Im späteren Alter, nämlich nach erreichter Pubertät, kann sich manchmal die richtige Diagnose aus dem Auftreten gewisser Geschlechtseigenthümlichkeiten ergeben, und als solche werden zur Beachtung empfohlen: der sogenannte Habitus, das Verhalten des Kehlkopfes und der Stimme, das Auftreten gewisser specifischer Neigungen und sexueller Regungen, insbesondere aber der Nachweis der Samenbildung einerseits oder der Menstruation anderseits.

Die Beweiskraft der erst erwähnten Erscheinungen ist erfahrungsgemäss keine absolute, gibt vielmehr zu verschiedenen Täuschungen Veranlassung.

Haarwuchs bei Zwittern.

Insbesondere gilt dies vom sogenannten Habitus. Bekanntlich zeigt der Körpertypus auch bei geschlechtlich vollkommen normal entwickelten Individuen mannigfache Verschiedenheiten, und knochige, musculöse und selbst bebartete Weiber[44] sind nichts besonders Seltenes, ebensowenig wie Männer ohne Spur von Bart und von weibischen Aussehen. Ferner ist bekannt, dass Castraten ein mehr weibliches Aussehen erhalten, insbesondere bartlos bleiben, und es ist zu erwarten, dass auch bei angeborenem Mangel oder angeborener Verkümmerung der Hoden ein solcher Habitus sich entwickeln könne. Umgekehrt sehen wir bei „Zwittern“ von zweifellos oder mindestens vorwiegend weiblichem Geschlechte mitunter entschieden männlichen Habitus und gut entwickelten Bartwuchs. Einen solchen Fall, der ein als Kammerdiener (!) bedienstetes Individuum betraf, beschrieb De Crecchio[45], und einen fast gleichen haben wir in den Wiener med. Jahrbüchern, 1877, III, pag. 293, veröffentlicht. Der Fall betraf einen 38jährigen ledigen Kutscher (!), welcher in Folge eines Hufschlages an Septicämie gestorben war. Die Leiche war von kräftigem Knochenbau, stark entwickelter Musculatur, von entschieden männlichem Habitus. Die Haut erdfahl. An der Oberlippe ein schütterer, 5–7 Mm. langer Schnurrbart, das Gesicht umrahmt von einem 1–1·5 Cm. langen, dichten, krausen und beschnittenen Barte. Die Beschaffenheit der äusseren und inneren Genitalien ist aus beiliegenden Abbildungen ([Fig. 5] und [6]) ersichtlich. Interessant ist in dieser Beziehung der von Debierre (Arch. de l’anthropologie criminelle et des sciences pénales. 1886, I, pag. 314) beschriebene Fall des „Hermaphroditen“ Marie-Madeleine Lefort, dessen Abbildung, sowie seiner Genitalien, wie sie sich bei der Section ergaben, wir in [Fig. 7] und [8] wiedergeben und der ebenfalls ein weibliches Individuum betraf.

Fig. 7.

Der „Hermaphrodit“ Marie-Madeleine Lefort in seinem 65. Jahre. Nach Debierre.

Casper hat auch das Verhalten der Schamhaare zur Unterscheidung des Geschlechtes benützen wollen, indem nach seiner Angabe der umschriebene Kranz von Haaren auf dem Schamberge das Weib und die, wenn auch geringe, Fortsetzung des Haarwuchses vom Schamberg gegen den Nabel den Mann erweisen soll. B. Schultze hat aber häufig Ausnahmen von dieser Regel gefunden, so bei 100 Frauen 5mal das Hinaufreichen des Haarwuchses bis zum Nabel, und unter 120 Soldaten wiederholt eine kranzartige Anordnung der Haare um den Schamberg, wie bei Weibern. In dem Falle von De Crecchio zog sich eine Haarlinie bis zum Nabel und auch in unserem liess sich eine solche Fortsetzung des Haarwuchses constatiren. Wir haben ausserdem in zwei Fällen beobachtet, dass bei jungen weiblichen Individuen, von denen das eine stark brünett war, sich eine Haarlinie bis zum Nabel und in dem einen Falle sogar über diesen hinaus bis zwischen die Brüste verfolgen liess. In einem von Ruggieri mitgetheilten Falle hat sogar der übermässige, auf den ganzen Bauch sich ausdehnende Haarwuchs zur Scheidungsklage Veranlassung gegeben.

Becken bei Zwittern.

Auch das Verhalten des Beckens gibt keine sicheren Anhaltspunkte für die Geschlechtsbestimmung. In dem Falle De Crecchio’s, sowie in dem unserigen, die doch entschieden weibliche Individuen betrafen, war das Becken ein ausgesprochen männliches, und ebenso bei einem anderen wahrscheinlich weiblichen „Zwitter“, den wir unlängst während des Lebens zu sehen und zu untersuchen Gelegenheit hatten. Dieses Verhalten scheint die Ansicht Schröder’s (Lehrb. d. Geburtsh. 4. Aufl., pag. 9) zu unterstützen, zufolge welcher die Verschiedenheiten des weiblichen und männlichen Beckens bedingt werden durch die Entwicklung der beim Weibe im kleinen Becken liegenden Genitalien, eine Annahme, für welche nach Schröder die Fälle von geistig und körperlich verkümmerten Frauen sprechen, die, mit unentwickelten Genitalien versehen, auch an allgemeiner Beckenenge leiden, sowie die Beobachtung von Roberts, dass bei weiblichen Castraten unter den Hindus der Schambogen eine ganz ungewöhnliche Enge zeigt.