[391] Zusammenstellung der Arbeiten von Graff, Günsburg, Bischoff und Maschka vide in Schmidt’s Jahrb. 1853, I, 105.
[392] In Sédillot’s „Journ. génér. de méd.“ März 1813.
[393] Laut eines von Anderle in der Sitzung der Section für öffentliche Gesundheitspflege des Wiener med. Doctoren-Collegiums vom 7. Jänner 1885 vorgetragenen Protokolls über die „Feuerbestattung“ einer Frau dauerte die Verbrennung 1 Stunde 24 Minuten und das Gewicht des grössten Theils aus ganz kleinen Knochenstückchen bestehenden Rückstandes betrug 1·5 Kgrm. — Aus Anlass des Processes Pel haben Brouardel und L’Hôte (Annal. d’hygiène publ. 1886, pag. 12 und 106) sich durch den Versuch überzeugt, dass man in einem eisernen Kochherd binnen 40 Stunden eine ganze, etwa 60 Kgrm. schwere, zerstückelte Leiche verbrennen könne, wobei etwa 6 Kgrm. Asche zurückblieb, und sich nach aussen kein auffälliger Geruch entwickelte. Die auf den französischen Schlachtfeldern angestellten Versuche, Thiercadaver durch Begiessen mit Theer und Petroleum zu verbrennen, haben entgegen den Angaben Créteur’s ungünstige Resultate ergeben, da es der Metzer Commission selbst nach fünfstündiger Bemühung und nachdem wiederholt Theer und Petroleum aufgegossen worden war, nicht gelang, Pferdecadaver vollständig zu verkohlen (Roth und Lex, l. c., I, 556.
[394] Ausführliches über „Blitzschlag“ vide unseren gleichbezeichneten Artikel in Eulenburg’s „Real-Encyclopädie der ges. Heilkunde“ und in Oesterlen’s Arbeit über diesen Gegenstand in Maschka’s Handb. I, 795. Auch Eberty: „Ueber Blitzverletzungen.“ Deutsche med. Wochenschr. 1891, Nr. 37. Mit lithographirten Abbildungen, und die Monographie von Vincent: „Médecine légale des accidents de la fondre 1892. Gaz. des hôp. Nr. 98–138.
[395] Ausser den einschlägigen Arbeiten von Krajewski, Blosfeld, Samson-Himelstiern, Dieberg, Hoeche und Ogston siehe die von Pouchet (Med. Times. December 1865); De Crecchio („Della morte pel freddo.“ Morgagni 1866); Beck, Deutsche Klinik. 1868, Nr. 6–8; Wertheim, Wiener med. Wochenschr. 1870, Nr. 19–23; Horwath, „Beiträge zur Wärme-Inanition“. Allg. Wiener med. Ztg. 1870, Nr. 38 und 41; Colemann und M’Kendwick (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 239), die Angaben von Landois in seinem Lehrb. d. Physiol., pag. 413 und Paniénski, Virchow’s Jahresb. 1890, I, 490.
[396] Med. Centralbl. 1873, pag. 33.
[397] Der von der Vorschrift für die gerichtliche Todtenbeschau vom 28. Jänner 1855 im §. 105–107 vorgeschriebene Vorgang bei der Untersuchung des Magens und Mageninhaltes und bei der Uebergabe der Leichentheile an den Chemiker ist im Wesentlichen analog mit den sofort auszuführenden Bestimmungen des §. 22 des preussischen Regulativs vom Jahre 1875 und wir beschränken uns um so mehr auf diese hinzuweisen, als sie dem gegenwärtigen Standpunkt der Toxicologie mehr angepasst sind als jene. Auf die besonderen Bestimmungen bei Vornahme von Exhumationen werden wir zurückkommen.
[398] Der Einfluss dieses Momentes ist insbesondere bei Digitalis und Aconitum bekannt, und es wird behauptet, dass Linné in Lappland Aconitumkraut als Gemüse verspeist haben soll. (Virchow’s Jahrb. 1875, I, 452.)
[399] Dass Substanzen erst durch das Vehikel zu Giften gemacht werden können, zeigt das Amygdalin, welches für sich allein nicht giftig ist, jedoch in Mandelmilch gebracht, durch das darin enthaltene Emulsin schnell in Zucker, Bittermandelöl und Blausäure zerfällt.
[400] Gegenüber Strychnin scheinen sich die Verhältnisse anders zu gestalten, da nach Falck in Kiel (Arch. f. d. ges. Physiologie. XXXIV, pag. 531) bei neugeborenen Kaninchen nicht blos die krampfmachende, sondern auch die letale Dosis eine auffallend höhere ist als bei erwachsenen.