Statt des Wassers andere Flüssigkeiten bei der Untersuchung auf Samenfäden anzuwenden, ist im Allgemeinen nicht nothwendig. Am ehesten empfiehlt sich noch ein Zusatz von Glycerin, einestheils der Aufhellung wegen, anderseits, um das schnelle Eintrocknen des Präparates zu verhüten. Zur Aufhellung kann auch verdünnte Essigsäure benützt werden, sowie, wenn viele Epithelien beigemengt sind, zur Zerstörung dieser Kalilauge in Anwendung gezogen werden kann, gegen welche ebenso wie gegen Säuren sich die Samenfäden ungemein resistent erweisen.

Roussin (Ann. d’hyg. publ. 1867) hat zur Erleichterung des Nachweises von Samenfäden die Anwendung einer Lösung von 1 Theil Jod und 4 Theilen Jodkalium auf 100 Theile Wasser empfohlen, die jedoch keine besonderen Vortheile bietet.

Ungar (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1887, XLVI) verwendet zur Färbung der Spermatozoiden die von Koch für den Nachweis von Mikrozymen eingeführten Trocken-, respective Deckglaspräparate. Er erhielt Doppelfärbungen durch Combination von Eosin- und Hämatoxylinfärbung durch Carminalaun und Eosin, sowie durch Vesuvin und Eosin, empfiehlt aber als besonders einfach die Färbung der Samenfäden durch eine mit 3–6 Tropfen Salzsäure versetzte Methylgrünlösung (0·15–0·3 auf 100·0 Aq. destill.), die uns ebenfalls gute Resultate gegeben hat.

Pinkus[82] und Liman haben darauf aufmerksam gemacht, dass, wenn man ein mit Wasser bereitetes Präparat eintrocknen lässt, die Samenfäden in den eingetrockneten Netzen unter dem Deckgläschen auffallend vergrössert hervortreten. Wir können aus eigener Erfahrung dieses Verhalten bestätigen, das einestheils aus der grossen Resistenz der Samenfäden, anderseits aus der durch die zwischen Objectträger und Deckgläschen eingeschlossene Luftschichte veranlassten stärkeren Brechung sich erklärt. Da jedoch durch dieselben Ursachen das mikroskopische Bild gleichzeitig verzerrt wird, können wir im obigen Vorgange keine besondere Methode für den Nachweis von Samenfäden erblicken.

Spermaflecke.

Wenn trotz sorgfältiger Untersuchung eines verdächtigen Fleckes der Nachweis von Samenfäden nicht gelungen ist, so geht daraus allerdings nicht mit absoluter Gewissheit hervor, dass der Fleck nicht von Sperma herrühren könne, da wir ja oben dargethan haben, dass der Same mitunter, namentlich nach überstandener gonorrhoischer Epididymitis, keine Spermatozoiden enthalte, wir sind jedoch mit Rücksicht auf die verhältnissmässige Seltenheit solcher Fälle berechtigt zu erklären, dass, da keine Spermatozoiden gefunden wurden, die allergrösste Wahrscheinlichkeit vorliege, dass der fragliche Fleck nicht von Sperma herrühre, noch mehr aber, wenn wir durch die mikroskopische Untersuchung nicht blos die vollkommene Abwesenheit von Samenfäden dargethan, sondern auch Formelemente gefunden haben, welche für eine anderweitige Provenienz des Fleckes sprechen, so durch Koth, Scheidenschleim u. dergl. Dagegen werden wir uns hüten, in einem Falle, wo vielleicht schon makroskopisch der betreffende Fleck Eigenschaften zeigt, die auf letzterwähnte Provenienz hinweisen, schon in Folge dieses Umstandes jede weitere Nachforschung nach Samenfäden aufzugeben, wir werden vielmehr nicht vergessen, dass ein und derselbe Fleck sowohl durch Sperma, als durch irgend eine andere Substanz, und zwar sowohl gleichzeitig, als in verschiedener Aufeinanderfolge, entstanden sein konnte. Dieses gilt speciell von Blutspuren, die einestheils durch Menstrualblut und Sperma erzeugt worden sein konnten, aber auch durch letzteres und das bei der Defloration aus den Hymeneinrissen geflossene Blut.

Im Allgemeinen ist die Untersuchung nach den genannten Richtungen ungleich leichter, wenn die verdächtigen Flecke auf reiner Wäsche sitzen, als wenn lange getragene, schmutzige und vielfach besudelte Hemden u. dergl. vorliegen. Dass aber gerade letzteres häufiger der Fall ist, ist begreiflich, da ungleich seltener Individuen aus besseren Ständen, als solche aus niederen und meistens niedersten, Objecte von Nothzuchtsattentaten werden, wie schon Casper ganz richtig hervorgehoben hat.

C. Nachweis virulenter Affection.

Nicht selten sind die Fälle, in denen durch den gesetzwidrig ausgeübten Beischlaf eine virulente Infection des betreffenden weiblichen Individuums veranlasst wurde, und es bedarf keiner weiteren Auseinandersetzung, welcher Werth einem solchen Nachweis für die Diagnose eines stattgefundenen Beischlafes zukommt.[83]

In den meisten Fällen sind es locale catarrhalische oder ulceröse Processe, welche den Verdacht erwecken, dass sie mit einer virulenten Infection in ursächlicher Beziehung stehen. Es handelt sich dann immer zunächst um die Frage, ob die betreffende Affection thatsächlich eine virulente sei oder ob sie nicht vielleicht anderweitig, insbesondere etwa nur durch die mechanische Irritation oder durch Verletzung, sich entwickelt habe. Die Beantwortung dieser Frage ist keineswegs eine leichte und es ist in dieser Richtung ganz besondere Vorsicht zu beobachten.