr. 26 u. s. f.

[374] Es kann auch vorkommen, dass Jemand, der durch eine andere Ursache zusammenstürzt, unter Wasser oder eine andere Flüssigkeit geräth und erst in dieser stirbt. Alle jene Ursachen, welche in natürlicher Weise plötzliche Bewusstlosigkeit oder plötzlichen Tod bewirken können, wie Apoplexien, Herzlähmung, epileptischer Anfall, Ohnmacht u. dergl., können auch eintreten, während Jemand am oder im Wasser etc. sich befindet, und es ist insbesondere der natürliche Tod im Bade keine Seltenheit. Gleiches kann aber auch aus gewaltsamen Ursachen geschehen, so z. B. bei Kopfverletzungen oder wie beim Ausräumen von Cloaken durch giftige Gase. Da bei den Betroffenen, selbst wenn die Ursache des Zusammenstürzens für sich allein den Tod in wenigen Augenblicken zu bewirken im Stande gewesen wäre, doch die Agonie in der Flüssigkeit sich abspielt, insbesondere in dieser noch Athembewegungen erfolgen, so finden sich auch bei solchen Leichen die Zeichen des Ertrinkungstodes und es kann mitunter recht schwer sein, die Frage zu beantworten, woran der Untersuchte zunächst gestorben ist. Bei einer jungen, in ihrem von innen verschlossenen Badezimmer unter Wasser todt gefundenen Frau ergab sich auffallend rothes Blut und roth gefärbte Organe. Der Verdacht auf Kohlenoxydvergiftung wurde durch die spectrale Untersuchung bestätigt. Das giftige Gas stammte aus dem Heizapparat. Am 24. Januar 1881 obducirten wir einen im Eis des Donaucanals eingefroren gefundenen alten, marastischen Mann. Angeblich lag Selbstmord durch Ertrinken vor. Es fanden sich jedoch massenhafte Gerinnsel im Herzen und den grossen Gefässen, woraus auf einen protrahirten Tod geschlossen werden musste, und zwar entweder auf natürlichen Tod durch Marasmus oder auf Erfrieren. — Den Beobachtungen Naegeli’s zufolge (Correspondenzbl. f. Schweizer Aerzte. 1880, Nr. 2) scheint die Ursache des Verunglückens Badender häufig darin zu liegen, dass, weil sie mit vollem Magen in’s Wasser gingen, während des Schwimmens Erbrechen und consecutive Aspiration des Erbrochenen eintritt.

[375] A. Paltauf (l. c.) weist auf diese Möglichkeit hin und wir haben einen zweifellosen solchen Fall bei einem 19jährigen Burschen beobachtet, bei welchem sich an beiden Oberarmen deutliche, vom Anfassen herrührende Spuren fanden (s. auch [pag. 568]).

[376] Einen interessanten Fall von bei einem im Wasser Verunglückten durch die Radschaufeln eines sich drehenden Mühlrades entstandener Gekrös- und Darmruptur bringt Kratter aus dem Grazer Institute für Staatsarzneikunde (Friedreich’s Blätter. 1877, 1); ebenso Beispiele von mannigfachen, insbesondere durch Dampfschiffsräder veranlassten Beschädigungen von Wasserleichen: Delens, „Des fractures etc. que l’on rencontre sur les cadavres retirés de la Seine.“ (Annal. d’hygiène publ. 1878, pag. 433).

[377] Hämmerle, Gesetzsammlung. 1869, pag. 57.

[378] Die Leichen Ertrunkener tauchen desto früher auf, je günstiger die Fäulnissbedingungen sind. Im Sommer kann dieses schon nach 2–3 Tagen, seltener schon nach einigen Stunden, geschehen, während im Winter die Leichen wochen- und monatelang unter Wasser bleiben können. Die Fettentwicklung, sowie die Menge der im Körper zur Zeit des Todes gewesenen Luft (Lungen- und Darmluft) ist hierbei ebenfalls von Einfluss. Enthielt der Körper keine Luft, wie z. B. bei todtgeborenen Kindern, so bleibt derselbe verhältnissmässig länger unter Wasser, als wenn Lungen und insbesondere der Darm Luft enthalten hatten. In manchen Fällen können Wasserleichen unter Flösse etc. gerathen, oder durch andere Gegenstände festgehalten werden, welche Möglichkeit ebenfalls in Betracht gezogen werden muss. Gleiches kann eine Beschwerung der Leiche bewirken, wie sie bei Selbstmördern, aber auch bei Beseitigung von Leichen vorkommt. Dass selbst raffinirte derartige Vorkehrungen das Aufsteigen der Leiche nicht absolut verhindern, beweist der im August 1882 in Paris behandelte Fall Aubert, dessen Leiche nach 11 Tagen auftauchte, obgleich sie von den Mördern mit Bleiröhren umwickelt, in die Seine geworfen worden war. Meistens scheint zuerst der Oberkörper aufzutauchen, einestheils wegen der Residualluft in den Lungen, anderseits wegen der raschen Gasentwicklung im subcutanen Zellgewebe des Oberkörpers. In einem von Freyer mitgetheilten Falle (Virchow’s Jahrb. 1886, I, pag. 506) stand die Leiche im Wasser, was zusammengenommen mit den übrigen Umständen des Falles den Verdacht erregte, dass die Untersuchte erdrosselt und dann in das Wasser gebracht worden war. In einem unserer Fälle war aber die Leiche eines in einem See Ertrunkenen 3 Tage darnach plötzlich neben einem Schiffer, der nach ihr gesucht hatte, aufgetaucht und stand senkrecht im Wasser. Ob die Leiche mit dem Rücken oder mit der Vorderfläche nach oben gekehrt im Wasser schwimmt und schliesslich auftaucht, wird vielleicht von Zufälligkeiten abhängen. Lacassagne (Virchow’s Jahrb. 1891, I, pag. 520) behauptet, dass bei weiblichen Leichen meistens letzteres, bei männlichen ersteres der Fall ist, da sich bei jenen meist die Fersentheile, bei diesen meist die vorderen Partien der Beschuhung abgewetzt finden. Auf der Wiener Naturforscherversammlung hat Haberda über das Auftauchen der Wasserleichen und darüber angestellte Beobachtungen berichtet.

[379] Mitunter werden die fester haftenden Haare an oder in der Haut abgerissen oder abgebrochen, wodurch die Hautstelle ein wie rasirtes Aussehen erhalten kann, ein Umstand, der bekanntlich im Tisza-Eszlár-Fall eine Rolle spielte. Siehe unser Gutachten darüber, sammt Abbildungen einer solchen Kopfhaut aus unserer Sammlung in der Wiener med. Wochenschr. 1883, Nr. 25 u. ff.

[380] Das Schwurgericht Osnabrück fällte am 9. März 1878 das Todesurtheil über eine Frau, welche den vier Wochen alten Knaben ihrer Tochter dadurch getödtet hatte, dass sie ihm einen zugespitzten Flaschenkork in den Rachen einpresste.