97 Vgl. den schon mehrfach erwähnten Nachweis W. L. 321 bis 324, ferner W. L. 335; P. V. 196 ff.

98 W. L. 39 ff.

99 W. L. 46, 48, 63.

100M. 238. So bedeutet der Begriff: Beschleunigung von 9.81 Met./Sek. 2 eines freifallenden Körpers, daß seine Geschwindigkeit gegen den Erdmittelpunkt auf 9.81 Met. größer ist, wenn die Erde 1/86.400 ihrer Umdrehung mehr vollführt hat, was selbst wieder nur durch ihre Beziehung zu anderen Himmelskörpern erkannt werden kann.

101 M. 242/243.

102 M. 252 f. nämlich zwischen Bewegungen relativ gegen die Fixsterne und Bewegungen relativ gegen andere Körper bei Ruhe gegen die Fixsterne.

103 M. 243/244.

104 M. 243.

105 M. 237.

106 M. 238.